Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Griechisch
Curriculum (2026W)

KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Master of Education (MEd)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 180 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Fakultät für Lehrerinnenbildung
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 199 562 xxx | UC 199 xxx 562
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Informationen zum Curriclum (2026W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Mitteilungsblatt vom 17.12.2025 25. Stück, Nr. 200 (Anerkennungsverordnung)
Mitteilungsblatt vom 17.12.2025 24. Stück, Nr. 199 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 11.11.2025 21. Stück, Nr. 190
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium im Verbund LehrerInnenbildung WEST:
- Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Griechisch (2026W)
Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Griechisch (2015W)
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen.
Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule. Dabei müssen die im Masterstudium gewählten Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen diesel ben sein wie in dem die Zulassung begründenden Bachelorstudium. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG.
Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Griechisch (Änderungen vorbehalten)
- Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen (Änderungen vorbehalten)
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
Fachdidaktik Griechisch
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Vermittlung griechischer Literatur
1,5 ECTS-AP, 1 SSt: VO DaF/DaZ im altsprachlichen Unterricht
Theorien und Methoden
5 ECTS-AP, 2 SSt: VU Digital Classics
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Literaturtheorie
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Bildungsforschung und Masterpraktikum
4 ECTS-AP, 2 SSt: VU Bildungsforschung
Interpretation und Rezeption
5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Griechisches Interpretationsseminar
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VU Rezeption
Masterpraktikum
2 ECTS-AP, 1 SSt: PR Fachdidaktische Begleitlehrveranstaltung zum Masterpraktikum
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Bildungsforschung und Masterpraktikum
4 ECTS-AP, 1 SSt: PR Unterrichtsentwicklung und Masterpraktikum
2 ECTS-AP, 2 SSt: VO Vertiefung zu Themen der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen
Teilgebiete der griechischen Literatur
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VU Teilgebiete der antiken Literatur
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VU Teilgebiete der griechischen Literatur
5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Griechisches Methodenseminar
Masterarbeit (falls in diesem Unterrichtsfach erstellt)
5 ECTS-AP, Vorbereitung der Masterarbeit (falls in diesem Unterrichtsfach erstellt)
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Vertiefende Professionalisierung im Kontext aktueller bildungswissenschaftlicher Fragestellungen
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium: Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU Eine selbst ausgewählte VU aus diesem Modul
5,0 ECTS-AP, Vorbereitung der Masterarbeit (falls in den BWG erstellt)
Masterarbeit (falls in diesem Unterrichtsfach erstellt)
22,5 ECTS-AP, Masterarbeit
2,5 ECTS-AP, Defensio
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Masterarbeit (falls in den BWG erstellt)
22,5 ECTS-AP, Masterarbeit
2,5 ECTS-AP, Defensio
Im Modul „Interdisziplinäre Kompetenzen“ sind 10 ECTS-AP zu absolvieren, die entsprechend den Vorgaben im Curriculum (Teil I, § 11, Abs. 5) gewählt werden können.
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen (folgt)
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.
Erwartete Lernergebnisse (folgt)
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
| Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
| 1 | SEHR GUT | = % | ||
| 2 | GUT | |||
| 3 | BEFRIEDIGEND | |||
| 4 | GENÜGEND | |||
| 5 | NICHT GENÜGEND |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll (folgt)
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Masterstudiums ist das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" im Prüfungsreferat einzureichen. - Prüfungsprotokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Moduls: Konzeption der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Anerkennungen
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
Interdisziplinäre Kompetenzen und Individuelle Schwerpunktsetzung
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt| Kontakt: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigter für die pädagogische und schulpraktische Ausbildung bzw. Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ab 01.04.2025)
Andreas Schreier, BA MA PhD
Bevollmächtigte für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriela Kompatscher-Gufler
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt der ULB