Prüfungen
Hier finden Sie Informationen zu unseren Prüfungen – Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch, Ergänzungsprüfung Latein sowie Sprachkompetenznachweise für Auslandssemester – zu Anmeldung und Ablauf, zum Inhalt, zu den Erfolgsnachweisen sowie zu weiteren organisatorischen Fragen.
Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch
Für bestimmte Studiengänge ist der Nachweis von Altgriechischkenntnissen erforderlich.
Ob Ihr Studium davon betroffen ist, können Sie hier herausfinden:
Studienangebot
Abhängig von Ihrem bisherigen Bildungsweg müssen Sie entweder die Ergänzungsprüfung Altgriechisch oder eine gleichwertige Prüfung ablegen.
Nein. Die Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch ist keine Studienleistung, sondern eine Zulassungsvoraussetzung für bestimmte Studien. Eine Anrechnung im Rahmen des Studiums ist daher nicht möglich.
Am Sprachenzentrum wird derzeit kein eigener Vorbereitungskurs angeboten.
Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über geeignete Vorbereitungsmöglichkeiten an anderen Instituten.
Die Prüfung findet in der Regel an der Universität Innsbruck am Campus Innrain (Innrain 52d, 6020 Innsbruck) statt. Informationen zum Prüfungsort bzw. Hörsaal erhalten Sie nach Anmeldeschluss per E-Mail.
Einen gültigen Lichtbildausweis, ein griechisch-Deutsches Wörterbuch (z.B. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von Gemoll, Langenscheidts Großwörterbuch Altgriechisch-Deutsch) sowie Schreibutensilien.
Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern (Alt)- Griechischkenntnisse eine Voraussetzung für ihr Studium sind.
Die Anmeldung ist online oder persönlich im Kursbüro möglich.
Sie können sich zur Ergänzungsprüfung online oder direkt im Kursbüro anmelden.
Sie können sich auf unserer Website im Bereich Prüfungen für die gewünschte Prüfung bzw. den gewünschten Prüfungstermin online anmelden.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt per Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal.
Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern (Alt)- Griechischkenntnisse eine Voraussetzung für ihr Studium sind.
- Studierende und Mitarbeitende der Universität Innsbruck
melden sich mit ihrem Benutzernamen und ihrem E-Mail-Passwort an. - Externe Personen
müssen sich vor der ersten Online-Anmeldung einmalig bei LFU:online registrieren.
Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit.
Den Prüfungsbeitrag können Sie bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte bezahlen.
Wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Online-Buchung
Bei einer Online-Anmeldung gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Für den Widerruf senden Sie uns bitte eine E-Mail und/oder das ausgefüllte Widerrufsformular, das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügt ist.
Buchung im Kursbüro
Bei einer persönlichen Anmeldung gelten die Stornobedingungen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zur Info:
- Bis eine Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des Kursbeitrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent
- Danach: keine Rückerstattung möglich
Kostenloser Erstantritt
Wenn Sie sich nach dieser Frist oder gar nicht vom kostenlosen Erstantritt abmelden, entstehen zwar keine Kosten, jedoch sind alle weiteren Antritte kostenpflichtig.
- Frühzeitige Abmeldung: Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich per E-Mail vom Prüfungstermin ab.
- Stornobedingungen: Informationen zu Fristen und möglichen Kosten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Krankheit am Prüfungstag: Sollten Sie am Tag der Prüfung erkranken, wird Ihnen die Prüfungsgebühr erstattet. Voraussetzung ist die Einreichung einer ärztlichen Krankmeldung (Attest) per E-Mail.
Bitte kontaktieren Sie uns für die Abmeldung bzw. zur Einreichung des Attests per E-Mail.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier:
Ja. Zwei Probeprüfungen stehen hier zum Download bereit:
In der Prüfung übersetzen Sie einen griechischen Originaltext (Prosa) mit einem Umfang von etwa 140-160 Wörtern – oder eine leicht angepasste Fassung – mithilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs ins Deutsche.
Sie erhalten einen kurzen Hinweis zum inhaltlichen Zusammenhang oder eine thematische Einordnung der Textstelle.
Der Prüfungstext besteht entweder aus
- einem in sich geschlossenen Text oder
- zwei entsprechend kürzeren, inhaltlich abgeschlossenen Texten.
Der Text enthält wesentliche grammatikalische Konstruktionen, die für die Prüfung relevant sind.
