Code of Conduct der Vereinigungen zum Thema Sponsoring

Präambel

Die akkreditierten Vereinigungen der Universität Innsbruck erbringen für die Studierenden oder die Universitätsgemeinschaft viele Dienstleistungen und Services und schaffen so aktiv einen Mehrwert für die Universitätsangehörigen. Die ihnen von der Universität zur Verfügung gestellten Rechte begründen sich in dieser wertvollen Tätigkeit der Vereinigungen für die Universität als Ganzes. In ihren Tätigkeiten achten und wahren die Vereinigungen darüber hinaus ein konstruktives Verhältnis zur Universität sowie allen anderen universitären Anspruchsgruppen. Gleichzeitig befinden sie sich jedoch auch in einem gesunden Konkurrenzverhältnis, das zu begrüssen ist, sofern es nicht überhand gewinnt und so den Mehrwert für die Universitätsgemeinschaft gefährdet.

In diesem Geist und um schädliche Auswüchse betreffend der Finanzierung dieser Vereinigungstätigkeiten durch Sponsoring zu vermeiden, verpflichten sich die akkreditierten Vereinigungen der Universität Innsbruck - wie in den Anerkennungsrichtlinien für Vereinigungen vorgesehen -  folgenden Code of Conduct einzuhalten.

  1. Sponsoring ist ein geeignetes Mittel, um die Finanzierung der Vereinigungstätigkeit sicher zu stellen. Die Sponsoringaktivitäten müssen jedoch einen direkten Bezug zu den Aktivitäten der Vereinigung oder der Vereinigung selbst aufweisen können. Eine Vermarktung der von der Universität zur Verfügung gestellten Rechte (gemäss den Anerkennungsrichtlinien für Vereinigungen von Universitätsangehörigen) ohne adäquaten Bezug zu den Vereinigungstätigkeiten wird somit ausgeschlossen.
  2. Die durch Sponsoring eingenommenen Mittel sollen im Sinne eines Mehrwerts für die Universitätsangehörigen verwendet werden. Die Verwendung  der Mittel zu privaten Zwecken ist untersagt.
  3. Die Vereinigungen beachten sowohl bei ihren Tätigkeiten als auch beim Sponsoring die Benutzungs- und Hausordnung sowie sonstige Nutzungsbestimmungen der Universität. Es werden keine Versuche unternommen, die in diesen enthaltenen Bestimmungen wider deren Sinn und Zweck zu umgehen.
  4. Im Mittelpunkt der Sponsoringaktivitäten steht die Vereinigung selbst. Sie ist Hauptakteurin und - zur Förderung ihrer Aktivitäten - einzige direkte Profiteurin.
  5. Die Vereinigungen beabsichtigen, sofern möglich und verhältnismässig, alle Sponsoringaktivitäten selbst zu betreiben und nicht auf kommerzielle Dienste Dritter zurückzugreifen. Bei den von  Vereinigungen organisierten Veranstaltungen darf der  kommerzielle Charakter nicht im Vordergrund stehen, Sponsoring zur Erfüllung des Vereinszwecks ist zulässig. Wird eine Veranstaltung von einer Vereinigung in Kooperation mit einem/r Sponsor*in durchgeführt, so hat diese/r Sponsor*in nach aussen nicht als Hauptveranstalter*in aufzutreten. Die Universtität Innsbruck behält sich vor, Veranstaltung im nachhinein neu zu bewerten und sie als kommerzielle Veranstaltung laut Preisliste zur Raumvergabe zu verrechnen.  
  6. Sponsoring darf nicht im Widerspruch zu den Zielen und dem Ruf der Universität Innsbruck als Ganzes stehen.

Dieser Code of Conduct soll jährlich beim Treffen der Leitungsorgane erneut vorgestellt werden und wird im Bedarfsfall überarbeitet.

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