Bachelorstudium Sprachwissenschaft
Fakultät | Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Arts (BA) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0232 Literatur und Linguistik |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 667 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2010W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent |
Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2010W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 27.05.2021, 73. Stück, Nr. 808 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 31.03.2016, 17. Stück, Nr. 298 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 05.08.2015, 80. Stück, Nr. 556 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 03.06.2015, 59. Stück, Nr. 442 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 26.05.2015, 44. Stück, Nr. 427 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 482 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 450 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2011, 24. Stück, Nr. 414 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 29.09.2010, 54. Stück, Nr. 481 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 22.06.2010, 38. Stück, Nr. 323
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Grundlagen der Linguistik (PM 2/2 SSt/5 ECTS-AP),
- VO Über die Sprachen der Welt (PM 7/2 SSt/5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- VO Grundlagen der Linguistik (PM 2/2 SST/5 ECTS-AP)
- VO Phonetik und Phonologie (PM 6a/2 SST/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeiten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Grundlagen des philologisch-kulturwissenschaftlichen Studiums
5,0 ECTS-AP: Grundlagen der Linguistik
7,5 ECTS-AP: Phonetik und Phonologie
2,5 ECTS-AP: Rhetorik
5,0 ECTS-AP: Sprachkurs 1
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
2,5 ECTS-AP: Morphologie und Syntax
7,5 ECTS-AP: Textlinguistik und Pragmatik
2,5 ECTS-AP: Semantik und Lexikologie
5,0 ECTS-AP: Rhetorik
7,5 ECTS-AP: Soziolinguistik
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Morphologie und Syntax
5,0 ECTS-AP: Über die Sprachen der Welt
7,5 ECTS-AP: Sprachen und Kulturen des Alpenraumes
5,0 ECTS-AP: Semantik und Lexikologie
7,5 ECTS-AP: Schreiben für PR und Unternehmen
2,5 ECTS-AP: Sprachtypologie
7,5 ECTS-AP: Historische Linguistik und Rekonstruktion
7,5 ECTS-AP: Grundlagen der Indogermanistik
2,5 ECTS-AP: Wissenschaftstheorie
5,0 ECTS-AP: Gender Studies
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wissenschaftstheorie
5,0 ECTS-AP: Linguistisches Spezialgebiet
20,0 ECTS-AP: Wahlmodule
15,0 ECTS-AP: Bachelorarbeit
2,5 ECTS-AP: Linguistisches Spezialgebiet
12,5 ECTS-AP: Wahlmodule
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die AbsolventInnen sind befähigt, Sprachanalysen in den verschiedenen Anwendungsbereichen der Disziplin durchzuführen oder die erworbenen analytischen Kompetenzen in anderen Disziplinen und Tätigkeitsfeldern einzusetzen.
Fachspezifische theoretische Kompetenzen
Befähigung zu theoretisch fundierten Analysen der verschiedenen Erscheinungsformen von Sprache in synchroner und diachroner Betrachtung; Überblickswissen über Sprachen der Erde und ihre genetische, typologische und areale Klassifikation.
Sprachpraktische Kompetenzen
Zu erwerben in praxisorientierten Modulen, z.B. Patholinguistik und Sprachheilkunde, Schreiben für Public Relations und Unternehmen, Rhetorik, Soziolinguistik. Aufbau einer allgemeinen Sprachlernkompetenz; dabei wird das Erlernen typologisch unterschiedlicher Sprachen empfohlen.
Medienkompetenz
Vertrautheit im Umgang mit unterschiedlichen Textsorten und Medien, verbunden mit dem Erwerb einer allgemeinen Präsentationskompetenz. Kulturwissenschaftliche Kompetenz wird mit einem Schwerpunkt auf Sprachen und Kulturen des Alpenraumes vermittelt.
Interkulturelle Kompetenz
Kulturelle Interaktionsprozesse werden analysiert und gestaltet. Ferner wird Wert auf die Entwicklung von fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen gelegt, wie Selbstständigkeit und Orientierungskompetenz durch eigenständigen Wissenserwerb und Weiterbildung, schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse sowie Teamfähigkeit und Genderkompetenz.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind befähigt, fundierte Sprachanalysen in den verschiedenen Anwendungsbereichen durchzuführen und ihre erworbenen analytischen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte theorie- und methodengestützte Problemlösungskompetenzen, über Orientierungskompetenz durch eigenständigen und kritischen Wissenserwerb, über schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit und Genderkompetenz.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
AbsolventInnen des Bachelorstudiums Sprachwissenschaft verfügen über die wissenschaftliche Grundlage für ein Masterstudium. Sie eignen sich auch für Tätigkeiten in folgenden Bereichen: Verlagswesen, Bibliotheken und Dokumentationswesen, Medien- und Kommunikationsbranche, Werbeagenturen, Sprachberatung, Gesundheitswesen (Sprachförderung, Sprachtherapie), Gebärdensprachinstitutionen, technische Dokumentation.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
- Masterstudium Sprachwissenschaft
- Masterstudium Medien
- Masterstudium Translationswissenschaft
- Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
- Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wandel
- Masterstudium Peace and Conflict Studies
Wahlpaket
Im Rahmen des Bachelorstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
43,8 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
28,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
18,3 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
9,4 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud
Studiendekan
Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek