Studium und Lehre

FAQs (Frequently Asked Questions)


Auf dieser Seite versuchen wir Fragen, die sich im Zuge des Archäologie-Studiums ergeben, zu beantworten. Diese Seite soll laufend ergänzt werden. Sollten Ihnen daher wichtige Informationen fehlen oder sich noch Fragen ergeben, dann melden Sie sich bitte.

1. Vor dem Studium / Studienbeginn

 

2. Während des Studiums  

 

3. Studienabschluss

1. Vor dem Studium / Studienbeginn

Was gibt es für Voraussetzungen für ein BA-Studium der Archäologien?

Um ein BA-Studium der Archäologien zu beginnen brauchen Sie den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife d.h. Matura, Abitur bzw. eine Studienberechtigung.

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Was gibt es für Voraussetzungen für ein MA-Studium der Archäologien?

Um ein MA-Studium der Archäologien zu beginnen brauchen Sie den Nachweis eines fachlich infrage kommenden abgeschlossenen Bachelorstudiums, in Innsbruck konkret des BA-Studiums der Archäologien.

Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zum MA-Studium Archäologien möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 10 ECTS aus dem Kernbereich Einführung Archäologien
  • 50 ECTS aus dem Kernbereich Epochen oder ausgewählte Themen der Archäologien
  • 7,5 ECTS aus dem Kernbereich Vertiefung Archäologien

Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-Punkte) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des MA-Studiums zu absolvieren sind, verbunden werden.

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Was ist die Semestervorbesprechung für alle Lehrveranstaltungen der Archäologie?

Seit vielen Jahren findet zu Beginn jedes Winter- wie auch Sommersemesters eine Vorbesprechung für alle BA-, MA- und PhD-Studierenden, insbesondere aber auch die Studienanfänger statt. Bei dieser werden nicht nur alle Lehrveranstaltungen kurz vorgestellt und die genauen Beginntermine verkündet, Sie haben dabei auch die Möglichkeit die Lehrenden des Instituts kennenzulernen.

Was ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase?

Studierende, die ab Wintersemester 2011/2012 erstmals für ein Bachelorstudium zugelassen sind, müssen im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolvieren. Die STEOP hat Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Archäologiestudiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl zu schaffen.

Folgende Lehrveranstaltungsprüfungen sind dazu im BA-Studium Archäologien positiv abzulegen:

  • VO Einführung in die Ur- und Frühgeschichte sowie Mittelalter- und Neuzeitarchäologie (PM 1a)
  • VO Einführung in die Klassische und Provinzialrömische Archäologie (PM 1b)
  • VO Denkmalschutz (PM 2)
  • VO Theorie und Praxis feldarchäologischer Forschung (PM 4 a)

Was sind Lehrveranstaltungen mit bzw. ohne prüfungsimmanenten Charakter?

Im Wesentlichen geht es hierbei um die Anwesenheitspflicht. Bei Lehrveranstaltungen ohne prüfungsimmanenten Charakter d.h. Vorlesungen (VO) besteht keine, bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter d.h. Proseminaren (PS), Seminaren (SE), Übungen (UE), Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU), Praktika (PR), Arbeitsgemeinschaften (AG), Exkursionen (EX), Exkursionen verbunden mit Übungen (EU) und Lehrgrabungen (LG) besteht Anwesenheitspflicht.

Wie werden Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung vergeben?

Sowohl im BA- als auch im MA-Studium Archäologien gibt es nur wenige Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung. Zumeist handelt es sich dabei um stärker praxisbezogene Lehrveranstaltungen, bei welchen nur eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen oder Lizenzen von Computerprogrammen zur Verfügung stehen. Diese Lehrveranstaltungen werden aber regelmäßig wiederkehrend, mindestens einmal im Studienjahr angeboten. Es empfiehlt sich aber sich jedes Mal dafür anzumelden, da Studierende nach einer Zurückstellung bei der Wiederholung der Lehrveranstaltung bevorzugt zugelassen werden. Dies betrifft derzeit folgende drei Lehrveranstaltungen im BA-Studium Archäologien. Zudem kann es auch bei Exkursionen und Lehrgrabungen zu Teilnahmebeschränkungen kommen.

  • VU Restaurierungsübungen (PM 2c)
  • VU Archäologische Dokumentation I (PM 3a)
  • VU Archäologische Dokumentation II (PM 3b)

2. Während des Studiums

Was ist eine Spezialisierung bzw. Vertiefung?

 Das Archäologiestudium in Innsbruck vereint eine Reihe unterschiedlicher archäologischer Disziplinen.

  • Ur- und Frühgeschichte (BA-Studium: WM 1, 2, 3 / MA-Studium: WM 1, 6, 7, 8)
  • Klassische Archäologie (BA-Studium: WM 5, 6, 7 / MA-Studium: WM 3, 12, 13, 14)
  • Provinzialrömische Archäologie (BA-Studium: WM 7, 8, 9 / MA-Studium: WM 4, 15, 16, 17)
  • Mittelalter- und Neuzeitarchäologie (BA-Studium: WM 10, 11, 12 / MA-Studium: WM 5, 18, 19, 20)
  • Vorderasiatische Archäologie (BA-Studium: 13, 14, 15 / MA-Studium: WM 2, 9, 10, 11)

Im BA-Studium Archäologien müssen Sie sich daher für eine Spezialisierung entscheiden. Es steht Ihnen aber frei – und wird von uns sogar explizit empfohlen – im Rahmen des verpflichtend zu absolvierenden Stundenkontingents aus den Wahlmodulen auch eine zweite Spezialisierung auszuwählen.

Wie ist ein empfohlener Studienverlauf im BA-Studium Archäologien?

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf stellt eine Empfehlung für Vollzeitstudierende dar, die das Studium in einem Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist keinesfalls verpflichtend. Es steht Ihnen jederzeit frei einen anderen Ablauf zu wählen.

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Jahre/6 Semester bzw. 180 ECTS-Punkte, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 ECTS-Punkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

Es sind Pflicht- und Wahlmodule im Umfang von 180 ECTS-AP zu absolvieren:

  • Pflichtmodule                                                     70 ECTS-AP
  • WM 1 bis 17 Spezialisierung                            60 ECTS-AP
  • WM 18 bis 23 thematische Wahlmodule       30 ECTS-AP
  • WM 24 bis 26                                                      20 ECTS-AP

Neben den für alle verbindlich vorgeschriebenen Pflichtmodulen (PM 1–7) im Ausmaß von 70 ECTS-Punkten müssen Sie sich im BA-Studium Archäologien für eine Spezialisierung im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten entscheiden (WM 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12). Es steht Ihnen aber frei – und wird von uns sogar explizit empfohlen – im Rahmen des verpflichtend zu absolvierenden Stundenkontingents aus den Wahlmodulen in Höhe von weiteren 30 ECTS-Punkten (WM 1–17) auch eine zweite Spezialisierung auszuwählen. Aus den thematischen Wahlmodulen müssen Module im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten gewählt werden (WM 18–23) und aus den Wahlmodulen (WM 24–26) 20 ECTS-Punkten.

1. Semester (Wintersemester)

  • 9 ECTS STEOP-Studieneingangs- und Orientierungsphase (PM 1a, 1b, 2d, 4a)
  • 5 ECTS Einführung in die archäologischen Wissenschaften (PM 1c)
  • 10 ECTS Angewandte Archäologie II (PM 3a, 3b, 3c)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Spezialisierung (WM 1a/b oder WM 5a/b oder WM 10a/b)

2. Semester (Sommersemester)

  • 8 ECTS Angewandte Archäologie I (PM 2a, 2b, 2c)
  • 3 ECTS Angewandte Archäologie III (PM 4b)
  • 7 ECTS Archäologische Exkursionen (PM 7a)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Spezialisierung (WM 2a/b oder WM 6a/b oder WM 8a/b oder WM 11a/b)

3. Semester (Wintersemester)

  • Zur Wahl: 10 ECTS Spezialisierung (WM 3a/b oder WM 7a/b oder WM 9a/b oder WM 12a/b)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Kult und Ritual (WM 20a/b)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Integrative Methoden (WM 23a/b)

4. Semester (Sommersemester)

  • 3 ECTS Archäologische Exkursionen (PM 6b)
  • 5 ECTS Feldarchäologische Forschungen (PM 5)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Kunst und Kultur (WM 21a/b)
  • 10 ECTS Wahlmodul Praxis (WM 26)

 5. Semester (Wintersemester)

  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Bau- und Siedlungswesen (WM 18a/b)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Archäologie und Geschichte (WM 22a/b)
  • 10 ECTS Wahlmodul Interdisziplinäre Kompetenzen (WM 25)

6. Semester (Sommersemester)

  • 20 ECTS Dokumentation und Präsentation archäologischer Forschung mit Bachelorarbeit (PM 7)
  • Zur Wahl: 10 ECTS Wahlmodul Wirtschaft und Handel (WM 19a/b)

Muss ich alle Lehrveranstaltungen in einem Modul absolvieren?

Module sowohl im BA- als auch MA-Studium Archäologien bestehen zumeist aus mehreren Lehrveranstaltungen. Sie müssen alle Lehrveranstaltungen eines Moduls aber nicht vollständig im selben Semester absolvieren, sondern können diese auch einzeln im Laufe Ihres gesamten Studiums besuchen. Nur am Ende ihres Studiums muss jedes gewählte Modul vollständig positiv absolviert worden sein.

Da sie inhaltlich zusammengehören und z.T. auch aufeinander aufbauen empfiehlt es sich jedoch im BA-Studium Archäologien die Wahlmodule der jeweiligen Disziplinen-Spezialisierung (WM 1–17), die jeweils aus zwei Vorlesungen bestehen, gemeinsam im selben Semester zu besuchen. Außerdem werden diese nur jedes zweite Studienjahr angeboten und es könnte möglicherweise zu einer Studienverzögerung kommen.

Bei den thematischen Wahlmodulen (WM 18–23), die jeweils aus einer Vorlesung und einem Seminar bestehen, ist ein gemeinsamer Besuch im selben Semester nicht unbedingt notwendig. Diese beiden Lehrveranstaltungen müssen nicht unbedingt einen inhaltlichen Bezug aufweisen und werden zudem oftmals im Wechsel von unterschiedlichen archäologischen Disziplinen bespielt. Hier würde es sich daher möglicherweise lohnen abzuwarten und in unterschiedlichen Semestern zwei im Sinne Ihrer gewählten Spezialisierung passende Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Auch die Wahlmodule der Vertiefung und Spezialisierung I im MA-Studium Archäologien (WM 1–5), bestehend aus einem Seminar und einer Vorlesung, müssen nicht verpflichtend gemeinsam im selben Semester besucht werden. Diese Module werden regelmäßig jedes Jahr angeboten.

An welchen Exkursionen kann ich teilnehmen?

Exkursionen stellen zentrale und wichtige Lehrveranstaltungen in der archäologischen und altertumswissenschaftlichen Ausbildung dar. Das Erfassen historischer Landschaften und somit des ursprünglichen Lebensraumes gelingt nur durch die Veranschaulichung vor Ort. Zudem dienen Exkursionen durch Besuche von Ausgrabungsstätten, Museen und Sammlungen der Vertiefung der Denkmälerkenntnis.

Sowohl im BA- als auch MA-Studium Archäologien sind jeweils eine kleine (3 oder 2,5 ECTS / ca. 5-7 Tage) und eine große Exkursion (7 oder 5ECTS / ca. 12-15 Tage) zu absolvieren.