Ja. Sie dürfen ein griechisch-Deutsches Wörterbuch verwenden (z.B. Gemoll: Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch oder Langenscheidt Großwörterbuch Altgriechisch-Deutsch).
Nicht erlaubt sind Grammatiken, Verbtabellen oder andere Hilfsmittel.
Die Ergänzungsprüfung Altgriechisch ist eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfungsdauer beträgt 3 Stunden (180 Minuten).
Bewertet wird eine inhaltlich korrekte und sinngemäße Übersetzung. Entscheidend sind dabei das Textverständnis und die Nähe zum Originaltext.
Die Beurteilung erfolgt nach einer adaptierten Form des Bewertungsmodells der standardisierten Reifeprüfung aus Griechisch.
Bewertungssystem
- Punkte werden für vorab festgelegte Sinneinheiten vergeben.
- Zusätzlich werden Leistungen in den Bereichen Lexik, Morphologie und Syntax anhand definierter Kriterien (Checkpoints) bewertet.
- Grundlage der Korrektur ist ein standardisiertes Korrekturblatt.
Notenschlüssel (max. 40 Punkte)
- 36-40 Punkte: Sehr gut (1)
- 31-35 Punkte: Gut (2)
- 26-30 Punkte: Befriedigend (3)
- 20-25 Punkte: Genügend (4)
- 0-19 Punkte: Nicht genügend (5)
Die Prüfung ist positiv, wenn mindestens 51 Prozent der maximalen Punktezahl erreicht werden.
Studierende der Universität Innsbruck
können ihr Prüfungsergebnis etwa fünf Werktage nach der Prüfung über LFU:online abrufen und ausdrucken. Damit gilt der Nachweis der (Alt-) Griechisch Kenntnisse als erbracht.
Externe Teilnehmende sowie Mitarbeitende der Universität Innsbruck
erhalten ihr Zeugnis bzw. den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.
Ja. Ihre Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien aufbewahrt.
In diesem Zeitraum können Sie am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien Einsicht nehmen: Innrain 52a (Agnes-Heller Haus), 6. Stock, Zi. 06J010, 6020 Innsbruck.
Bitte um Terminvereinbarung unter Klassische-Philologie@uibk.ac.at.
Nach Ablauf von sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.
Zum Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien
Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen:
- Auf dem Tisch dürfen sich nur die Prüfungsunterlagen, Schreibutensilien und ein griechisch-Deutsches Wörterbuch befinden.
- Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen kontrolliert.
- Jacken, Taschen, Mobiltelefone und andere persönliche Gegenstände sind unter dem Sitzplatz zu verstauen.
- Übersetzungen und Notizen dürfen ausschließlich auf dem von der Prüfungsaufsicht ausgeteilten und gestempelten Papier angefertigt werden.
Ja. Die Ergänzungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jeden weiteren Antritt fällt eine Prüfungsgebühr an.
Ergänzungsprüfung Latein
Für bestimmte Studiengänge ist der Nachweis von Lateinkenntnissen erforderlich.
Ob Ihr Studium davon betroffen ist, können Sie hier herausfinden:
Studienangebot
Abhängig von Ihrem bisherigen Bildungsweg müssen Sie entweder die Ergänzungsprüfung Latein oder eine gleichwertige Prüfung ablegen.
Die Ergänzungsprüfung Latein richtet sich an Studierende, die den für ihr Studium erforderlichen Nachweis von Lateinkenntnissen noch nicht erbracht haben.
Für Studierende der Rechtswissenschaften wird eine eigene, speziell auf das Studium abgestimmte Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen angeboten.
Die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen richtet sich speziell an Studierende der Rechtswissenschaften.
Die Prüfungsinhalte sind auf die Anforderungen der Fachprüfung Römisches Privatrecht abgestimmt.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Wenn Sie jedoch ein anderes Studium mit Lateinpflicht absolvieren (z. B. Anglistik und Amerikanistik oder Geschichte) und keinen Vorbereitungskurs für die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen besucht haben, raten wir von der Teilnahme ab.
Die Prüfung ist inhaltlich speziell auf die Anforderungen des Studiums der Rechtswissenschaften abgestimmt.
Ja. Eine positiv abgelegte Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen gilt auch als Nachweis für andere Studiengänge mit Lateinpflicht (z. B. Anglistik und Amerikanistik, Geschichte).
