Lehrgang zur Ausbildung von Katechisten (LAK) mit besonderer Befähigung für das fremdsprachige Katechumenat an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz – Statut

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 32 vom 1. Februar 2002, II. 2.)

Die Österreichische Bischofskonferenz hat das nachfolgend veröffentlichte Statut eines „Lehrgangs zur Ausbildung von Katechisten (LAK) mit besonderer Befähigung für das fremdsprachige Katechumenat an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz“ ad experimentum auf die Dauer von fünf Jahren genehmigt.

Präambel

Für uns Christen stellt der immer größer werdende Einfluß anderer Religionen und Weltanschauungen in Europa eine wachsende Herausforderung dar. In unserem Land gibt es mittlerweile eine große Zahl fremdsprachiger Mitbürger aus vielen Ländern der Erde, die an der Wahrheit des katholischen Glaubens Interesse haben.

Auch heute gilt der Auftrag des Herrn: „Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen!“ (Mk16,15). Wir sind gerufen, mit allen Fähigkeiten und Begabungen, in jedem Lebensstand und in jeder Art von Beruf durch ein überzeugendes christliches Leben für den Herrn zu wirken – jeder an dem Platz, an dem er steht.

Papst Johannes Paul II. hat in seiner Botschaft zum „Welttag der Migranten 2001“ betont, dass „eine verstärkte Missionstätigkeit der Kirche unter nichtchristlichen Einwanderern in Europa und Amerika“ nötig sei und die „wachsende Zuwanderung von Nichtchristen in [...] Länder mit langer christlicher Tradition [...] für die Kirche eine Herausforderung“ darstelle. „Die Verkündigung des Evangeliums gehöre zum kirchlichen Auftrag gegenüber den Einwanderern“, sagte der Heilige Vater weiter, und es „sei wünschenswert, für diese Aufgabe auch Missionare einzusetzen, die Kulturen und Sprachen der Einwanderer kennen“. Er forderte die Ortskirchen in den Einwanderungsländern auf, „Zentren einzurichten, in denen diese Kräfte für ihre besondere Aufgabe vorbereitet werden“[1] .

I. Ziel des Lehrgangs

Der „Lehrgang zur Ausbildung von Katechisten“ an der Hochschule Heiligenkreuz zielt auf eine fundierte intellektuelle, menschliche und spirituelle Schulung von Katechisten mit besonderer Befähigung, Menschen durch das Katechumenat zu führen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Er ermöglicht den Absolventen, das theoretisch erworbene Wissen sofort in die Praxis umzusetzen.

Der Lehrgang setzt den Schwerpunkt auf die Befähigung zur Verkündigung des Evangeliums an Taufbewerber aus den islamischen Ländern. Er erfolgt nach den der Österreichischen Bischofskonferenz vorgelegten Studienordnungen und schließt mit der kirchlichen Sendung zum Katechisten (Sendungsdekret).

II. Leitung des Lehrgangs

1. Bischöflicher Protektor ist der Erzbischof von Wien. Er erteilt nach erfolgreichem Abschluß die kirchliche Sendung (Sendungsdekret).

2. Die praktische Leitung im Hinblick auf Inhalt und Verlauf der Lehrveranstaltungen erfolgt durch den Träger, das ist das Institut St. Justinus des Vereins Flüchtlingswerk St. Vinzenz von Paul, in Koordination mit dem Abt von Heiligenkreuz oder einem von ihm Beauftragten.

3. Das Stift Heiligenkreuz stellt prekaristisch die Räume der Philosophisch-Theologischen Hochschule sowie deren personelle Ressourcen für den Lehrgang zur Verfügung.

4. Der Leiter des Institutes St. Justinus sorgt in Koordination mit dem Abt von Heiligenkreuz für:

  1. die Auswahl qualifizierter Referenten und Fachleute,
  2. die Zulassung geeigneter Kandidaten zum Lehrgang,
  3. die Entlassung, die sie im Einvernehmen jederzeit aussprechen können,
  4. die ordnungsgemäße Durchführung der Examen,
  5. die geordnete intellektuelle und geistliche Begleitung der Teilnehmer,
  6. die Beglaubigung der erfolgreichen Teilnahme durch das kirchliche Abschlusszeugnis des Lehrgangs, welches die Voraussetzung für das vom Protektor zu erteilende Sendungsdekret darstellt.

III. Aufbau des Lehrgangs

Der Lehrgang für Erwachsenenkatechese ist ein Fernkurs und dauert vier Semester. Er ist so konzipiert, dass weite Teile des Stoffs im Selbststudium erarbeitet werden. Die dazu nötigen Unterlagen werden den Teilnehmern von Beginn an zugeschickt.

