Anerkennungsrichtlinen auf "neues BA-Curriculum"

Vom ULG Psychotherapeutisches  Propädeutikum an der Universität Innsbruck können folgende Lehrveranstaltungen  für das Bachelorstudium  Erziehungswissenschaft  angerechnet  werden:

Anerkennungstabelle Psychotherapeutisches Propädeutikum
Psychotherapeutisches PropädeutikumBA ErziehungswissenschaftECTS
Modul C: Forschungs- und Wissenschaftsmethodik P-Modul 2: Wissenschaftliche und pädagogische Handlungsfelder10
Modul A1.1: Tiefenpsychologische SchulenP-Modul 6a: VO Grundlagen und Anwendung der Psychoanalyse5
Modul 6a: Psychosoziale InterventionsformenP-Modul 10a: VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte und Theorien der Handlungsstrukturen5
Praktikum im Umfang von 125 ZeitstundenW-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld10
Andere LVW-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt - nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/ Prüfungen - den Studienbeauftragten im Auftrag des/der Univeristätsstudienleiter_in.

Vom Bachelorstudium Soziologie können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft angerechnet werden:

Anerkennungstabelle BA Soziologie (LFU)
Bachelorstudium SoziologieBachelorstudium ErziehungswissenschaftECTS
Modul 1a: VO Soziologische Perspektiven und Denkweisen 1: Einführung in die SoziologieP-Modul 1b: VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung5
Modul 2: PS Wissenschaftliches Arbeiten in der SoziologieP-Modul 2b: AG Wissenschaftliche Handlungsfelder5
Modul 3a: VO Einführung in die empirische Sozialforschung ODER Modul 3b: PS Einführung in die empirische SozialforschungP-Modul 9b: VO Wissenschaftstheorie und qualitative Methoden ODER P-Modul 9c: VO Wissenschaftstheorie und quantitative Methoden3,5
Modul 8: VO GeschlechterforschungP-Modul 7a: Grundfragen erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung5
Modul 5b: SE Angewandte qualitative MethodenP-Modul 12b: SE Qualitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Modul 4: VU Quantitative Sozialforschung und Grundlagen der StatistikP-Modul 12c: SE Quantitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Andere LVW-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt - nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/ Prüfungen - den Studienbeauftragten im Auftrag des/der Univeristätsstudienleiter_in.

Vom Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik (Curriculum 2018) können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft angerechnet werden:

Anerkennungstabelle BA Islamische Religionspädagogik (LFU) Curriculum 2018
BA Islamische ReligionspädagogikECTSBA ErziehungswissenschaftECTS
Modul 1a: SL Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten UND Modul 20b: SE Empirische Forschung in Bildungskontexten2 bzw. 3P-Modul 2b: AG Wissenschaftliche Handlungsfelder5
Modul 19d: VO Einführung in die Migrationspädagogik3,5P-Modul 5a: Migration in Erziehung und Bildung5
Modul 19a: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson UND Modul 25b: SE Islamische außerschulische Bildungsarbeit2 bzw. 3,5P-Modul 10a: VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte und Theorien der Handlungsstrukturen5
Modul 19c: VO Primarstufenpädagogik UND Modul 20a: VO Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters2,5 bzw. 3P-Modul 13a: VO Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit5
Modul 25c: SE Basiskompetenz: Konflikte und Krisen3P-Modul 14a: VO Gewalt und Konflikte5
Andere LV10W-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt - nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/ Prüfungen - den Studienbeauftragten im Auftrag des/der Univeristätsstudienleiter_in.

Mit dem Abschluss einer Höheren Lehranstalt für Kindergartenpädagogik können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaften angerechnet werden:

Anerkennungstabelle Höhere Lehranstalt für Kindergartenpädagogik
Bachelorstudium ErziehungswissenschaftECTS
P-Modul 2a: VO Pädagogische Handlungsfelder5
P-Modul 13a: VO Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit5
W-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld10

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Bei der Antragstellung wird für die entsprechenden Lehrveranstaltungen „Abschluss Kindergartenpädagogik“ und das Datum des Abschlusses eingetragen.