  • BA: EX Archäologische Exkursionen (PM 6a+b)
  • MA: EX Archäologische Exkursionen I (WM 18a+b)
  • MA: EX Archäologische Exkursionen II (WM 19a+b)

Da es uns sinnvoll erscheint, dass Sie an Exkursionen teilnehmen, deren Ziele für Sie von Interesse sind, können von Ihnen die angebotenen Exkursionen frei gewählt werden. D.h. auch als BA-Studierender können Sie bereits eine MA-Exkursion besuchen bzw. als MA-Studierender eine BA-Exkursion. Auf dem Wege der Anerkennung wird Ihnen dann das dabei erworbene Zeugnis in der notwendigen Stunden- bzw. ECTS-Punktezahl für das für Sie jeweils relevante Studium angerechnet.

Exkursionen werden zumeist in den Sommersemestern angeboten, aber bereits im jeweils vorangehenden Wintersemester angekündigt und eine Anmeldefrist dafür gesetzt. Uns ist bewusst, dass Exkursionen eine finanzielle Belastung für die Studierenden darstellen und wir sind daher bemüht die Kosten niedrig zu halten. Alle inskribierten Studierenden, welche bei den Exkursionen einen positiven Leistungsnachweis erbracht haben, erhalten zudem im Nachhinein einen universitären Exkursionszuschuss wechselnder Höhe.

Wie melde ich mich zu Lehrgrabungen an?

Im Rahmen praktischer Feldforschungen erhalten Sie eine Grundausbildung bzw. im Verlaufe Ihres Studiums eine weitere Vertiefung in feldarchäologischer Praxis samt Grabungs-, Befund- und Funddokumentation um Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Ausgrabungssituationen zu gewinnen. Da es sich bei den Lehrgrabungen um „echte“ archäologische Forschungsunternehmungen handelt, an welchen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung teilnehmen können, wechseln die Ort sowohl im In- wie auch im Ausland oftmals. D.h. die im Lehrzielkatalog/Vorlesungsverzeichnis angeführten Lehrenden bieten jeweils Grabungen an unterschiedlichen Orten, zu unterschiedlichen Epochen und mit unterschiedlicher Dauer an. Informieren Sie sich dazu durch die Aushänge bzw. Aussendungen des Instituts oder wenden Sie sich gerne direkt an die jeweiligen Grabungsleiter/innen.

Bis zum Abschluss Ihres BA-Studiums müssen sie die Lehrveranstaltung EU Lehrgrabung (PM 4b) im Ausmaß von 10 Tagen sowie die Lehrveranstaltung EU Feldarchäologische Forschungen (PM 5) im Ausmaß von 16 Tagen besuchen. Insgesamt sind also mindestens 26 Grabungstage zu absolvieren. Dies kann bei einer aber auch bei mehreren Grabungen erfolgen. Lassen Sie sich die Tage in folgendem Formular durch die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/innen bestätigen. Der/die Lehrveranstaltungsleiter/in, bei welchem/welcher Sie die meisten Tage absolviert haben wird Ihnen dann das definitive Zeugnis für die gesamte Lehrveranstaltung ausstellen.

Im MA-Studium Archäologien haben Sie im Rahmen der beiden Lehrveranstaltungen Feldarchäologische Praxis I und II (PM 4) jeweils 16 Grabungstage zu absolvieren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Grabungen, die im Rahmen von am Institut angebotenen Lehrveranstaltungen abgehalten werden, für das BA- bzw. MA-Studium Archäologien anerkannt werden.

Wie kann das Praxismodul im BA-Archäologien absolviert werden?

Die Studierenden des BA-Studiums Archäologien können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis (WM 26) absolvieren. Dabei sollen sie über mögliche Berufsfelder informiert werden und ihr bereits erworbenes Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden.

Die Praxis muss einen im Umfang von 240 Stunden in einschlägigen Einrichtungen wie Universitäten, Denkmalämtern, Museen, und anderen Forschungsinstitutionen sowie im Bereich von Grabungsfirmen und ähnlichen Einrichtungen absolviert werden. Sie kann auch in der vorlesungsfreien Zeit und im Ausland durchgeführt werden. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen und von den Studierenden selbst ein Bericht zu verfassen.

Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Vor Antritt ist die geplante Praxis mit dem Studienbeauftragten Martin Auer zu besprechen und die schriftliche Genehmigung dafür einzuholen.

Wann ist die Ergänzungsprüfung Latein zu absolvieren?

Die Ergänzungsprüfung aus Latein ist spätestens bis zum vollständigen Abschluss des BA-Studiums Archäologien nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. Beachten Sie, dass diese Zusatzprüfung nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf.

3. Studienabschluss

Wie komme ich zu einem Thema für meine Bachelor- bzw. Master-Arbeit?

Auf der Homepage des Instituts findet sich die Auflistung der aktuellen Betreuer/innen am Institut für Archäologien. Sie können sich direkt an diese wenden und Themenvorschläge anfragen bzw. eigene Ideen zu Themen präsentieren, die Sie selbst gerne behandeln möchten. Oft ergeben sich diese aus Lehrveranstaltungen, die Sie bereits besucht haben. Es besteht aber auch die Möglichkeit Fundmaterial aus den Grabungen des Institutes bzw. aus der archäologischen Universitätssammlung zu bearbeiten.

Nachdem Sie im MA-Studium Archäologien ein Thema und eine/n Betreuer/in gefunden haben müssen Sie das Formular Vorbereitung der Masterarbeit (PM 1) ausgefüllt und unterschrieben an das Prüfungsreferat senden.

Ihre Arbeiten müssen von Ihnen kurz vor dem Abschluss im BA-Studium Archäologien in der Lehrveranstaltung SE Forschungswerkstatt (PM 7) und im MA-Studium Archäologien im SE Master-Seminar (PM 2) vorgestellt werden. Es empfiehlt sich, dass Sie sich zu diesen Lehrveranstaltungen erst dann anmelden, wenn Sie in Absprache mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in schon über substantielle Arbeitsfortschritte berichten können. 

Wie schließe ich das BA-Studium Archäologien ab?

Da im BA-Studium Archäologien keine kommissionelle Abschlussprüfung vorgesehen ist, sind folgende Schritte für einen Abschluss notwendig.

  1. Nach der Präsentation Ihrer BA-Arbeit im SE Forschungswerkstatt (PM 7) reichen Sie Ihre BA-Arbeit bei Ihrem/r Betreuer/in ein. Diese/r sieht sich Ihre Arbeit durch und beurteilt sie dann. Die Beurteilung Ihrer BA-Arbeit erfolgt mit der Note für das SE Forschungswerkstatt (PM 7). Sie haben dann PM 7 „Dokumentation und Präsentation archäologischer Forschung mit Bachelorarbeit“ abgeschlossen.

  2. Sollten Sie noch Lehrveranstaltungen aus anderen Studien für das Archäologien-Studium anrechnen wollen, müssen Sie den Anerkennungsbescheid und das Beiblatt ausfüllen und durch den Studienbeauftragten für Archäologien Martin Auer bestätigen lassen. Nachdem die Anrechnung genehmigt wurde, wird diese erfasst und ist für Sie via LFU:online unter „Meine Prüfungen“ einsehbar.

  3. Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des BA-Studiums Archäologien, füllen Sie das das Prüfungsprotokoll vollständig aus. Sollten Sie Lehrveranstaltungen der Archäologien besucht haben, deren Zeugnisse aber z.B. aufgrund eines Zweitstudiums diesem anderen Studium zugerechnet worden sind, können Sie diese trotzdem an den korrekten Stellen in das Prüfungsprotokoll eintragen. Dies können Sie auch bei Zeugnissen machen, die Sie bei archäologischen Exkursionen aus dem MA-Archäologien erworben haben und für den BA-Archäologien einreichen wollen.  In beiden Fällen können Sie die Genehmigung der Zuordnung der Lehrveranstaltungen vorab beim Studienbeauftragten, Martin Auer, einholen. 

  4. Füllen Sie das Formular Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum vollständig aus und lassen Sie sich dieses durch den/die Betreuer/in Ihre BA-Arbeit unterschreiben.

