Wahlordnung für die Konferenz und den Vorstand des Familienreferats
der Diözese Graz-Seckau

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2012-I, vom 24. Februar 2012, 10.)

Die Wahlordnung berücksichtigt die Zusammensetzung der Konferenz und des Vorstands gemäß der Ordnung des Familienreferats der Diözese Graz-Seckau. Soweit in dieser Wahlordnung nichts Anderes bzw. Näheres bestimmt wird, gilt die Wahlordnung der Katholischen Aktion Steiermark sinngemäß.

I. Wahl der Mitglieder der Konferenz:

1. Wahlberechtigt und wählbar

sind alle ehrenamtlichen Mitarbeiter[1] und Referenten in den angeführten Bereichen in der gesamten Diözese Graz-Seckau.

1.1. Alle Referenten und ehrenamtlichen Mitarbeiter für den jeweiligen Arbeitsbereich werden eingeladen, Kandidaten vorzuschlagen. Der zuständige pädagogische Mitarbeiter befragt die genannten Kandidaten, ob sie eine allfällige Wahl in die Konferenz bzw. in den Vorstand annehmen und informiert sie über die entsprechenden Aufgaben.

Wahl der genannten und bereiten Kandidaten in den einzelnen Arbeitsbereichen (gemäß der derzeitigen Organisationsform):

  • Ehevorbereitung – in der Versammlung aller Dekanatsverantwortlichen für die Ehevorbereitung

  • Ehebegleitung – aus dem Kreis der Referenten für Ehebegleitung und Partnerbildung

  • Elternservice – aus dem Kreis der Referenten für den Bereich Elternservice

  • Alleinerziehende – im Arbeitskreis Alleinerziehende

1.2 Pfarrmitarbeiter und familienpastorale Gruppen: Es sind zwei Kandidaten aus dem Kreis der Verantwortlichen für pfarrliche Familienarbeit und ein Vertreter aus den verschiedenen familienpastoralen Gruppen1) zu wählen. Alle Pfarrverantwortlichen und Vertreter der familienpastoralen Gruppen werden eingeladen, Kandidaten vorzuschlagen.

Der zuständige pädagogische Mitarbeiter befragt die Kandidaten um ihre Bereitschaft, eine allfällige Wahl in die Konferenz bzw. den Vorstand anzunehmen. Pro Pfarre bzw. familienpastoraler Gruppe ist ein Verantwortlicher bzw. ein Vertreter stimmberechtigt.

1) Der Kreis der Gruppen ist jeweils vor der Wahl vom Vorstand des Familienreferats festzulegen.

1.3 Nennungen einer Person für mehrere Bereiche sind grundsätzlich möglich. Im Falle einer mehrfachen Wahl, erklärt diese Person, für welchen Bereich sie die Funktion im Vorstand übernimmt. In den anderen Bereichen kommt der jeweils nächstgereihte Kandidat/in zum Zug.

2. Wahlkommission:

Ein ehrenamtliches Mitglied des KA-Präsidiums übernimmt den Vorsitz in der Wahlkommission. Diese Person darf selbst bei der Wahl nicht kandidieren (s. Pkt. 1.1. und 1.2.). Weitere Mitglieder der Wahlkommission für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Konferenz des Familienreferats sind: die pädagogischen Mitarbeiter für die einzelnen Bereiche im Familienreferat, der Leiter „Büro Familienreferat“ und der Familienseelsorger.

Die Wahlkommission entscheidet mit absoluter Mehrheit der Anwesenden.

3. Zeitplan und Koordination der Wahl

Vor der Ausschreibung der Wahl sind von der Wahlkommission der Wahltermin und entsprechende Fristen für die Kandidatenermittlung und allfälliger Wahlversammlungen festzulegen. Die Wahlkommission trifft sich nach Ende der Frist für die Ermittlung der Kandidaten, um die Durchführung (Prozedere und Termin) der Wahlen in den einzelnen Bereichen festzulegen.

4. Weitere Mitglieder

Nach Abschluss der Wahl nominiert die Wahlkommission nach Anhörung des Leiters bis zu vier weitere Mitglieder.

II. Pastoralamt – KA – Caritas – IFP

Der Leiter „Büro Familienreferat“ ersucht vor der Konstituierung der Konferenz das Pastoralamt, das Präsidium der Katholischen Aktion, das IFP und die Caritas, je einen Vertreter für die Konferenz namhaft zu machen.

III. Wahl des Vorstandes:

1. Vorsitzender und Stellvertreter

Bei der konstituierenden Sitzung der Konferenz des Familienreferats werden aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder der Konferenz der Vorsitzende und dessen zwei Stellvertreter gewählt.

Alle Mitglieder der Konferenz haben je eine Stimme. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl annimmt. Beim dritten Wahlgang gilt jener Kandidat als gewählt, welcher die relative Mehrheit erhält.

2. Ergebnis

Das Ergebnis der Vorstandswahl wird an das Präsidium der KA übermittelt und von diesem dem Ordinarius zur Bestätigung vorgelegt.

3. Kooptierung

Der Vorstand des Familienreferats kann ein sechstes Mitglied aus den Mitgliedern der Konferenz kooptieren. Dieses bedarf der Bestätigung des Ordinarius.

+ Egon Kapellari, Bischof    

Dr. Michael Pregartbauer, Kanzler

(Ord.-Zl.: 15 Fa 1/2-12)



[1] Die personenbezogenen Bezeichnungen umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise, wenn nicht anderes im Recht vorgesehen ist oder aus der Natur der Sache feststeht. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Nach oben scrollen