Blick auf einen Konferenzraum mit ca. 20 Teilnehmenden

Teilnehmer:innen an der Abschlusskonferenz „Geschlechtsspezifische Gewalt und Femizid in rechtsvergleichender Perspektive – Violenza di genere e femminicidio in prospettiva comparata“ im Senatssitzungssaal.

Geschlechts­s­pe­zi­fi­sche Gewalt und Femi­zid im Rechts­ver­gleich

Im Rahmen des Euregio-Mobility-Fund-Projekts 2025/26 „Gender-based violence: punitive and non-punitive responses“ fand am 20. April 2026 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck die Abschlusskonferenz zum Thema „Geschlechtsspezifische Gewalt und Femizid in rechtsvergleichender Perspektive - Violenza di genere e femminicidio in prospettiva comparata“ statt.

Nach den Grußworten von Prof. Dr. Francesco A. Schurr (Universität Innsbruck, Leiter des Instituts für Italienisches Recht) und Prof. Dr. Bernhard A. Koch (Universität Innsbruck, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) eröffnete Frau Prof. Dr. Margareth Helfer (Universität Innsbruck) die Tagung. In ihrer Einführung skizzierte sie die zentralen Problemstellungen des Themenkomplexes und hob insbesondere die Bedeutung eines interdisziplinären und rechtsvergleichenden Zugangs zur Analyse geschlechtsspezifischer Gewalt hervor.

Der Straftatbestand des Femizids im italienischen Recht

Der erste Vortrag von Prof. Dr. Valeria Torre (Università degli Studi di Foggia) befasste sich mit der Einführung des Straftatbestands des Femizids in die italienische Rechtsordnung, wobei sie insbesondere auf Art. 577-bis it. StGB einging und dessen kritische Aspekte beleuchtete. Sie wies auf die Gefahr einer symbolischen und populistisch geprägten Strafgesetzgebung hin und betonte, dass das Strafrecht weder als alleiniges Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dienen noch mit der Aufgabe gesellschaftlicher Transformation betraut werden könne. Vor diesem Hintergrund betonte sie die Notwendigkeit, präventiven Strategien gegenüber einer bloßen Verschärfung strafrechtlicher Sanktionen den Vorrang einzuräumen, auch im Hinblick auf die begrenzte Berücksichtigung empirischer Daten im Gesetzgebungsprozess.

Geschlechtsspezifische Gewalt im österreichischen Recht

Im Anschluss beleuchtete Prof. Dr. Margarethe Flora (Universität Innsbruck) die strafrechtliche Einordnung geschlechtsspezifischer Gewalt im österreichischen Recht. Sie zeigte auf, dass die österreichische Rechtsordnung zwar keine spezifisch genderbezogenen Straftatbestände kennt und überwiegend geschlechtsneutral formulierte Normen vorsieht, empirische Daten jedoch eine deutlich geschlechtsspezifische Dimension des Phänomens erkennen lassen, insbesondere im Bereich häuslicher Gewalt. Thematisiert wurden unter anderem der Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung, strafschärfende Umstände sowie aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit digitaler Gewalt und präventiven Schutzmaßnahmen.

Blick in das deutsche Recht

Der Vortrag von Dr. Konstanze Jarvers (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i.Br.) widmete sich dem deutschen Recht und verdeutlichte, dass es mangels einer allgemeinen Definition des Femizids bislang keine eigenständige statistische Erfassung dieses Phänomens in Deutschland gibt. Hervorgehoben wurde zudem das Fehlen eines autonomen Straftatbestands des Femizids sowie die Einordnung entsprechender Fälle unter die allgemeinen Tötungsdelikte.

Die Referentin thematisierte darüber hinaus strukturelle Herausforderungen des deutschen Systems, insbesondere den erheblichen Auslegungsspielraum beim Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, beweisrechtliche Schwierigkeiten sowie die Konsequenzen der obligatorischen lebenslangen Freiheitsstrafe. Zugleich arbeitete sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Rechtsordnungen im internationalen rechtsvergleichenden Kontext heraus. In diesem Zusammenhang gewährte Dr. Jarvers einen Einblick in die internationale Max-Planck-Studie „Die Bestrafung des Femizids in rechtsvergleichender Perspektive“, deren Abschluss unmittelbar bevorsteht und von der insbesondere im Hinblick auf die laufenden Auswertungen wichtige Erkenntnisse erwartet werden.