Umgekehrt wird auch eine positiv absolvierte allgemeine Ergänzungsprüfung Latein als Nachweis für das Studium der Rechtswissenschaften anerkannt.
Nein. Die Ergänzungsprüfung Latein ist keine Studienleistung, sondern eine Zulassungsvoraussetzung für bestimmte Studien. Eine Anrechnung im Rahmen des Studiums ist daher nicht möglich.
Ja. Wir bieten jedes Semester Vorbereitungskurse auf die Ergänzungsprüfung Latein an. Diese Kurse finden Sie im Kursangebot.
Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern Lateinkenntnisse eine Voraussetzung für ihr Studium sind.
Die Anmeldung ist online oder persönlich im Kursbüro möglich.
Sie können sich zur Ergänzungsprüfung online oder direkt im Kursbüro anmelden.
Sie können sich auf unserer Website im Bereich Prüfungen für die gewünschte Prüfung bzw. den gewünschten Prüfungstermin online anmelden.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt per Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal.
Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern Lateinkenntnisse eine Voraussetzung für ihr Studium sind.
- Studierende und Mitarbeitende der Universität Innsbruck
melden sich mit ihrem Benutzernamen und ihrem E-Mail-Passwort an. - Externe Personen
müssen sich vor der ersten Online-Anmeldung einmalig bei LFU:online registrieren.
Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit.
Den Prüfungsbeitrag können Sie bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte bezahlen.
Wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Online-Buchung
Bei einer Online-Anmeldung gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Für den Widerruf senden Sie uns bitte eine E-Mail und/oder das ausgefüllte Widerrufsformular, das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügt ist.
Buchung im Kursbüro
Bei einer persönlichen Anmeldung gelten die Stornobedingungen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zur Info:
- Bis eine Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des Kursbeitrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent
- Danach: keine Rückerstattung möglich
Kostenloser Erstantritt
Wenn Sie sich nach dieser Frist oder gar nicht vom kostenlosen Erstantritt abmelden, entstehen zwar keine Kosten, jedoch sind alle weiteren Antritte kostenpflichtig.
- Frühzeitige Abmeldung: Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich per E-Mail vom Prüfungstermin ab.
- Stornobedingungen: Informationen zu Fristen und möglichen Kosten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Krankheit am Prüfungstag: Sollten Sie am Tag der Prüfung erkranken, wird Ihnen die Prüfungsgebühr erstattet. Voraussetzung ist die Einreichung einer ärztlichen Krankmeldung (Attest) per E-Mail.
Bitte kontaktieren Sie uns für die Abmeldung bzw. zur Einreichung des Attests per E-Mail.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier:
Ja. Hier finden Sie drei Probeprüfungen sowie korrigierte Musterlösungen mit den Bewertungen „Gut“ bzw. „Genügend“ inklusive Korrekturraster.
- Probeprüfung Latein 1
- Probeprüfung Latein 2
- Probeprüfung Latein 3
Korrigierte Beispielklausur zur Probeprüfung Latein 3 mit Korrekturraster:
In der Prüfung übersetzen Sie einen lateinischen Originaltext (Prosa) mit einem Umfang von etwa 160-180 Wörtern – oder eine leicht angepasste Fassung – mithilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs ins Deutsche.
Sie erhalten einen kurzen Hinweis zum inhaltlichen Zusammenhang oder eine thematische Einordnung der Textstelle.
Der Prüfungstext besteht entweder aus
- einem in sich geschlossenen Text oder
- zwei entsprechend kürzeren, inhaltlich abgeschlossenen Texten.
Der Text enthält zentrale grammatikalische Konstruktionen, zum Beispiel:
- Participium coniunctum
- Ablativus absolutus
- Konjunktiv im Haupt- und Nebensatz
- nd-Konstruktionen
- Accusativus cum Infinitivo (AcI)
- Nominativus cum Infinitivo (NcI)
Ja. Sie dürfen folgende Lateinisch-Deutsche Wörterbücher verwenden:
- Stowasser/ Stowasser Primus
- Schülerduden Lateinisch-Deutsch
- PONS Lateinisch-Deutsch
- Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch
Es ist erlaubt, mehrere dieser Wörterbücher zur Prüfung mitzubringen.
Nicht zugelassen sind andere Wörterbücher, Grammatiken oder Verbtabellen.
