Gruppenbild von Vortragenden bei der Tagung zur Verfassung von Liechtenstein.
Einige der Vortragenden der Tagung (von links): Hilmar Hoch, Carlo Ranzoni, Anna Gamper, Peter Bußjäger, Wilfried Marxer.

Tagung: 100 Jahre Verfassung von Liechtenstein

Im Oktober 2021 wurde die Verfassung von Liechtenstein hundert Jahre alt. Zu diesem Anlass fand in Innsbruck eine Tagung in Hybridform statt, zu der auch prominente Gäste als Vortragende gewonnen werden konnten.

Am 21. Oktober 2021 fand an der Universität Innsbruck eine hybrid durchgeführte Tagung zu einem besonderen Geburtstag statt: Die Verfassung von Liechtenstein wurde in diesem Oktober nämlich hundert Jahre alt. Peter Bußjäger und Anna Gamper, beide vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, veranstalteten die Tagung, an der Höchstrichter des Staatsgerichtshofs von Liechtenstein, des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, aber auch VerfassungsrechtlerInnen aus Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und Luxemburg teilnahmen. In seiner Keynote unterstrich Carlo Ranzoni, Richter Liechtensteins am EGMR, die Herausforderungen und Chancen, die die Mitgliedschaft von Klein(st)staaten in der Gerichtsbarkeit des EGMR bietet. Sodann wurden das Verhältnis von constitutional transplants und autochthonem Verfassungsrecht in Verfassungen weltweit von Anna Gamper (Universität Innsbruck) sowie konkrete Einflüsse und Ausstrahlung der liechtensteinischen Verfassung von Eva Maria Belser (Universität Fribourg) analysiert. Der Rolle der europäischen Verfassungsgerichte und ihren aktuellen Entwicklungen widmete sich der deutsche Verfassungsrichter Peter M. Huber (Universität München), während Hilmar Hoch, Präsident des Staatsgerichtshofs, die Charakteristika der Organisation und Funktionen des Staatsgerichtshofs darstellte. Luc Heuschling (Universität Luxemburg) befasste sich mit rezenten Verfassungsfragen europäischer Monarchien und deren Vereinbarkeit mit der Demokratie, was Wilfried Marxer (Liechtenstein-Institut) am Zusammenspiel von direkter Demokratie und Monarchie in Liechtenstein illustrierte. Abschließend erläuterte Benjamin Schindler (Universität St. Gallen, Ersatzrichter des Staatsgerichtshofs) die Rolle von Kleinstaaten im Mehrebenensystem am Beispiel von Liechtenstein, Österreich und der Schweiz, während Patricia Schiess (Liechtenstein-Institut/Universität Zürich) die Stellung Liechtensteins als EWR- und EMRK-Mitglied im europäischen Verfassungsverbund untersuchte. Alle Beiträge werden demnächst in einem Tagungsband nachzulesen sein.

(Anna Gamper/red)

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