ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!

Würdigungspreis 2021

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Absolventinnen und Absolventen der wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten, der Fachhochschulen und der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen


Auch 2021 werden wieder die Würdigungspreise des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die besten Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudien bzw. Masterstudien vergeben. Insgesamt sollen die 35 besten Absolventinnen und Absolventen des Studienjahres 2020/2021 mit dem „Würdigungspreis 2021“ ausgezeichnet werden. Die Zahl der Preisträger/-innen richtet sich nach der Zahl der Studienabsolventen/-innen pro Universität. Für die Universität Innsbruck stehen somit zwei Preise zur Verfügung.

 

Als Richtlinien für die Vergabe dieses Preises gelten (ACHTUNG: Vorgaben des Ministeriums – MÜSSEN erfüllt sein):

1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß § 4 StudFG

2. Abschluss des Studiums an der Universität Innsbruck im Studienjahr 2020/21 (01.07.2020 - Ablauf der Bewerbungsfrist)

3. Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit – von Bachelor- und Masterstudium insgesamt – um nicht mehr als zwei Semester; betreiben Absolventinnen und Absolventen ein Doppelstudium (Mehrfachstudium) und können in allen Studien einen ausgezeichneten Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorweisen, kann die gesetzliche Studienzeit um vier Semester überschritten werden

4. Die Diplomarbeit/Masterarbeit muss hervorragend und bestbeurteilt beurteilt sein

5. Alle Diplomprüfungen (Bachelor- und Masterprüfung): in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein

 

Bewerbungen um diesen Preis (formlose Ansuchen) sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

a) Datenblatt des Bundesministeriums (abrufbar unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/)

b) Staatsbürgerschaft (Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass)

c) Studienrichtung und Studienbeginn sowie Nachweis der Studiendauer (bitte das online abrufbare Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“ beilegen)

d) Datum der Ablegung der Diplomprüfungen bzw. der Masterprüfung (Kopie des/r Diplomzeugnisse/s bzw. des Bachelor- und Masterzeugnisses beilegen)

e) Angabe des Titels der Diplomarbeit bzw. der Masterarbeit (Kopie der Beurteilung der Diplomarbeit/Masterarbeit beilegen)

f) Abstract der Diplomarbeit/Masterarbeit

g) 1-seitiges Begutachtungsschreiben über die wissenschaftliche Signifikanz der Arbeit durch den/die Betreuer/in

h) Lebenslauf und Schriftenverzeichnis des/der Bewerber/-in

i) Motivationsschreiben (1 - 2 Seiten)

 

Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

erhältlichen Datenblattes bis spätestens

 

Donnerstag, 15. Juli 2021 (Einlangen hier)

 

per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at  zu richten.

 

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2021. Die Verleihung der Preise wird am 23. November 2021 in Wien in der Aula der Wissenschaften stattfinden.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung

Nach oben scrollen