Leitfaden für die Vergabe von Mobiltelefonen

Es ist nicht möglich, zentral pauschaliert zu beurteilen, welche Benutzerinnen und Benutzer ein Mobiltelefon benötigen. Diese Beurteilung liegt im Verantwortungsbereich der Organisationseinheiten.

Dieser Leitfaden dient den Verantwortlichen als Anhaltspunkt, nach welchen Kriterien und in welchen Fällen ein Mobiltelefon eingesetzt werden kann.
Dazu unterstützt Sie der Zentrale Informatikdienst mit einem Umfeld, in dem Sie jeweils die optimale und kosteneffizienteste Lösung einsetzen können.

Mobiltelefone sollen grundsätzlich an Personen vergeben werden, deren Erreichbarkeit sichergestellt werden muss. Dies kann der Fall sein, weil sie sich in den Dienstzeiten häufig an unterschiedlichen Orten aufhalten oder weil außerhalb der Dienstzeiten eine Erreichbarkeit in Notfällen gegeben sein soll (zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten oder für Betreuer geschäftskritischer Bereiche).

Um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, soll jedoch das gelindest mögliche Mittel gewählt werden. Ein paar Beispiele sollen helfen, dies zu verdeutlichen:

  • Der Zentrale Informatikdienst stellt gegen eine geringe Gebühr leihweise Mobiltelefone zur Verfügung.
  • Wenn an einer Organisationseinheit mehrere Personen in Einzelfällen ein Mobiltelefon benötigen, kann ein Mobiltelefon für mehrere Personen verwendet werden. Für den Fall, dass mehrere Personen das Gerät benötigen, kann zusätzlich auf ein Leihgerät des ZID zurückgegriffen werden.
  • Wenn Personen sich in einem eng eingrenzbaren Bereich bewegen (im Allgemeinen ein Stockwerk eines Gebäudes), können tragbare Schnurlostelefone eingesetzt werden.
  • Hält sich eine Person immer wieder in unterschiedlichen Räumen auf, kann man das Festnetztelefon auch weiterleiten (beziehungsweise das eigene Telefon "heranholen", wenn man sich an einem anderen Festnetztelefon befindet).
  • Ist eine Person häufig an einem gleichbleibenden Festnetztelefon außerhalb der Universität erreichbar, kann für dieses eine Rufumleitung eingerichtet werden, die billiger ist als jene zu Mobiltelefonen.
  • Rufumleitungen können auch zu privaten Mobiltelefonen eingerichtet werden. Die Kosten sind unabhängig vom Anbieter mit denen des Diensttelefons identisch. Die Kosten für Rufumleitungen sind von der Organisationseinheit zu tragen.
  • Für kurze oder sporadische Abwesenheiten können Voicemailboxen eingesetzt werden. Diese können für jede Nummer eingerichtet werden.

Bei Fragen zu diesen Richtlinien und ihrer Umsetzung sind wir Ihnen gerne behilflich.

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