  5. Senden Sie das ausgefüllte Prüfungsprotokoll und den ausgefüllten und unterschriebenen Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum per E-Mail an das Prüfungsreferat (pruefungsreferat@uibk.ac.at) oder reichen Sie es nach Vereinbarung eines persönlichen Termins im Prüfungsreferat ein.

  6. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und geprüft sind und die studienabschließenden Dokumente ausgestellt wurden, werden Sie von den KollegenInnen der Prüfungsreferate per E-Mail kontaktiert. Sie können sich die Unterlagen zuschicken lassen oder vereinbaren einen persönlichen Termin zur Abholung im Prüfungsreferat.

Wie schließe ich das MA-Studium Archäologien ab?

A) Einreichen der Zeugnisse

  1. Sollten Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Studien für das Archäologien-Studium anrechnen wollen, müssen Sie den Anerkennungsbescheid und das Beiblatt ausfüllen und durch den Studienbeauftragten für Archäologien Martin Auer bestätigen lassen. Sie bekommen dann über LFU-Online die Nachricht, dass die gewünschten Anerkennungen passen.

  2. Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des MA-Studiums Archäologien füllen Sie das das Prüfungsprotokoll vollständig aus. Sollten Sie Lehrveranstaltungen der Archäologien besucht haben, deren Zeugnisse aber z.B. aufgrund eines Zweitstudiums, dem anderen Studium zugerechnet worden sein, können Sie diese trotzdem an den korrekten Stellen in das Prüfungsprotokoll eintragen. In diesem Fall ist kein Anerkennungsbescheid notwendig.

  3. Senden Sie das ausgefüllte Prüfungsprotokoll per E-Mail an das Prüfungsreferat (pruefungsreferat@uibk.ac.at) oder reichen Sie es nach Vereinbarung eines persönlichen Termins im Prüfungsreferat ein.

 

B) Einreichung der Masterarbeit

  • Die Anmeldung der Masterarbeit muss im Prüfungsreferat erfolgt sein.

  • Die Masterarbeit ist in elektronischer Form einzureichen und zu erfassen. Nach dem Abspeichern der Daten müssen Sie die Erfassungsbestätigung als PDF speichern (Diese ist später an das Prüfungsreferat zu übermitteln). Vereinbaren Sie, ob Ihr/e Betreuer/in für die Beurteilung der Arbeit eine gedruckte Version möchte. Dieses Exemplar dient rein der Beurteilung und wird nicht an das Prüfungsreferat weitergeleitet.

  • Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, muss vor Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin geklärt werden, ob eine Sperre bzw. Teilveröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit in Frage kommt.

  • Die Masterarbeit ist innerhalb von zwei Monaten ab Einreichung von den BetreuerInnen zu beurteilen.

  • Füllen Sie folgende drei Formulare aus und senden Sie diese gemeinsam mit Ihrer Masterarbeit (PDF) an das Prüfungsreferat. Beachten Sie dabei die Benennung der einzelnen Dateien:
    Einreichung der Diplom-/ MasterarbeitBeurteilungsformular bis inklusive "Titel der Diplom-/Masterarbeit" /  Erfassungsformular der ULB (siehe oben)
  • Die Beurteilungen/Gutachten müssen bis spätestens einen Monat vor der Verteidigung (Defensio) im Prüfungsreferat einlangen.

 

C) Anmeldung zur Verteidigung der Masterarbeit/Defensio der MA-Arbeit

Sobald die positive Beurteilung der MA-Arbeit, also das von Ihrem/r Betreuer/in ausgefüllte und unterschriebene Formular „Beurteilung der Diplom-/Masterarbeit“ im Prüfungsreferat eingelangt ist, erhalten Sie vom Prüfungsreferat per Mail das Formular zur Defensioanmeldung. Kontaktieren Sie die gewünschten PrüferInnen und vereinbaren Sie mit ihnen den Zeitpunkt der Defensio. Der Prüfungstermin muss von der Studierenden bzw. dem Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden. Der Prüfungssenat besteht aus einem 1. Prüfer (identisch mit dem/der Betreuer/in der MA-Arbeit), einem 2. Prüfer sowie einem Vorsitzenden. Senden Sie dann das ausgefüllte von allen drei Personen des Prüfungssenats bestätigte Formular an das Prüfungsreferat. Die Verteidigung der Masterarbeit/Defensio kann dann frühestens 3 Wochen nach Einlangen des Anmeldeformulars für die Defensio stattfinden. Diese Frist benötigt das Prüfungsreferat, um die die formalen Voraussetzungen zu prüfen, die notwendigen Unterschriften einzuholen sowie das Prüfungsprotokoll auszusenden.

