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Masterstudium Lehramt Sekundarstufe

Details zum Studium

Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis 

Abschluss
Master of Education (MEd)

Wichtige Informationen für das Winter- bzw. Sommersemester

  Anmeldefristen Lehrveranstaltungen

Für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. PS, SE):
Wintersemester: 01. September bis 21. September
Sommersemester: 01. Februar bis 21. Februar

Für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, SL):
Wintersemester: 01. September bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Sommersemester: 01. Februar bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende

LFU:online

Für nachträgliche Anmeldungen senden Sie bitte eine Email an den/die Lehrveranstaltungsleiter/in.

 

  Achtung: Master-Lehrveranstaltungen können nur mit aktueller Zulassung zum Masterstudium belegt werden.


Es besteht für alle Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Prüfungscharakter wie Proseminare (PS), Seminare (SE) und Praktika (PR) Anwesenheitspflicht.

Wir empfehlen dringend zu den Vorlesungen das dazugehörige Pflicht-PS (bzw. PR) im gleichen Semester zu besuchen.


Leitfaden Masterarbeit

Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungstermine sind im LFU:online unter der jeweiligen LV-Nummer zu finden. Die Anmeldung dazu funktioniert gleich wie die Anmeldung zur LV selbst. Bitte beachten Sie die dort angegebenen Anmeldefristen.
Übersicht Prüfungstermine

 


  Sie können eine Prüfung bis zu vier Mal wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten.
Das Formular dazu erhalten Sie vom jeweiligen Prüfungsreferat und muss mindestens 2 Wochen vor der Prüfung mit den Unterschriften (oder Bestätigungsmails) der Prüfungskommission wieder dort abgegeben werden.

Empfehlungen für die Prüfungskommission:
1. oder 2. Prüfer/in: Leiter/in der jeweiligen Vorlesung
1. oder 2. Prüfer/in: LV-Leiter/in der/die in den letzten fünf Jahren die VO oder ein dazugehöriges PS abgehalten hat
Vorsitz: Habilitiertes Institutsmitglied


Weitere Links

Kontakt
 
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