ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!

Doktoratsstipendium der

„Dr. Silvius Magnago Stiftung“

An der Universität Innsbruck wird ein Doktoratsstipendium der Dr. Silvius Magnago Stiftung ausgeschrieben, das aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens vergeben wird.

Dr. Silvius Magnago war Jurist und Politiker. 1914 wurde er als Sohn eines Landgerichtsrates in Meran geboren. Sein Vater war Trentiner, seine Mutter Vorarlbergerin. An der Universität in Bologna studierte er Rechts- und Staatswissenschaften und wurde im Juni 1940 zum Dr. jur. promoviert. Als langjähriger Südtiroler Landeshauptmann (von 1960 bis 1989) hat er die politischen Geschicke seiner Heimat entscheidend mitgestaltet und ging als Vater der Autonomie Südtirols in die Geschichte ein.

Dem Andenken Dr. Magnagos entsprechend werden Dissertantinnen und Dissertanten aus den Bereichen

  • Politikwissenschaft
  • Geschichtswissenschaft
  • Rechtswissenschaft

die eine ausgezeichnete Studienleistung vorweisen können, zur Bewerbung aufgefordert.

 

Höhe des Stipendiums: EUR 910,- monatlich

 

Dauer des Stipendiums: maximal 36 Monate

Vergabebedingungen und Bewerbungsunterlagen:


  1. Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende aus dem historischen Tirol, die den Fachbereichen Politikwissenschaft, Geschichte und Rechtswissenschaft angehören und an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind.

  2. Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.

  3. Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für höchstens 36 Monate bewilligt, wobei Zwischenbegutachtungen nach jeweils 6 Monaten vorgesehen sind.

  4. Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig.

    Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden. Durch den Bezug sonstiger Einkünfte kann sich die monatliche Beihilfe der Universität Innsbruck auf € 600,- reduzieren. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 20 Wochenstunden sind jedenfalls unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.

    Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert sich die monatliche Beihilfe der Universität Innsbruck.  

  5. Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Dr. Silvius Magnago-Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

  6. Einzureichende Unterlagen:

    • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der Forschung (Bezug zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft), Projektziele/Hypothesen (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Erschließung wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte, Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), Verzeichnis der projektrelevanten Literatur; Gesamtlänge 8 – 12 Seiten. Zu beachten ist, dass der Projektantrag neben den objektiven Erfordernissen einer sehr guten Diplomarbeitsnote sowie eines sehr guten Notendurchschnittes ein Entscheidungskriterium ist.

    • Abstract (ca. ½ Seite, deutsche Version)

    • Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in

    • Lebenslauf (deutsche Version!) und Publikationsliste

    • Passkopie
    • Diplomarbeits- oder Masterarbeitsgutachten (falls vorhanden)

    • Sponsionsbescheid

    • Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

    • Studienblatt und Studienzeitbestätigung

    • unterfertigte Dissertationsvereinbarung (Anmeldung der Dissertation)

  7. Sämtliche Unterlagen müssen vor Anmeldung zum Stipendium von der/dem zuständigen Projektdatenbankbeauftragten in die Projektdatenbank (PDB) geladen werden. Bitte Lebenslauf und Abstract unbedingt als Worddokumente in die PDB laden.

  8. Bankdaten (IBAN und BIC-Code)

 

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Bei der Auswahl werden gemäß dem Gründungsstatut der Stiftung sowohl die Leistung als auch die Bedürftigkeit berücksichtigt.

BEWERBUNGEN sind unter Verwendung des im Internet unter https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/ erhältlichen Antragsformulars mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens

 

Freitag, den 28. Februar 2020

 

durch die/den zuständigen Projektdatenbankbeauftragte/n des Instituts, dem der/die Dissertationsbetreuer/in angehört, in die Projektdatenbank einzutragen.

Bitte schicken Sie als Anmeldung zum Doktoratsstipendium bis spätestens 28. Februar 2020 ein E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung

Nach oben scrollen