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

Mit dem Abschluss des Bachelor-Studiums Lehramt Primarstufe bzw. Sekundarstufe können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaften angerechnet werden:

Anerkennungstabelle BA Lehramt Primarstufe/ Sekundarstufe (LFU, PHT)
Bachelorstudium ErziehungswissenschaftECTS
P-Modul 1b: VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung5
P-Modul 2: Wissenschaftliche Pädagogische Handlungsfelder10
P-Modul 8a: VO Disability Studies in Bildung und Erziehung 5
P-Modul 10: Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention10
P-Modul 13: Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit10
W-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld 10
W-Modul 3: Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft 10
W-Modul 4a: SE Erweiterung: Medien und Digitalisierung5
W-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen10
P-Modul 8b: SE Disability Studies in Erziehung und Bildung Je nach Spezialisierung5

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist.  

Bei der Antragstellung wird für die entsprechenden Lehrveranstaltungen „Abschluss Lehramtstudium“ und das Datum des Abschlusses eingetragen.

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

Mit dem Abschluss der Sozialakademie in Stams können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaften angerechnet werden:

Anerkennungstabelle Sozialpädagogik (Stams)
A. Gemeinsame RegelungenECTS
P-Modul 1b: VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung5
P-Modul 8a: VO Disability Studies in Bildung und Erziehung5
P-Modul 10a: VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte und Theorien der Handlungsstrukturen 5
P-Modul 13a: VO Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit5
W-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld 10
W-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen10
B. Zusätzliche Regelungen (zu A.) für AbsolventInnen des Lehrgangs Inklusive Sozialpädagogik
P-Modul 6a: VO Grundlagen und Anwendung der Psychoanalyse5
P-Modul 8b: SE Inklusion, Behinderung und Befähigung5
P-Modul 13b: SE Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit5

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Bei der Antragstellung wird für die entsprechenden Lehrveranstaltungen „Abschluss Sozialpädagogik“ und das Datum des Abschlusses eingetragen.

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

Vom Bachelorstudium Psychologie (Curriculum 2019) können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft angerechnet werden:

Anerkennungstabelle BA Psychologie (LFU)
BA PsychologieECTSBA ErziehungswissenschaftECTS
Modul 8a: VO Entwicklungspsychologie I ODER Modul 8b: VO Entwicklungspsychologie II5 bzw. 5P-Modul 13a: Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit5
Modul 1: Pflichtmodul: Einführung in die Psychologie7,5P-Modul 9c: VO Wissenschaftstheorie und quantitative Methoden3,5
Modul 10c: VO Psychologische Genderforschung2,5P-Modul 7a: Grundfragen erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung5
Modul 14b: VO Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie II5P-Modul 10a: VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichten und Theorien der Handlungsstrukturen5
Modul 4a: VO Qualitative Methoden UND Modul 4b: UE Qualitative Methoden3,5 bzw. 1,5P-Modul 12b: SE Qualitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Modul 2a: VO Statistik I UND Modul 2b: UE Computergestützte Datenauswertung I5,5 bzw. 2P-Modul 12c: SE Quantitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Praktikum im Umfang von 125 ZeitstundenW-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld10
Andere LV10W-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/ Prüfungen – den Studienbeauftragten im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in

Vom Bachelorstudium Nonprofit- Sozial- Gesundheitsmanagement können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft angerechnet werden:

Anerkennungstabelle BA Nonprofit- Sozial-Gesundheitsmanagement
BA Nonprofit- Sozial-GesundheitsmanagementBachelorstudium ErziehungswissenschaftECTS
Academic Research & Integrative Projects I Und Academic Research & Research Design P-Modul 2b: AG Wissenschaftliche Handlungsfelder5
Academic Research & Integrative Projects IIP-Modul 9b: VO Wissenschaftstheorie und qualitative Methoden ODER P-Modul 9c: VO Wissenschaftstheorie und quantitative Methoden 3,5
Grundlagen der Mathematik, Statistik und Forschungsmethoden II UND Empirical Social Research UND Qualitative Social Research & Visualisation of ResultsP-Modul 12b: SE Qualitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Grundlagen der Mathematik, Statistik und Forschungsmethoden I UND BA AbschlussP-Modul 12c: SE Quantitative Methoden in der Erziehungswissenschaft5
Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden W-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld 10
BA AbschlussW-Modul 3: Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft ODER W-Modul 4: Erweiterung erziehungswissenschaftlicher Perspektiven10
Andere LVW-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

