Verrechnung von Dienst- und Privatgesprächen
- Verrechnung von Gesprächen über das Festnetz
- Verrechnung von Gesprächen mit dem Diensthandy
- Tarife für Festnetz und Diensthandy (nur für Universitätsbedienstete)
Verrechnung von Gesprächen über das Festnetz
Die Zuordnung von Dienst- und Privatgesprächen zu einer Organisationseinheit oder einem Projekt erfolgt über den PIN-Code des Telefonnutzers.
Dienstgespräche:
Die Rechnungen werden monatlich an die jeweilige Organisationseinheit zugestellt und können von berechtigten Personen über VIS:online eingesehen werden. Gegen die Rechnung kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Wird kein Einspruch erhoben, gilt die Rechnung als akzeptiert. Eine eigene Rückmeldung zur Bestätigung des Rechnungsbetrages ist nicht notwendig.
Die Dienstgespräche sind pro Person/Anschluss in den Kategorien "Festnetz Inland", "Festnetz Ausland" und "Mobil" zusammengefasst.
Die Berechtigungen zur Einsicht in VIS:online werden von der Abteilung VIS vergeben, Änderungen können per E-Mail an vis@uibk.ac.at bekanntgegeben werden.
Einzelgesprächsnachweis:
Bedienstete können per E-Mail an Telefon-Admin@uibk.ac.at einen Einzelgesprächsnachweis über die von ihnen geführten Dienstgespräche anfordern.
Außerdem kann der Leiter einer Organisationseinheit bei begründetem Missbrauchsverdacht über den zuständigen Betriebsrat einen Einzelgesprächsnachweis anfordern.
Projekte:
Die Verrechnung erfolgt schriftlich alle zwei Monate. Gesprächskosten für Projekte nach § 27 werden direkt mit der Quästur verrechnet, für Projekte nach § 26 müssen die Kosten mit Zahlschein beglichen werden. Über Projekt-PIN-Codes können ausschließlich Dienstgespräche verrechnet werden.
Privatgespräche:
Die Verrechnung der Gebühren für Privatgespräche (*0 + PIN + gewünschte Rufnummer im ISDN-System bzw. * + gewünschte Rufnummer im VoIP-System) erfolgt im Wege des Gehaltseinzugs. Privatgespräche können nur getätigt werden, wenn eine Zustimmung zur direkten Verrechnung vorliegt.
Formular: Zustimmung zur Abrechnung der Privatgespräche per Gehaltseinzug
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Die für Privatgespräche anfallenden Gebühren werden direkt mit der auf die Abrechnung jeweils folgenden Gehaltsabrechnung verrechnet und vom Nettogehalt abgezogen.
Die Einzelgesprächsnachweise der verrechneten privaten Telefongespräche werden über VIS:online zur Verfügung gestellt.
Verrechnung von Gesprächen mit dem Diensthandy
Dienstgespräche
Die Verrechnung erfolgt monatlich über die jeweilige Organisationseinheit.
Privatgespräche können mit dem Diensthandy nicht geführt werden.
Tarife für Festnetz und Diensthandy
- Tarife Festnetz (nur für Universitätsbedienstete)
-
Tarife T-Mobile (Diensthandy) (nur für Universitätsbedienstete)