Kompaktwörterbücher für die Erst- bzw. Übergangslektüre (z. B. Stowasser Primus, Schülerduden) werden nur in Kombination mit einem ausführlicheren Wörterbuch empfohlen.
Die Ergänzungsprüfung Latein ist eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfungsdauer beträgt 3 Stunden (180 Minuten).
Bewertet wird eine inhaltlich korrekte und sinngemäße Übersetzung. Entscheidend sind dabei das Textverständnis und die Nähe zum Originaltext.
Die Beurteilung erfolgt nach einer adaptierten Form des Bewertungsmodells der standardisierten Reifeprüfung aus Latein.
Bewertungssystem
- Punkte werden für vorab festgelegte Sinneinheiten vergeben.
- Zusätzlich werden Leistungen in den Bereichen Lexik, Morphologie und Syntax anhand definierter Kriterien (Checkpoints) bewertet.
- Grundlage der Korrektur ist ein standardisiertes Korrekturblatt.
Notenschlüssel (max. 40 Punkte)
- 36-40 Punkte: Sehr gut (1)
- 31-35 Punkte: Gut (2)
- 26-30 Punkte: Befriedigend (3)
- 20-25 Punkte: Genügend (4)
- 0-19 Punkte: Nicht genügend (5)
Die Prüfung ist positiv, wenn mindestens 51 Prozent der maximalen Punktezahl erreicht werden.
Studierende der Universität Innsbruck
können ihr Prüfungsergebnis etwa fünf Werktage nach der Prüfung über LFU:online abrufen und ausdrucken. Damit gilt der Nachweis der Lateinkenntnisse als erbracht.
Externe Teilnehmende sowie Mitarbeitende der Universität Innsbruck
erhalten ihr Zeugnis bzw. den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.
Ja. Ihre Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien aufbewahrt.
In diesem Zeitraum können Sie am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien Einsicht nehmen: Innrain 52a (Agnes-Heller Haus), 6. Stock, Zi. 06J010, 6020 Innsbruck. Bitte um Terminvereinbarung unter Klassische-Philologie@uibk.ac.at.
Nach Ablauf von sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.
Zum Institut für Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien
Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen:
- Auf dem Tisch dürfen sich nur die Prüfungsunterlagen, Schreibutensilien und ein Lateinisch-Deutsches Wörterbuch befinden.
- Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen kontrolliert.
- Jacken, Taschen, Mobiltelefone und andere persönliche Gegenstände sind unter dem Sitzplatz zu verstauen.
- Übersetzungen und Notizen dürfen ausschließlich auf dem von der Prüfungsaufsicht ausgeteilten und gestempelten Papier angefertigt werden.
Ja. Die Ergänzungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jeden weiteren Antritt fällt eine Prüfungsgebühr an.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1. Lateinische Rechtsterminologie
In diesem Teil werden die Kenntnisse der juristischen Fachterminologie in Form eines Vokabeltests überprüft.
Grundlage ist eine vorgegebene Liste mit lateinischen Begriffen und Wendungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft.
Ein Lateinisch-Deutsches Wörterbuch ist in diesem Prüfungsteil nicht erlaubt.
2. Übersetzung eines Fachtextes
Im zweiten Teil übersetzen Sie einen (gegebenenfalls angepassten) lateinischen Originaltext mit einem Umfang von etwa 100-120 Wörtern aus dem Bereich der juristischen Fachliteratur (z. B. aus den Institutiones des Gaius) ins Deutsche.
Für diesen Prüfungsteil ist die Verwendung eines lateinisch-Deutschen Wörterbuchs erlaubt.
Voraussetzungen sind:
- Grundkenntnisse der lateinischen Formenlehre und Syntax
- passiver Grundwortschatz auf dem Niveau gängiger Lehrwerke (z. B. Medias in res!, Latinum, Cursus Brevis)
- Übung im Übersetzen juristischer Fachtexte
- Erster Prüfungsteil (Vokabeltest): Ein Wörterbuch ist nicht erlaubt.
- Zweiter Prüfungsteil (Übersetzung): Die Verwendung eines Lateinisch-Deutschen Wörterbuchs ist erlaubt.
Die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen ist eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfungsdauer beträgt 3 Stunden (180 Minuten).
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Rechtsterminologie (Vokabeltest)
Bewertet wird die korrekte deutsche Wiedergabe der lateinischen Begriffe und Wendungen aus der juristischen Fachterminologie.