Anerkennungsrichtlinie (gemäß § 78 (1) UG 2002)

(gültig ab 01. Okt. 2012)

Pädagogische Akademien, Berufspädagogische und Religionspädagogische Akademien, Akademien für Sozialarbeit    ⇒     Bachelorstudium Erziehungswissenschaft (Mitteilungsblatt, 27. Stück, Nr. 274 vom 15. Mai 2012)

Anerkennungstabelle Pädagogische Akademien, Berufspädagogische und Religionspädagogische Akademien, Akademien für Sozialarbeit è Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
A. Gemeinsame RegelungECTS-AP
P-Modul 1b: VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung 5
P-Modul 2b: AG Wissenschaftliche Handlungsfelder5
P-Modul 3a: VO Jugend, Generation und Bildung5
P-Modul 10: Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention10
P-Modul 13: Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit10
W-Modul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld10
W-Modul 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 10
B. Zusätzliche Regelungen (zu A.) für AbsolventInnen der Sonder- bzw. integrationspädagogischen Ausbildung
P-Modul 8: Disability Studies, inklusive Bildung und gesellschaftliche Partizipation 10
C. Zusätzliche Regelung (zu A.) für AbsolventInnen der Akademien für Sozialarbeit
W-Modul 3: Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft ODER W-Modul 4: Erweiterung Erziehungswissenschaftlicher Perspektiven 10
Modul 11a: Pädagogische und psychosoziale Organisationen: Institutionen und ihre Dynamiken5
Modul 17a: SE Spezielle Kommunikations- und Handlungskompetenzen 15

Das W-Modul 1 kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Praktikum im Umfang von 125 Zeitstunden im Curriculum vorgesehen ist. 

Bei der Antragstellung wird für die entsprechenden Lehrveranstaltungen „Abschluss [Name des Abschlusses] an [Name der Akademie]“ und das Datum des Abschlusses eingetragen.

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

Vom Diplomstudium Pädagogik können folgende Lehrveranstaltungen für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft angerechnet werden:

Anerkennungstabelle Diplomstudium Pädagogik
Diplomstudium PädagogikBachelorstudium ErziehungswissenschaftECTS
I.1.1-I.1.3 Studieneingangsphase P-Modul 2: Wissenschaftliche und pädagogische Handlungsfelder10
I.2.1 Sozial- und Kulturwissenschaftliche Grundlagen – Gesellschaftstheoretischer Bereich (Einführung) P-Modul 1: Erziehungswissenschaftliche Denkweisen und Perspektiven10
I.2.2 Sozial- und Kulturwissenschaftliche Grundlagen - Historisch-anthropologischer Bereich (Einführung)P-Modul 4: Allgemeine-historische und pädagogisch-anthropologische Perspektive auf Erziehung und Bildung10
I.2.3 Sozial- und Kulturwissenschaftliche Grundlagen – Psychoanalytischer BereichP-Modul 6: Psychoanalytische Perspektiven auf Erziehung und Bildung10
I.2.4 Sozial- und Kulturwissenschaftliche Grundlagen – Feministischer Bereich (Einführung)P-Modul 7: Geschlechterverhältnisse in Erziehung, Bildung und Gesellschaft10
I.2.5 Sozial- und Kulturwissenschaftliche Grundlagen – System- und entwicklungstheoretischer Bereich (Einführung)P-Modul 3: Jugend, Generation und Bildung10
I.3.2 Einführung in das wissenschaftliche ArbeitenP-Modul 9: Wissenschaftstheorie, Methodologie und Methoden in der Erziehungswissenschaft10

Die letzte Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt – nach Maßgabe der einzuschätzenden Gleichwertigkeit der zur Anerkennung vorgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen – den Studienbeauftragen im Auftrag des/der Universitätsstudienleiter_in.

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