Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik
Ab dem Wintersemester 2022/2023 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation |
Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0222 Geschichte und Archäologie |
Studienart |
Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 699 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2009W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis |
* Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 15.06.2022, 54. Stück, Nr. 574 - PDF (Auflassung ordentlicher Studien)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 69. Stück, Nr. 608 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung
- Mitteilungsblatt vom 30.09.2009, 113. Stück, Nr. 438 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.04.2009, 59. Stück, Nr. 237
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Classica et Orientalia (2009W)
- Bachelorstudium Classica et Orientalia (2015W)
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Alte Geschichte ODER
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Archäologien ODER
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Altorientalische Philologie
Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Alte Geschichte I
7,5 ECTS-AP: Alte Geschichte II
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Sprachen und Kulturen
7,5 ECTS-AP: Theorien der Geschlechterverhältnisse
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Aktuelle Diskussionen in der Altertumsforschung
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium „Alte Geschichte und Altorientalistik“ hat den historischen Bereich der Mittelmeerwelt und des Vorderen Orients von den Anfängen der Schriftkulturen bis in die Spätantike zum Inhalt. Zugänge bilden die Methoden der Geschichtswissenschaft, der Philologie sowie der Archäologie.
Besonderes Augenmerk wird auf Kontakte und Wechselwirkungen zwischen Kulturräumen und politischen Strukturen sowie sich daraus ergebende Erkenntnisse und Folgerungen für die Gegenwart gelegt.
Die im Studium geforderte Vertiefung der fachlichen Kenntnisse sowie der methodischen und theoretischen Fähigkeiten befähigt die AbsolventInnen zu einer weiterführenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den einzelnen Fachgebieten. Das Studium fördert zudem ein kritisches Bewusstsein den einzelnen Fachgebieten gegenüber sowie ein vernetztes Denken in komplexen Zusammenhängen.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
AbsolventInnen des Masterstudiums „Alte Geschichte und Altorientalistik“ sind befähigt, ein Doktoratsstudium zu belegen.
Darüber hinaus qualifiziert das Studium die AbsolventInnen für Arbeits- und Berufsfelder, für die das durch dieses Studium abgedeckte Spektrum der Geisteswissenschaften als Voraussetzung dienlich ist, wie Fachwissenschaft, fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung, Bibliotheks-, Archiv-, Dokumentations-, Sammlungs- und Museumswesen, Medien- und Kulturarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Tätigkeit im öffentlichen Dienst, in nichtstaatlichen sowie supra- und internationalen Organisationen.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
76,4 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
18,9 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
3,9 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
0,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Priv.-Doz. Mag. Mag. Dr. Sebastian Christoph Fink
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg