Masterstudium Psychologie
Fakultät | Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Science (MSc) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0313 Psychologie |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 840 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2011W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung | » Informationen zum Aufnahmeverfahren |
* Informationen zum Curriculum (2011W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2021, 79. Stück. Nr. 879 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist für das Wintersemester 2021/2022)
- Mitteilungsblatt vom 23.07.2020, 44. Stück, Nr. 497 (Änderung des Aufnahmeverfahrens 2020/2021)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 589 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 05.06.2019, 56. Stück, Nr. 491 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2019/2020)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 116 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 39. Stück, Nr. 361 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2018/2019)
- Mitteilungsblatt vom 17.05.2017, 37. Stück, Nr. 541 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2017/2018)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2016, 35. Stück, Nr. 423 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2016/2017)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 284 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 354 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2015/2016)
- Mitteilungsblatt vom 07.05.2014, 19. Stück, Nr. 380 (Festlegung der Zulassungsfrist WS 2014/2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.03.2013, 15. Stück, Nr. 239 (Änderung Zugangsregelung)
- Mitteilungsblatt vom 21.08.2013, 51. Stück, Nr. 417 (Aussetzung des Aufnahmeverfahrens 2013/2014)
- Mitteilungsblatt vom 05.06.2013, 37. Stück, Nr. 312 (Zulassungsfrist)
- Mitteilungsblatt vom 25.03.2013, 23. Stück, Nr. 229 (Verordnung Zugangsregelung 2013/2014)
- Mitteilungsblatt vom 21.08.2012, 51. Stück, Nr 471 (Aussetzung des Aufnahmeverfahrens 2012/2013)
- Mitteilungsblatt vom 02.07.2012, 42. Stück, Nr. 362 (Verordnung Zugangsregelung 2012/2013)
- Mitteilungsblatt vom 09.06.2011, 27. Stück, Nr. 471 (Curriculum)
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Psychologie (2008W)
- Bachelorstudium Psychologie (2019W)
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Methodenlehre
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Allgemeine Psychologie & Biologische Psychologie
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Inter- & Intrapersonelle Psychologie (Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Persönlichkeits & Differentielle Psychologie)
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Klinische Psychologie
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Angewandte Psychologie
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Psychologische Diagnostik
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Psychologische Diagnostik I
10,0 ECTS-AP: Grundlagenforschung
7,5 ECTS-AP: Vertiefung in Klinischer Psychologie I
7,5 ECTS-AP: Vertiefung in Arbeits- und Organisationspsychologie I
10,0 ECTS-AP: Methodik und Wissenschaftstheorie der Psychologie
5,0 ECTS-AP: Psychologische Diagnostik II
7,5 ECTS-AP: Vertiefung in Klinischer Psychologie II
7,5 ECTS-AP: Vertiefung in Angewandte Psychologie
2,5 ECTS-AP: Psychologische Gesprächsführung
10,0 ECTS-AP: Praxis
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Masterarbeit › weiter 4. Semester!
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Psychologie ist der Gruppe der naturwissenschaftlichen Studien zugeordnet. Es dient der wissenschaftlich fundierten berufsqualifizierenden Ausbildung und befähigt zur Berufsausübung als PsychologIn im Sinne des Psychologengesetzes (BGBL. Nr. 360/1990 in der geltenden Fassung). Aufbauend auf das Bachelorstudium liegt der Schwerpunkt der theoretischen Ausbildung auf der Vertiefung handlungs- und emotionspsychologischer Grundlagen. Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der psychologischen Grundlagenforschung, Klinischen Psychologie und Angewandten Psychologie, wobei sowohl wissenschaftstheoretische und methodologische Grundlagen als auch Methodenkompetenzen vertieft werden. Im Rahmen von Wahlmodulen ist es möglich, sich in einem dieser drei Bereiche zu spezialisieren. Die AbsolventInnen sind in der Lage, komplexe Forschungs- und Anwendungsprobleme der Psychologie zu verstehen, kritisch zu beurteilen und selbstständig einer wissenschaftlichen Analyse und Lösung zuzuführen.
Im Masterstudium werden neben den spezifisch fachlichen Kompetenzen Schlüsselqualifikationen erworben, die für Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern von Nutzen sind:
-
Die wissenschaftliche Ausbildung führt zu einer Verbesserung analytischer Kompetenzen, z.B. zur Fähigkeit, komplexe Probleme zu analysieren und strukturieren.
-
Das Studium dient einer Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen sowie der Kooperations-, Organisations- und Teamfähigkeit.
-
Die vermittelten methodischen Kompetenzen sind Schlüsselqualifikationen, die in allen humanwissenschaftlichen Bereichen, in denen es um die wissenschaftliche Wissens- und Erkenntnisgenerierung geht, von Nutzen sind.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen der psychologischen Grundlagenforschung, der Klinischen Psychologie und der Angewandten Psychologie. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz im Bereich der Psychologie und an Schnittstellen zu anderen Fachbereichen anzuwenden. Durch wissenschaftlich korrektes Argumentieren und Reflektieren entstehen interdisziplinäre und innovative Lösungen von Problemen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Der Abschluss des Masterstudiums bietet die Voraussetzung für eine weiterführende postgraduale Ausbildung (z.B. Doktoratsstudium, Psychotherapieausbildung, Ausbildung zur Klinischen Psychologin/zum Klinischen Psychologen und GesundheitspsychologIn, Arbeits- und OrganisationspsychologIn). AbsolventInnen werden zur eigenständigen Durchführung psychologischer Diagnostik sowie zur verantwortungsvollen und wissenschaftlich fundierten Beratung und Intervention z.B. in klinischen, pädagogischen, gesundheits-, arbeits- und organisationspsychologischen Kontexten sowie in gesellschaftlichen oder persönlichen Krisen-, Konflikt- und Entscheidungssituationen herangeführt. Erworbene Kompetenzen befähigen zudem zu professionellen Tätigkeiten in den mit der Psychologie verwandten humanwissenschaftlich orientierten Arbeitsfeldern, wie z.B. Gesundheitswesen, Personalwirtschaft, Arbeitswissenschaft, Technikentwicklung, Administration, Markt- und Medienforschung, Krisen- und Sicherheitsmanagement.
Absolventinneninterview mit Walburga Köchl
"Ohne mein Studium wäre meine jetzige und auch frühere Tätigkeit undenkbar. Ich habe sehr viel Fachliches gelernt und fühle mich persönlich bereichert."
zum Interview
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
61,8 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
26,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
8,2 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
3,3 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte (Anerkennungen)
Mag. Dr. Christine Unterrainer
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Tobias Greitemeyer
Studienbeginn
Telefon: +43 512 507-56006
E-Mail: anerkennungen-psychologie@uibk.ac.at
Aufnahmeverfahren
Telefon: +43 512 507-96004
E-Mail: Aufnahmeverfahren-neu@uibk.ac.at