Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung im Teilbereich "Besonderes Verwaltungsrecht"

Im Rahmen der zweiten Diplomprüfung aus dem Pflichtfach "Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht" (§ 12 Z 6 des Studienplanes 2001 bzw. § 8 Z 6 des Studienplanes 2020 für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften) ist für den Teilbereich "Besonderes Verwaltungsrecht" im mündlichen Prüfungsteil bei den Prüferinnen und Prüfern Bußjäger, Gamper, Kahl, Khakzadeh, Müller, Walzel von Wiesentreu und Wimmer eine Auswahl aus folgenden Gebieten maßgeblich:

  1. Baurecht
  2. Naturschutzrecht
  3. Raumordnungsrecht
  4. Grundverkehrsrecht
  5. Gewerberecht
  6. Wasserrecht
  7. FremdenpolizeiG, Niederlassungs- und AufenthaltsG
  8. AsylG
  9. SicherheitspolizeiG
  10. Vereins- und Versammlungsrecht
  11. Forstrecht

Dies wird von den einzelnen Prüfer:innen wie folgt gehandhabt:

  • Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger, Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper,  Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh, Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL. M. und Assoz. Prof. MMag. Dr. Andreas Wimmer: Mündlicher Prüfungsstoff im Teilbereich Besonderes Verwaltungsrecht sind jene 5 Gebiete aus der obigen Liste, die die Kandidat:innen bei der mündlichen Prüfung als ihre Auswahl benennen.
  • Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu: Aus den Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts werden folgende Gebiete, die primär an Hand des Gesetzestextes, aber auch an Hand der einschlägigen Lehrbücher zum Besonderen Verwaltungsrecht gelernt werden können und sollten, geprüft:

    - Baurecht (TBO)
    - Raumordnungsrecht (TROG)
    - Grundverkehrsrecht (TVGV) einschließlich des Höferechts
    - Naturschutzrecht (TNSchG)
    - Gewerberecht (GewO)

Die Prüfungskanditatinnen können eingangs des Fragenteiles "Besonderes Verwaltungsrecht" angeben, mit welchen der genannten Gebiete sie sich besonders vertraut gemacht haben. Es werden dann zu diesen Gebieten sehr spezifische Fragen gestellt.

↑ nach oben
   

Nach oben scrollen