Am Ende jedes Semesters findet eine Studienwoche statt, die für alle Teilnehmer verpflichtend ist. Der im Selbststudium erarbeitete Stoff wird hier vorgetragen, erweitert und vertieft.

Nach der Studienwoche legen die Teilnehmer Prüfungen über die verschiedenen Fächer des Semesters ab. Über positiv abgelegte Prüfungen werden Zeugnisse ausgestellt.

IV. Studienordnung für den Lehrgang

a) Aufnahme

Für die Aufnahme in den Lehrgang werden folgende Unterlagen verlangt:

  1. Lebenslauf
  2. Taufschein und Firmbestätigung
  3. Empfehlung des Heimatpfarrers oder eines Priesters
  4. alle schulischen Zeugnisse
  5. ärztliches Zeugnis

b) Studienfächer

1. Semester:

  1. Einführung in die Heilige Schrift: Das Alte Testament und die Geschichte Israels
  2. Einführung in den Katechismus
  3. Das Christentum und die Religionen

2. Semester:

  1. Einführung in die Heilige Schrift: Das Neue Testament
  2. Die Geschichte der Kirche und ihre Spiritualität
  3. Die Sakramente der Kirche

3. Semester:

  1. Dogmatik: Schöpfung, Dreifaltigkeit, Christus
  2. Die christliche Moral
  3. Die Begründungen des katholischen Glaubens

4. Semester:

  1. Dogmatik: Erlösung, Maria, Kirche
  2. Die Liturgie der Kirche
  3. Die Praxis der Verkündigung

c) Studienwochen

Die Studienwochen am Ende jedes Semesters bilden ein wesentliches Element des Lehrgangs: Sie ermöglichen ein intensives gemeinsames Arbeiten, Repetieren der verschiedenen erarbeiteten Themen, die Klärung offener Fragen und eine zusätzliche Vertiefung durch Gesprächs- und Diskussionsforen.

Die gemeinsame tägliche Eucharistiefeier sowie gesonderte Gebets- und Aussprachezeiten stehen im Zentrum der einzelnen Studienwochen.

d) Praktikum

Im Laufe des Kurses wird den Teilnehmern Gelegenheit geboten, mit erwachsenen Taufbewerbern Glaubensgespräche zu führen und den Taufunterricht einzuüben. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, eine solche praktische Einübung nachzuweisen.

e) Abschluss des Studiums

Das kirchliche Abschlusszeugnis des Lehrgangs wird vom bischöflichen Protektor sowie vom Leiter des Institutes St. Justinus und vom Abt von Heiligenkreuz unterschrieben und gesiegelt. Es enthält eine genaue Auflistung der Studienfächer und der Prüfungsergebnisse.

f) Kostenbeitrag

Der Lehrgang zur Ausbildung von Katechisten wird durch die Kursbeiträge der Teilnehmer, durch Subventionen und durch Spenden finanziert.

V. Geistliches Leben – Spiritualität

Fundament des Lehrgangs ist die Verbindung von praktiziertem Glauben mit theologischem Fachwissen. Es geht nicht bloß darum, theologische Fakten zu erlernen, sondern zu einer lebendigen Begegnung mit Christus geführt zu werden, um diese auch anderen vermitteln zu können. Der Lehrgang wird daher durch ein entsprechendes geistliches Programm ergänzt.

Die Teilnehmer sollen in ihren Heimatpfarreien aktiv am Sakramentenempfang und am kirchlichen Leben teilnehmen. Dazu gehören unter anderem die häufige Mitfeier der heiligen Eucharistie, der regelmäßige Empfang des Bußsakramentes und ein lebendiges Vertrautsein mit der Heiligen Schrift.

Es wird jedem Teilnehmer empfohlen, sich einen geistlichen Begleiter zu wählen.

VI. Unterstützende Bildungsveranstaltungen

Den Teilnehmern des Lehrgangs wird empfohlen, die einschlägigen Bildungsveranstaltungen des Institutes St. Justinus sowie anderer katholischer Bildungseinrichtungen zu nützen (z.B. Exkursionen).

VII. Referenten und Dozenten

Der Leiter des Institutes St. Justinus und der Abt von Heiligenkreuz stellen ein Team qualifizierter Referenten zusammen, welche zur Umsetzung der Lehrinhalte geeignet sind.

Diese stellen die Skripten zusammen und stehen in den Studienwochen für Unterricht und Examina zur Verfügung.


[1] Johannes Paul II., Botschaft zum 87. Welttag der Migranten vom 2. Februar 2001. Zitiert nach der Zusammenfassung in Kathpress vom 13.2.2001.

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