Praktikum im Masterstudium Medien

Das Masterstudium Medienkultur, Medienkommunikation, Medienpraxis ermöglicht es Ihnen, ein fachbezogenes Praktikum im Umfang von 360 Praxisstunden und 15 Stunden für einen Bericht als Wahlmodul anrechnen zu lassen (1. Wahlmodul: Praxis, 15 ECTS-AP). Einrichtungen, die in Frage kommen, sind Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Printmedien, Radio, Fernsehen, Film, Online-Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturvermittlung, Verlags- und Bildungswesen.  

Wichtig zu wissen

Eigeninitiative: Sie sind selbst für die Suche und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Praktikumsstellen verantwortlich. Ziel ist es, Erfahrungen in einem Bereich zu sammeln, der Ihrem Studienfokus entspricht.

Unterstützung: Für Fragen oder eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team des Masterstudiengangs Medien zur Verfügung. Voraussetzung sind bereits absolvierte Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP. Bevor Sie das Praktikum absolvieren, wenden Sie sich bitte an  Carolin Dix.

Vorbereitung: Alle notwendigen Informationen, Formulare und detaillierte Anleitungen finden Sie auf unserer Webseite.

Ablauf

Prüfung der Anrechenbarkeit: Kontaktieren Sie zuerst   Carolin Dix, um zu klären, ob Ihr geplantes Praktikum den Anforderungen entspricht und angerechnet werden kann.

Genehmigung einholen: Vor Beginn Ihres Praktikums ist es notwendig, eine Genehmigung zu erhalten. Nutzen Sie die Vorlage „Genehmigung des Praktikums“ um Details zur Praxisstelle anzugeben (Name und Anschrift der Institution, Dauer, Umfang in Stunden und geplante Tätigkeiten). Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Praktikum den Studienanforderungen entspricht.

Praktikum durchführen und dokumentieren: Absolvieren Sie Ihr Praktikum gemäß den Vereinbarungen. Dokumentieren Sie Ihre praktische Tätigkeit mit zwei Dokumenten:

Verfassen Sie einen kurzen Erfahrungsbericht (maximal 1 Seite), in dem Sie Ihre Tätigkeiten, die Dauer und die erworbenen Kenntnisse beschreiben.

Holen Sie eine offizielle Bestätigung Ihrer Praktikumsstelle ein, die die Absolvierung Ihres Praktikums bestätigt. Folgende Angaben sind notwendig: Anschrift der Institution bzw. des Unternehmens; Angaben zu Dauer, Umfang und den erbrachten Tätigkeiten; Unterschrift und Firmenstempel.

Bestätigung einholen: Mit Ihrem Erfahrungsbericht und der Bestätigung der Absolvierung durch die Institution/Arbeitgeber können Sie sich das Praktikum bestätigen lassen. Nutzen Sie dafür die Vorlage „Bestätigung des Praktikums“.

Anrechnung beantragen: Mit beiden Formularen (Genehmigung des Praktikums, Bestätigung des Praktikums) können Sie das Praktikum als Teil des Wahlmoduls "Praxis" im Prüfungsreferat anrechnen lassen.

Formulare

Mustervorlage „Genehmigung des Praktikums“

Mustervorlage „Bestätigung des Praktikums“

Häufige Fragen

Muss ich die erforderlichen 360 Stunden in einem einzigen Praktikum absolvieren?
Nein, es ist nicht zwingend notwendig, die 360 Stunden durch ein einzelnes Praktikum zu erfüllen. Sie haben die Möglichkeit, diese Anforderung auf zwei Praktika aufzuteilen. Wichtig ist jedoch, dass jedes der beiden Praktika mindestens 4 Wochen dauert, um sicherzustellen, dass Sie einen angemessenen fachlichen Einblick erhalten. Beachten Sie bitte, dass für jedes Praktikum ein separater Bericht sowie ein entsprechender Nachweis der absolvierten Tätigkeiten und Stunden vorgelegt werden muss.

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, Praktika im Ausland sind möglich und sogar sehr willkommen, da sie eine hervorragende Gelegenheit bieten, internationale Erfahrungen zu sammeln und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Wichtig ist, dass das Praktikum fachlich relevant ist und den Anforderungen des Masterstudiums Medien entspricht. Auch hier gilt es, vorab eine Genehmigung einzuholen und die üblichen Anforderungen wie Berichterstattung und Nachweis der Arbeitsstunden zu erfüllen.

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