Anschubfinanzierung Koordination von
EU-Projektanträgen

Zweck

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Innsbruck werden im Rahmen einer Anschubfinanzierung bei der Einreichung von koordinierten Horizon Europe (HEU) oder gleichwertigen EU-Projekten unterstützt. Ob ein Call einer anderen EU-Programmlinie als gleichwertig zu HEU anzusehen ist, ist bitte vorab mit dem projekt.service.büro abzuklären (siehe unten).

Antrag

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Innsbruck (mit mindestens Promotion) können einmal pro Kalenderjahr eine Unterstützung für die Antragstellung eines koordinierten Horizon Europe oder gleichwertigen EU-Projekts beantragen.

Der Antrag umfasst ein Formular mit Informationen zum Call, zum Konsortium/den Partnern und zur Mittelverwendung der Anschubfinanzierung sowie eine kurze Inhaltsbeschreibung des geplanten Antrags (max. eine Seite).

Nach einer internen Evaluierung durch das psb entscheidet die  Vizerektorin für Forschung über die Vergabe.

Förderhöhe

Maximal 10.000 Euro

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei zweistufigen Verfahren für jede Stufe max. 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Zudem sind zwei separate Anträge für jede einzelne Stufe zu stellen.

Voraussetzungen

- Universität Innsbruck ist Koordinator

- es handelt sich um eine Ausschreibung der EU. Davon ausgenommen sind explizit EFRE-geförderte Programme wie bspw. INTERREG

- Budget der Universität Innsbruck muss mindestens 250.000 Euro (inkl. Overheads) betragen

- Nur ein Antrag pro Jahr pro Projektleitung

Mittelverwendung

Die Mittel können bspw. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung bei der Antragstellung (Assistenz) oder für Reisekosten (bspw. Netzwerktreffen) genutzt werden.

Kosten für Projekttreffen können in Form von Reise- und Nächtigungskosten von MitarbeiterInnen der Universität Innsbruck geltend gemacht werden. Kosten für Verpflegung, die über die Reisegebührenvorschrift hinaus gehen (bspw. Catering) sowie Raummieten sind nicht förderfähig.

Die Nutzung für externe Dienstleister ist nur in sehr eingeschränkten Fällen möglich (bspw. Übersetzungen). Die Gelder dürfen nicht für die Services externe Antragschreiberinnen und Antragschreiber verwendet werden.

Kosten können nicht rückwirkend, sondern nur für den Zeitraum ab der Zuerkennung der Anschubfinanzierung bis zur Abgabe des Antrags geltend gemacht werden.

Laufzeit

Die Gesamtlaufzeit der Anschubfinanzierung darf 6 Monate vor Deadline des Calls nicht überschreiten.

Deadline

Laufend, jedoch mindestens 1 Monat vor der Deadline des entsprechenden Calls.

Auszahlung

Die Anschubfinanzierung kann nur bei nachweislicher Abgabe eines Antrags ausgezahlt werden.

Antragseinreichung

Die Antragstellung erfolgt über einen Eintrag in die Projektdatenbank inkl. dem Upload des Antragformulars. Zusätzlich ist der Antrag auch per E-Mail an forschung@uibk.ac.at zu übermitteln.

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. David Lederbauer, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
  0512/507-34403;    david.lederbauer@uibk.ac.at


 

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