Studienrechtliche Informationen
Prüfungsreferat
Aktuelle Formulare und Informationen zu Anrechnungen, Prüfungen und administrative Studienangelegenheiten werden zentral im Prüfungsreferat der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften abgewickelt.
Prüfungsreferat der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Ihre Ansprechpersonen in Studienrechtlichen Fragen
assoz. Prof.in Dr.in Petra Missomelius (Studiendekanin)
deanofstudies-sopo[at]uibk.ac.at
Dr. David Willumsen (Studienbeauftragter Institut für Politikwissenschaft)
david.willumsen[at]uibk.ac.at
APin Dr.in Bettina Mahlert (Studienbeauftragte Institut für Soziologie)
bettina.mahlert[at]uibk.ac.at
Wichtige Informationen für Doktoratsstudierende
Wie uns die Studienabteilung der Universität Innsbruck mitteilt, gibt es leider erfahrungsgemäß immer wieder Doktoratsstudierende, die sich während des Verfassens ihrer Dissertation nicht zur Fortführung des Studiums melden.
Wenn keine Fortführung des Studiums gemeldet wird, fallen Sie in den jeweils neuen Studienplan (PhD-Studium)!
Wie lange dürfen Doktoratsstudierende "altes System" für ihr Studium brauchen?
Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie im § 124 Abs 15 UG 2002:
Ordentliche Studierende, die Doktoratsstudien betreiben, welche mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten vor dem In-Kraft-Treten des § 54 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2006 eingerichtet wurden, sind berechtigt, diese Studien bis längstens 30. September 2017 nach diesen Vorschriften abzuschließen. Ab dem Studienjahr 2009/10 darf eine Zulassung zu einem Doktoratsstudium, dessen Mindeststudiendauer weniger als drei Jahre beträgt, nicht mehr erfolgen.