ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!
Anschubfinanzierung für Projekteinreichungen im Bereich Digital Humanities
Die Disziplin der Digital Humanities setzt in jüngster Zeit auf digitale Ressourcen, Methoden und Arbeitsweisen.
Um interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Innsbruck den Einstieg in diesen aufstrebenden Bereich zu ermöglichen, werden entsprechende Projekte von der Universität unterstützt. Gefördert werden Initiativen mit maximal Euro 5.000,- die Vorbereitungsarbeiten („Vorprojekt“) für künftige Projektanträge („Folgeprojekt“) im Bereich Digital Humanities ermöglichen.
Es gelten die folgenden Antragsbedingungen:
- Antragsberechtigt sind alle WissenschaftlerInnen (UniversitätsprofessorInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen) der Universität Innsbruck
- Kooperationen mit anderen Institutionen sind möglich, die Fördergelder stehen aber nicht zur Finanzierung der KooperationspartnerInnen zur Verfügung.
- Der/Die AntragsstellerIn verpflichtet sich nach Abschluss des Vorprojekts zur Ausarbeitung und Einreichung eines Folgeprojekts. Bereits bei der Beantragung des Vorprojekts muss dargestellt werden, bei welchem Geldgeber das Folgeprojekt eingereicht werden soll.
- Das Mindestfördervolumen des Folgeprojekts muss Euro 50.000,- betragen. Mögliche Einreichstellen sind dabei insbesondere FWF, ÖNB, ÖAW, EU, Euregio, Wettbewerbsausschreibung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Interreg. Nicht gefördert werden Vorprojekte, die zu Folgeanträgen beim TWF oder bei internen Fördermaßnahmen der Universität Innsbruck führen sollen.
- Bevor das Folgeprojekt eingereicht wird, muss das Projekt im Forschungszentrum Digital Humanities präsentiert werden.
- Fristen
- Beginn des Vorprojekts: spätestens 2 Monate nach Bewilligung
- Laufzeit des Vorprojekts: maximal 6 Monate
- Frist für die Einreichung des Folgeprojekts: maximal weitere 6 Monate nach Abschluss des Vorprojekts.
- Kosten:
- Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Drittaufträge in geringem Ausmaß, Sachkosten
- Nicht gefördert werden Gerätekosten (über 400 Euro).
Formalkriterien:
1. Der Antrag besteht aus einem Formblatt und einem formlosen Teil.
2. Der Antrag muss in die Projektdatenbank der Universität Innsbruck eingegeben werden; die beiden Antragsteile müssen hochgeladen werden.
3. Der formlose Teil soll auf maximal 5 Seiten eine Beschreibung des Vorprojekts (inkl. einer Darstellung, warum das Vorprojekt für die Einreichung des Folgeprojekts notwendig ist), der Methode, der internen und externen Kooperationen, einen Zeit- und Kostenplan, sowie eine kurze Beschreibung des geplanten Folgeprojekts enthalten.
4. Sollten Aspekte des Datenschutzes oder ethische Aspekte (z.B. Befragung von Personen) berührt werden, sind die zuständigen Stellen an der Universität während des Vorprojekts zu kontaktieren.
5. Rechtliche Fragen (z.B. Urheberrechte) sind ebenso während des Vorprojekts abzuklären.
6. Vor Ende des Vorprojekts ist ggf. nachzuweisen, dass zu den Themen (Langzeit)Archivierung oder Hard-/Softwaresysteme mit dem ZID und/oder der ULB Rücksprache gehalten wurde.
7. Am Ende des Vorprojekts ist eine Projektabrechnung und der Folgeantrag (inkl. Nachweis der Abgabe des Folgeantrags) im Vizerektorat für Forschung einzureichen.
Projektbewilligung:
- Begutachtet wird durch die Vizerektorin für Forschung und das projekt.service.büro.
- Begutachtungskriterien sind eine nachvollziehbare Darstellung des Vorprojekts und des Folgeprojekts, die Nachvollziehbarkeit des Kosten- und Zeitplans sowie die Notwendigkeit und der Mehrwert des Vorprojekts für die Einreichung des Folgeprojekts. Das Projekt sollte einen Beitrag zur DH-Forschung an der Universität Innsbruck liefern.
Ansuchen sind bis spätestens
Mittwoch, 24. Mai 2017
durch den/die zuständige/n Projektdatenbankbeauftragte/n in die Projektdatenbank einzutragen und die kompletten Antragsunterlagen (Antragsformular inkl. aller Beilagen) in elektronischer Form in die Datenbank zu laden.
Zusätzlich sind Ansuchen (in Papierform) unter Verwendung des im Internet unter http://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/ erhältlichen Antragsformulars binnen derselben Frist (24. Mai 2017, Einlangen hier!) an das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck, zu richten.
Univ.-Prof. Dr. Sabine Schindler
Vizerektorin für Forschung