Bachelorstudium Musikwissenschaft
Ab dem Wintersemester 2022/2023 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Arts (BA) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0215 Musik und darstellende Kunst |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 636 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2010W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2010W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 371 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 07.01.2016, 9. Stück, Nr. 161 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 16.09.2015, 83. Stück, Nr. 622 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 18.06.2015, 67. Stück, Nr. 495 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 492 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 447 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 39. Stück, Nr. 324
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Harmonielehre (PM 8 a/2 SSt/ 2,5 ECTS-AP),
- SL Kontrapunkt (PM 8 b/2 SSt/ 2,5 ECTS-AP),
- VO Grundkenntnisse I (PM 1a 3 SSt/ 3 ECTS-AP)
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- SL Harmonielehre (PM 8 lit. a/2 SSt/2,5 ECTS-AP)
- SL Kontrapunkt (PM 8 lit. b/2 SSt/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: PM Einführung in die Historische und Systematische Musikwissenschaft
10,0 ECTS-AP: PM Einführung in die Musikethnologie und Popularmusikforschung
5,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte I bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte II bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte III bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte IV
5,0 ECTS-AP: PM Harmonielehre und Kontrapunkt
5,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte I bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte II bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte III bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte IV
10,0 ECTS-AP: PM Popularmusik bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Globale Musikkulturen
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 1
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 2
5,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte I bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte II bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte III bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte IV
10,0 ECTS-AP: PM Popularmusik bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Globale Musikkulturen
5,0 ECTS-AP: Musikalische Akustik und Klanganalyse
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 3
5,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte I bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte II bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte III bzw.
10,0 ECTS-AP: PM Epochen der Musikgeschichte IV
10,0 ECTS-AP: Notationskunde und Editionspraxis
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 4
10,0 ECTS-AP: PM Methoden der Feldforschung
5,0 ECTS-AP: PM Musikhistorische und Vergleichend-Systematische Seminare
20,0 ECTS-AP: Individuelle Schwerpunktsetzung
12,0 ECTS-AP: Bachelorarbeit
3,0 ECTS-AP: Verteidigung der Bachelorarbeit
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul 5
in Bearbeitung
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die AbsolventInnen des Bachelorstudiums verfügen über Grundkenntnisse in sämtlichen Teilbereichen der Disziplin Musikwissenschaft, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Historischen Musikwissenschaft liegt. Die AbsolventInnen sind in der Lage, sich selbstständig fachliche Informationen zu beschaffen und diese zu beurteilen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Berufspraxis zu adaptieren. Sie werden zu einer gezielten Reflexion des eigenen kulturell geprägten persönlichen Zugangs angeleitet, welche Voraussetzung der kritischen Bewertung von Musik und von Aussagen über Musik ist. Weiters erwerben sie die Kompetenz, wissenschaftliche Erkenntnisse in allgemeinverständlicher Form aufzuarbeiten und mündlich wie schriftlich zu vermitteln, bibliographisch und dokumentarisch zu arbeiten sowie mit den zur Vermittlung wissenschaftlicher Sachverhalte und Erkenntnisse notwendigen technischen Medien umzugehen.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind befähigt, wissenschaftliche Weiterentwicklungen im Bereich musikwissenschaftlicher Forschung zu erarbeiten, zu beurteilen, anzuwenden sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte theorie- und methodengestützte Problemlösungskompetenzen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Mögliche Arbeitsfelder der AbsolventInnen:
- Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art (Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren),
- Medien (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet),
- Kulturmanagement (Veranstaltungs- und Vermittlungswesen),
- Dramaturgie,
- Kulturindustrie (Verlage, Tonträgerindustrie),
- Kulturverwaltung und Kulturpolitik.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
37,1 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
36,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
18,3 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
8 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Fink-Naumann
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg