Karl Wolff

Foto: Rektor und Dekane (1923/24): v.l.: Richard Seefelder, Artur Schönegger SJ, Rektor Hans Haberer, Karl Wolff, Egon Schweidler.

Karl Wolff (1890–1963)

Karl Wolff, 1915 an der Universität Wien mit einer Arbeit „Die Belastungsübernahme“ habilitiert, zählt zu den Protagonisten der österreichischen Zivilrechtswissenschaft im 20. Jahrhundert.

Wolff, der 1918 als Wiener Privatdozent noch an die k.k. Universität Czernowitz berufen worden war, trug bei seiner Berufung nach Innsbruck 1921 in das „Goldenen Buch“ der Universität Innsbruck ein: 

„Als trotz aller Demüt[ig]ungen der deutsche Charakter dieser Universität nicht zu retten war, verließ ich mit den anderen deutschen Kollegen die mir liebgewordene Hochschule und folgte einem Rufe nach Innsbruck als ‚Honorardozent’. Mit Rechtswirksamkeit vom 1.X.1921 wurde ich zum ordentlichen Universitätsprofessor der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Innsbruck ernannt.“

Als die Universität Innsbruck am 22. April 1933 über die „Aufnahme von Juden“ und einen weitergehenden politischen Numerus-Clausus beraten hat, schlug der von den nationalsozialistisch gesinnten Studenten schon angefeindete Karl Wolff in Anwesenheit der Dekane der drei „weltlichen Fakultäten“ und der Studentenvertreter in einem einleitenden Referat erläuternd vor: „Inländer haben Anspruch, Ausländer nicht; Juden, komm[unistische]. u[nd]. sozialdemokr[atische]. Agitatoren sind unerwünscht.“  Zur Rolle der Studenten wurde vermerkt: „Studentensch[aft]. wird Dekanate nach Möglichkeit unterstützen, insbes. falsche Angaben über Bekenntnis. Agitatorische Betätigung.“

Trotzdem sprach der nationalsozialistisch gesinnte Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, der Nationalökonom Adolf Günther 1938 nur mehr mit Verachtung vom Wirken des „jüdischen Professors Wolff“, dessen Personalpolitik nun rasch zu korrigieren sei, so habe Wolff die Ernennung des „Parteigenossen“ Ferdinand Ulmer auf eine Professur verhindert: „Ulmer ist seit 1934 Parteigenosse und stand zur Verwendung des Gauleiters und Landeshauptmannes Christoph.“In den 1960er Jahren war Ulmer, einer der Profiteure des Nationalsozialismus, dann Rektor der Universität Innsbruck.

Dekan Günther kam es gelegen, dass er dem „Halbjuden“ Wolff die Professur wegnehmen und unter Berufung auf ein Gutachten Franz Gschnitzers den eben im Windschatten der NS-Truppen nach Österreich zurückgekehrten Zivil- und Handelsrechtler Hermann Hämmerle Ende April 1938 an Wolffs Stelle vorschlagen konnte: 

„Ich darf noch zum Ausdruck bringen, wie dankbar die Fakultät, und ich als Dekan im besonderen, für die schnelle zur Verfügungstellung der wissenschaftlich, menschlich und politisch gleich wertvollen Kraft, die Professor Hämmerle darstellt, sind.“

Der Zivil- und Handelsrechtler Hermann Hämmerle, der nach Adolf Günthers Berufung nach Wien dessen Personalpolitik im nazistischen Sinn verschärfte, musste zwar 1945 die Universität Innsbruck verlassen, erhielt aber dann eine lukrative Professur an der Universität Graz.

Über Wolff notierte der kommissarische Juristendekan Adolf Günther im Sommersemester 1938 nur mehr: 

„Der ordentliche Professor des österreichischen zivilgerichtlichen Verfahren[s] Dr. Karl Wolff, wahrscheinlich Halbjude, ist verhaftet und hat ebenfalls um Beurlaubung nachgesucht. […] Vom Standpunkt der Fakultät aus erschiene die Pensionierung als hinreichend, aber auch als notwendig.“

Wolff wurde auf einen minimalen „Unterhaltsbeitrag“ herabgesetzt, er überlebte die NS-Jahre in Wien als Nachhilfslehrer und Gehilfe in einer Anwaltskanzlei. Nach der Befreiung 1945 zum Ordinarius in Wien berufen, wirkte er jahrelang auch als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Sein Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechts prägte viele Studentengenerationen.

(Universitätsarchiv)

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