Arbeitssicherheit
Der Zutritt zur TVFA Innsbruck ist grundsätzlich nur nach erfolgter Sicherheitsunterweisung erlaubt. Je nach Zweck des Aufenthalts wird zwischen verschiedenen Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden.
- Sicherheitsunterweisung für Arbeiten, die in Räumen der TVFA durchgeführt werden
- Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Studierenden im Zuge von Vorlesungen/Übungen
- Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Kund:innen / Besucher:innen
Sicherheitsunterweisung für Arbeiten, die in Räumen der TVFA durchgeführt werden
Vor Beginn von Laborarbeiten durch Studierende (Dissertant/innen, Diplomand/innen, etc.) und Mitarbeiter/innen der Universität Innsbruck sind folgende Schritte erforderlich:
- Genehmigung einholen: Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten muss beim Laborleiter der TVFA angefragt werden. Dazu dienen Beilage 1 des Formulars „Anmeldung einer Masterarbeit“ bzw. Beilage 2 des Formulars „Anmeldung einer Dissertation“. Nach Einholung aller notwendigen Unterschriften ist die Anmeldung als PDF an den Laborleiter andreas.andreatta@uibk.ac.at zu senden.
- Allgemeine Sicherheitsunterweisung: Inhalte der „Allgemeinen Sicherheitsunterweisung Labor“ im Selbststudium erarbeiten. Anschließend ist eine kurze schriftliche Prüfung zur Bestätigung des Gelernten abzulegen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail beim Laborleiter andreas.andreatta@uibk.ac.at.
- Informationsblatt TVFA Labor: Das ausgefüllte Dokument (Deutsch/ Englisch) muss zur Prüfung mitgebracht werden.
- Passfoto: Ein Passfoto (Breite 2,5 cm, Höhe 3 cm) für den Laborausweis ist ebenfalls zur Prüfung mitzubringen.
- Folgeunterweisung: Eine jährliche Folgeunterweisung ist verpflichtend (Folgeunterweisung Labor 2025).
- Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link .
Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Studierenden im Zuge von Vorlesungen/Übungen
Vor Beginn von Übungen im Labor, die von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung durchgeführt werden, sind folgende Punkte zu beachten:
- Genehmigung einholen: Die Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten ist beim Laborleiter der TVFA abzuklären.
- Teilnehmerzahl prüfen:
- In geschlossenen Räumen ist die maximale Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.
- Bei Räumen mit offenen Ausgängen (Türbreite mind. 80 cm) richtet sich die zulässige Personenzahl nach der Raumgröße (Richtwert: 1 Person pro 2 m²).
- Für detaillierte Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Stabstelle für Sicherheit und Gesundheit (DI Christoph Genser).
- Sicherheitsunterweisung durchführen:
- Die Sicherheitsunterweisung für Lehr- bzw. Studienbetrieb wird von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung durchgeführt.
- Alle Teilnehmer/innen müssen zudem einen Unterweisungsnachweis ausfüllen, der anschließend zur Dokumentation an die Leitung der TVFA weitergeleitet wird.
- Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link.
Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Kund:innen / Besucher:innen
Vor dem Betreten des Labors durch Kund/innen sind folgende Punkte zu beachten:
- Voranmeldung: Der Besuch ist vorab beim Laborleiter der TVFA anzumelden.
- Sicherheitsunterweisung: Die Sicherheitsunterweisung für Kund/innen und Besucher/innen (Deutsch/Englisch) wird von der verantwortlichen Leitung der Besuchergruppe durchgeführt.
- Unterweisungsnachweis (Deutsch/Englisch) ist von allen Teilnehmer/innen auszufüllen und zur Dokumentation an die Leitung der TVFA zu übermitteln.
- Unterstützende Videos zur Unterweisung finden Sie unter folgendem Link.