Arbeitssicherheit

Der Zutritt zur TVFA Innsbruck ist grundsätzlich nur nach erfolgter Sicherheitsunterweisung erlaubt. Je nach Zweck des Aufenthalts wird zwischen verschiedenen Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden.

  1. Sicherheitsunterweisung für Arbeiten, die in Räumen der TVFA durchgeführt werden
  2. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Studierenden im Zuge von Vorlesungen/Übungen
  3. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Kund:innen / Besucher:innen

Vor Beginn von Laborarbeiten durch Studierende (Dissertant/innen, Diplomand/innen, etc.) und Mitarbeiter/innen der Universität Innsbruck sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Genehmigung einholen: Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten muss beim Laborleiter der TVFA angefragt werden. Dazu dienen Beilage 1 des Formulars „Anmeldung einer Masterarbeit“ bzw. Beilage 2 des Formulars „Anmeldung einer Dissertation“. Nach Einholung aller notwendigen Unterschriften ist die Anmeldung als PDF an den Laborleiter andreas.andreatta@uibk.ac.at zu senden.
  2. Allgemeine Sicherheitsunterweisung: Inhalte der „Allgemeinen Sicherheitsunterweisung Labor“ im Selbststudium erarbeiten. Anschließend ist eine kurze schriftliche Prüfung zur Bestätigung des Gelernten abzulegen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail beim Laborleiter andreas.andreatta@uibk.ac.at.
  3. Informationsblatt TVFA Labor: Das ausgefüllte Dokument (Deutsch/ Englisch) muss zur Prüfung mitgebracht werden.
  4. Passfoto: Ein Passfoto (Breite 2,5 cm, Höhe 3 cm) für den Laborausweis ist ebenfalls zur Prüfung mitzubringen.
  5. Folgeunterweisung: Eine jährliche Folgeunterweisung ist verpflichtend (Folgeunterweisung Labor 2025).
  6. Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link .

Vor Beginn von Übungen im Labor, die von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung durchgeführt werden, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Genehmigung einholen: Die Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten ist beim Laborleiter der TVFA abzuklären.
  2. Teilnehmerzahl prüfen:
    1. In geschlossenen Räumen ist die maximale Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.
    2. Bei Räumen mit offenen Ausgängen (Türbreite mind. 80 cm) richtet sich die zulässige Personenzahl nach der Raumgröße (Richtwert: 1 Person pro 2 m²).
    3. Für detaillierte Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Stabstelle für Sicherheit und Gesundheit (DI Christoph Genser).
  3. Sicherheitsunterweisung durchführen: 
    1. Die Sicherheitsunterweisung für Lehr- bzw. Studienbetrieb wird von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung durchgeführt.
    2. Alle Teilnehmer/innen müssen zudem einen Unterweisungsnachweis ausfüllen, der anschließend zur Dokumentation an die Leitung der TVFA weitergeleitet wird.
  4. Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link.

Vor dem Betreten des Labors durch Kund/innen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Voranmeldung: Der Besuch ist vorab beim Laborleiter der TVFA anzumelden.
  2. Sicherheitsunterweisung: Die Sicherheitsunterweisung für Kund/innen und Besucher/innen (Deutsch/Englisch) wird von der verantwortlichen Leitung der Besuchergruppe durchgeführt.
  3. Unterweisungsnachweis (Deutsch/Englisch)  ist von allen Teilnehmer/innen auszufüllen und zur Dokumentation an die Leitung der TVFA zu übermitteln.
  4. Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link.

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