Maximal: 12 Punkte
Teil 2: Übersetzung
Bewertet wird eine inhaltlich korrekte und sinngemäße Übersetzung. Entscheidend sind das Textverständnis und die Nähe zum Originaltext.
Die Beurteilung orientiert sich am Bewertungsmodell der standardisierten Reifeprüfung aus Latein.
Maximal: 28 Punkte
- 11 Punkte für Sinneinheiten
- 17 Punkte für sprachliche Kriterien (Checkpoints)
Gewichtung
- Teil 1: 30 Prozent
- Teil 2: 70 Prozent
Notenschlüssel (max. 40 Punkte)
- 36-40 Punkte: Sehr gut (1)
- 31-35 Punkte: Gut (2)
- 26-30 Punkte: Befriedigend (3)
- 20-25 Punkte: Genügend (4)
- 0-19 Punkte: Nicht genügend (5)
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 51 Prozent der Gesamtpunkte erreicht werden (mindestens 20 von 40 Punkten).
Studierende der Universität Innsbruck
können ihr Prüfungsergebnis etwa fünf Werktage nach der Prüfung über LFU:online abrufen und ausdrucken. Damit gilt der Nachweis der Lateinkenntnisse als erbracht.
Externe Teilnehmende sowie Mitarbeitende der Universität Innsbruck
erhalten ihr Zeugnis bzw. den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.
Ja. Ihre Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien aufbewahrt.
In diesem Zeitraum können Sie am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien Einsicht nehmen: Innrain 52a (Agnes-Heller Haus), 6. Stock, Zi. 06J010, 6020 Innsbruck. Bitte um Terminvereinbarung unter Klassische-Philologie@uibk.ac.at.
Nach Ablauf von sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.
Zum Institut für Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien
Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen:
- Auf dem Tisch dürfen sich nur die Prüfungsunterlagen, Schreibutensilien und ein Lateinisch-Deutsches Wörterbuch befinden.
- Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen kontrolliert.
- Jacken, Taschen, Mobiltelefone, Uhren und andere persönliche Gegenstände sind unter dem Sitzplatz zu verstauen.
- Übersetzungen und Notizen dürfen ausschließlich auf dem von der Prüfungsaufsicht ausgeteilten und gestempelten Papier angefertigt werden.
Ja. Die Ergänzungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jeden weiteren Antritt fällt eine Prüfungsgebühr an.
Sprachkompetenznachweise für Auslandssemester
Das Angebot richtet sich an Studierende der Universität Innsbruck, die im Rahmen ihres Studiums an einem internationalen Austauschprogramm (z. B. Erasmus+, Joint Study) teilnehmen und dafür einen Nachweis ihrer Fremdsprachenkenntnisse benötigen.
Viele Partneruniversitäten verlangen einen solchen Sprachnachweis im Rahmen der Bewerbung oder Zulassung.
Der Sprachkompetenznachweis ist ein Dokument, das Ihre Fremdsprachenkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) bestätigt.
Um diese Bestätigung zu erhalten, können Studierende der Universität Innsbruck eine Sprachkompetenzprüfung am Sprachenzentrum ablegen.
Die Prüfungen werden derzeit für folgende Sprachen angeboten:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
Am Sprachenzentrum können Sie Sprachkompetenzprüfungen in folgenden Sprachen ablegen:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Sprachkompetenznachweis.
Sprachkompetenznachweise werden für folgende Niveaustufen gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) ausgestellt:
- Englisch: Niveau B2
- Französisch: Niveau B1
- Spanisch: Niveau B1
Welche Art von Sprachnachweis erforderlich ist, hängt von den Anforderungen Ihrer Partneruniversität ab.
Einen Überblick über die geforderten Sprachkenntnisse finden Sie hier:
International Relations Office – Übersicht Sprachnachweise
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer jeweiligen Partneruniversität.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das International Relations Office (IRO) der Universität Innsbruck.
Sprachkompetenzprüfungen werden viermal pro Jahr angeboten:
- Mitte März
- Ende März
- Mitte April
- Mitte September
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier:
Termine Sprachkompetenzprüfungen
Sie können sich online oder persönlich im Kursbüro zur Sprachkompetenzprüfung anmelden.
Bitte beachten Sie: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Studierende der Universität Innsbruck.
Sie können sich auf unserer Website im Bereich Prüfungenfür die gewünschte Prüfung bzw. den gewünschten Prüfungstermin online anmelden.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt per Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal.
Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit.
Die Prüfungsgebühr können Sie bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte bezahlen.
Wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Online-Buchung
Bei einer Online-Anmeldung gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Für den Widerruf senden Sie uns bitte eine E-Mail und/oder das ausgefüllte Widerrufsformular, das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügt ist.
Buchung im Kursbüro
Bei einer persönlichen Anmeldung gelten die Stornobedingungen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zur Info:
- Bis eine Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des Kursbeitrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent
- Danach: keine Rückerstattung möglich
Ja. Wenn Sie für einen Erasmus-Platz oder ein anderes Austauschprogramm nominiert wurden und einen erfolgreich abgelegten Sprachkompetenznachweis vorlegen können, erhalten Sie eine Rückerstattung in Höhe von Euro 30.
Für die Rückerstattung wenden Sie sich bitte direkt an das
International Relations Office (IRO) der Universität Innsbruck
- Frühzeitige Abmeldung: Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich per E-Mail vom Prüfungstermin ab.
- Stornobedingungen: Informationen zu Fristen und möglichen Kosten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Krankheit am Prüfungstag: Sollten Sie am Tag der Prüfung erkranken, wird Ihnen die Prüfungsgebühr erstattet. Voraussetzung ist die Einreichung einer ärztlichen Krankmeldung (Attest) per E-Mail.
Bitte kontaktieren Sie uns für die Abmeldung bzw. zur Einreichung des Attests per E-Mail.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die in der Regel am selben Tag stattfinden.
Schriftlicher Teil
Überprüfung der Fertigkeiten:
- Hörverstehen
- Leseverstehen
- Schreiben
Dauer: maximal 120 Minuten
Mündlicher Teil
Überprüfung der Fertigkeit:
- Sprechen
Vorbereitungszeit: 10 Minuten
Prüfungsdauer: ca. 10-15 Minuten pro Prüfungspaar
Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine E-Mail mit der genauen Uhrzeit Ihres mündlichen Prüfungstermins.
Die Inhalte der Sprachkompetenzprüfung variieren je nach Sprache und Niveaustufe.
Grundsätzlich umfasst die Prüfung vier Teilbereiche, die sowohl rezeptive als auch produktive Fertigkeiten überprüfen:
Hörverstehen
Sie hören zwei Hörtexte. Die Aufgaben umfassen das Zuordnen von Aussagen sowie das Notieren von Antworten in Stichworten. Überprüft wird vor allem das selektive Hörverstehen (Erfassen einzelner Informationen und Details).
Leseverstehen
Sie bearbeiten zwei Lesetexte. Die Aufgaben bestehen aus dem Zuordnen von Aussagen und dem stichwortartigen Ergänzen von Informationen. Geprüft werden selektives Verstehen und Detailverstehen.
Schreiben
Sie verfassen einen eigenen Text unter Berücksichtigung vorgegebener Aufgabenstellungen.
Sprechen
Der mündliche Teil überprüft die Interaktion in Gesprächen. Die Prüfung findet in Form eines Dialogs mit einer anderen Prüfungsperson statt. Nach einer 10-minütigen Vorbereitungszeit diskutieren Sie gemeinsam ein vorgegebenes Thema.
Ja. Die Verwendung eines Wörterbuchs in Papierform ist erlaubt. Digitale Wörterbücher sind nicht zugelassen.
Die Sprachkompetenzprüfung gilt als bestanden, wenn alle vier Fertigkeiten positiv absolviert wurden:
- Hörverstehen
- Leseverstehen
- Schreiben
- Sprechen
Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen, benötigen Sie in allen Fertigkeiten grundsätzlich 60 Prozent. Sollten Sie in einem Bereich lediglich 50 Prozent erreichen, können Sie dies durch überdurchschnittliche Leistungen (über 60 Prozent) in den anderen Bereichen kompensieren.
Wird eine Fertigkeit nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Das Prüfungsergebnis und den Sprachkompetenznachweis erhalten Sie etwa fünf Tage nach der mündlichen Prüfung in digitaler Form per E-Mail.
Ja. Ihre Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Sprachenzentrum (Innrain 52f, 1. Stock) aufbewahrt.
In diesem Zeitraum können Sie zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Do, 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr) Einsicht nehmen. Bitte um Terminvereinbarung unter Sprachenzentrum@uibk.ac.at.
Nach Ablauf von sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.