 

D) Empfehlungen zur Durchführung und Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“

Im Pflichtmodul „Verteidigung der Masterarbeit“ (PM 3) präsentiert der/die Kandidat/in die Ergebnisse der Masterarbeit, woran sich eine Diskussion der Arbeit anschließt (insgesamt 20 Minuten). Hierauf erfolgt die Positionierung der Arbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums, wobei mit den beiden Prüfer/innen je ein Schwerpunkt vereinbart werden kann (jeweils 20 Minuten). Die Festlegung auf ein erstes und zweites Prüfungsfach ist nicht mehr vorgesehen. Die Gesamtdauer der Defensio soll 60 Minuten nicht überschreiten. Kriterien, die für die Beurteilung des Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“ herangezogen werden, sind: Klarheit der Darstellung, Stringenz der Argumentation, Methodenreflexion, vernetztes Fachwissen und sprachliche Kompetenz.

Die Verteidigung der Masterarbeit ist öffentlich, Fragerecht hat jedoch nur der Prüfungssenat. Diesem müssen einschließlich Betreuer bzw. Betreuerin der Masterarbeit drei Personen angehören, eine dieser Personen ist zum Vorsitzenden zu bestellen. Die Regelung von § 13 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ ist auch auf die Verteidigung der Masterarbeit anzuwenden. Die verpflichtende venia für den Vorsitzenden ist bei der letzten Satzungsnovelle abgemildert worden: Gemäß § 20 Abs. 2 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ ist „in der Regel“ ein Mitglied mit venia docendi zur oder zum Vorsitzenden zu bestellen. Grundsätzlich sind jedoch Personen mit venia docendi zuerst als PrüferInnen heranzuziehen, die anderen nur bei Bedarf.

Welche Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten ergeben sich mit einem Studium der Archäologien?

Das Studium dient im Sinne der forschungsgeleiteten Lehre besonders der praktischen Berufsausbildung entsprechend den primären Berufsbildern und bereitet damit auf die Tätigkeit an Universitäten, anderen Forschungsinstitutionen (Akademien), Denkmalämtern, Museen und bei Grabungsfirmen vor. Da das Studium das Verständnis für gesellschaftliche, wirtschaftliche, historische und kulturpolitische Prozesse fördert, kommen neben der eigentlichen fachwissenschaftlichen Arbeit in der Archäologie aber auch Tätigkeitsfelder im Tourismus, Kunsthandel, Archiv- und Dokumentationswesen, Kulturmanagement, Journalismus sowie Verlagswesen in Frage.

  • Wissenschaft und Forschung (Universitäten, Akademien, Forschungsprojekte)
  • Museologie, Sammlungs- und Ausstellungswesen
  • Denkmalpflege und Kulturgüterschutz
  • Private archäologische Dienstleister (Ausgrabungsfirmen …)
  • Tourismus, Kulturreisen, Kulturvermittlung
  • Kunsthandel (Galerien, Auktionshäuser)
  • Archiv- und Dokumentationswesen
  • Öffentlicher Dienst (Kultur, Erziehung und Bildung, Diplomatie)
  • Kulturmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
  • Journalismus, Presse- und Medienarbeit (Print- und audiovisuelle Medien)
  • Verlagswesen und Buchhandel, Publizistik
  • Politik, Politikberatung, Recht und Wirtschaft, Versicherungen

 


Inhalt: Florian Müller (Stand 9/2025)

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