Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper

Prüfungsstoff

Diplomprüfung aus "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht"
Diplomprüfung aus "Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht"
Gesamtprüfung "Pflichtmodul Verfassungs- und Verwaltungsrecht" für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht


Diplomprüfung "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht"

Zur Vorbereitung auf den schriftlichen Prüfungsteil ist erforderlich: 

  • Theo Öhlinger/Harald Eberhard, Verfassungsrecht13 (2022)

         

sowie

  • Textausgabe des österreichischen Bundesverfassungsrechts (zB Kodex Verfassungsrecht)

Insbesondere zur Ablegung der schriftlichen Diplomprüfung aus Verfassungsrecht wird der Besuch einer Übung aus Verfassungsrecht dringend empfohlen. Zusätzliche Routine kann mit Hilfe folgender Falllösungsbücher gewonnen werden:

  • Irmgard Rath-Kathrein (Hg), Übungsfälle aus dem Verfassungsrecht5 (2015)

Musterfälle und -lösungen aus dem Verfassungsrecht werden immer wieder in der Zeitschrift JAP (Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung) abgedruckt.
  

Zur Vorbereitung auf den mündlichen Prüfungsteil ist erforderlich:

  • Theo Öhlinger/Harald Eberhard, Verfassungsrecht13 (2022)
  • Anna Gamper, Staat und Verfassung. Einführung in die Allgemeine Staatslehre5 (2021)

Der zusätzliche Besuch der beiden Vorlesungen „Prinzipien, Funktions- und Organisationsgrundlagen der Verfassung“ und „Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre“ wird dringend empfohlen.

Hinweis: Die für die schriftliche Diplomprüfung zugelassenen Hilfsmittel (Textausgabe/n) sind für die mündliche Diplomprüfung nicht zugelassen. Eigene Anmerkungen und Hinweise dürfen in für die schriftliche Diplomprüfung verwendeten Textausgaben nicht angebracht werden. Daumenregister sind nur zur Kennzeichnung von Beginn und Ende jedes in der jeweiligen Textausgabe vorkommenden Gesetzes zulässig.

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Diplomprüfung "Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht"


Sowohl für den schriftlichen als auch für den mündlichen Prüfungsteil wird folgende Literatur empfohlen:

  • Kahl/Schmid, Allgemeines Verwaltungsrecht (aktuelle Auflage).
  • Bußjäger/Müller (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht (aktuelle Auflage). Mündlicher Prüfungsstoff im Teilbereich Besonderes Verwaltungsrecht sind 5 Kapitel aus diesem Lehrbuch, die die Studierenden bei der mündlichen Prüfung als ihre Auswahl benennen. Beachten Sie für die schriftliche Prüfung im Teilbereich Besonderes Verwaltungsrecht auch die durch das Prüfungsamt veröffentlichten zulässigen Hilfsmittel.
  • Hengstschläger/Leeb, Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (aktuelle Auflage).
  • Da das Verfahren vor dem VwGH im Buch Hengstschläger/Leeb nicht behandelt ist, steht diesbezüglich folgende Datei als Download zur Verfügung:

Mündliche Prüfung im Teilbereich "Besonderes Verwaltungsrecht"  

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Gesamtprüfung "Verfassungs- und Verwaltungsrecht für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht"

Der Prüfungsstoff der Gesamtprüfung aus dem Pflichtmodul „Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht entspricht dem Inhalt der dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltungen. Folgende Literatur entspricht laut Angaben der LehrveranstaltungsleiterInnen ungefähr den in den für die Gesamtprüfung ausgewiesenen Lehrveranstaltungen behandelten Inhalten:

  • Khakzadeh, elements Verfassungsrecht (aktuelle Auflage).
  • Kahl/Schmid, Allgemeines Verwaltungsrecht (aktuelle Auflage): 1. Teil 1. und 2. Kapitel; 3. Teil; 4. Teil 1. bis 5. Kapitel; 7. Teil 1. Kapitel Unterkapitel I (Amtshaftung); 8. Teil.
  • Peter Bußjäger/Thomas Müller (Hg), Besonderes Verwaltungsrecht (aktuelle Auflage), Kapitel Raumordnungsrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Gewerbeordnung.
  • Grabenwarter/Fister, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit (aktuelle Auflage).


Hinweis: Die für die schriftliche Gesamtprüfung zugelassenen Hilfsmittel (Textausgabe/n) sind für die mündliche Gesamtprüfung nicht zugelassen. Eigene Anmerkungen und Hinweise dürfen in für die schriftliche Gesamtprüfung verwendeten Textausgaben nicht angebracht werden. Daumenregister sind nur zur Kennzeichnung von Beginn und Ende jedes in der jeweiligen Textausgabe vorkommenden Gesetzes zulässig.

 

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