Grenzen des Strafrechts im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt

In den Schlussbemerkungen griffen Prof. Dr. Elena Mattevi (Università degli Studi di Trento) und Prof. Dr. Antonia Menghini (Università degli Studi di Trento) die wesentlichen im Verlauf der Tagung herausgearbeiteten Erkenntnisse auf. Im Zentrum stand dabei die Frage nach den Grenzen des Strafrechts als Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Diskutiert wurde insbesondere, ob die gegenwärtige Tendenz zur eigenständigen gesetzlichen Typisierung des Femizids nicht die Erwartung einer dem Strafrecht übertragenen „kulturellen Revolution“ impliziere – ein Ansatz, der angesichts der primär repressiven Funktion des Strafrechts kritisch zu hinterfragen sei.

Prof. Dr. Mattevi hob zudem den Wert, zugleich aber auch die Problematik des Genderbezugs bei der Ausgestaltung des Tatbestands hervor und wies auf die Risiken einer Anknüpfung an das biologische Geschlecht hin, die eine paternalistische Perspektive sowie eine angenommene ontologische Vulnerabilität der Frau widerspiegeln könne. Prof. Dr. Menghini richtete den Blick auf die Behandlung des emotionalen Zustands der Eifersucht im italienischen Strafrecht, der in der Rechtsprechung häufig nicht als niedriger („abietto“), sondern lediglich als nichtiger („futile“) Beweggrund qualifiziert wird. Sie problematisierte dabei insbesondere die Frage, ob diese dogmatische Einordnung der spezifischen Dynamik geschlechtsspezifischer Gewalt und den ihr zugrundeliegenden Macht- und Besitzvorstellungen ausreichend Rechnung trägt. Zugleich verwies sie auf die Schwierigkeiten, emotionale Motive wie Eifersucht strafrechtlich angemessen zu erfassen, ohne dabei stereotype Deutungsmuster zu reproduzieren.

Abschlussworte: Wissenschaftlichen Dialog stärken

In ihren abschließenden Bemerkungen betonte Frau Prof. Dr. Margareth Helfer (Universität Innsbruck), dass die im Rahmen der Tagung geführten Diskussionen die Komplexität geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Schwierigkeiten bei der Entwicklung angemessener rechtlicher Antworten in den unterschiedlichen Rechtsordnungen deutlich gemacht hätten. Unter Bezugnahme auf die Zielsetzung des Euregio-Mobility-Fund-Projekts 2025/26 hob sie insbesondere die Bedeutung gemeinsamer wissenschaftlicher Dialogräume hervor, die unterschiedliche Perspektiven und Sensibilitäten miteinander in Austausch bringen. Solche Formate förderten nicht nur den grenzüberschreitenden akademischen Austausch, sondern ermöglichten zugleich eine gemeinsame kritische Reflexion über die aktuellen Herausforderungen des modernen Strafrechts.

Abschließend dankte Frau Prof. Dr. Helfer den Referentinnen, Discussants und den zahlreich erschienenen Teilnehmer:innen für die engagierte und intensive Diskussion, die die gesamte Veranstaltung geprägt habe.

Die Veranstaltung bot eine wichtige Gelegenheit zum Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden zum hochaktuellen Thema der geschlechtsspezifischen Gewalt. Dieser wurde im Anschluss in Form eines „Aperitifs mit Talk“ in der Bibliothek des Instituts fortgesetzt. Die Tagung machte deutlich, dass ein kritischer und differenzierter Ansatz erforderlich ist, der über eine rein strafrechtlich-repressive Perspektive hinausgeht und präventive Maßnahmen stärkt, unter gleichzeitiger Wahrung der Grundprinzipien des Strafrechts.

(Margareth Helfer/Valeria Costa)

 

 

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