Umstieg

(Sie wollen in das neue Bachelor- oder Masterstudium wechseln.)

Ein Umstieg auf die neuen Curricula wird möglich sein. Bei einem Wechsel in ein neues Curriculum (Bachelor- oder Masterstudium) regeln folgende Dokumente bzw. Möglichkeiten die Übertragung/Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
 

  • Äquivalenzlisten: In diesen ist angegeben, wie bereits absolvierte Lehrveranstaltungen von einem Bachelor- oder Masterstudium (alt) auf ein Bachelor- oder Masterstudium (neu) angerechnet werden können;
     
  • Anerkennungsverordnung: In dieser ist geregelt, welche Lehrveranstaltungen aus einem vierjährigen Bachelorstudium (alt) für das neue Masterstudium anerkannt werden können.
     
  • Einzelfallanerkennungen: Lehrveranstaltungen, die nicht direkt in Äquivalenzliste oder Anerkennungsverordnung abgebildet sind, können ggf. im Weg einer Einzelfallanerkennung seitens der Studienbeauftragten anerkannt werden, z.B. für freie Wahlfächer im jeweiligen Fach (Zuständigkeit: Studienbeauftragte/r) oder in den Interdisziplinären Kompetenzen des Masterstudiums neu (Zuständigkeit: Studiendekan): Liste der Studienbeauftragten

A) Umstieg: Informieren Sie sich über Vor- und eventuelle Nachteile eines Wechsels!

1. Wechsel BA (ALT) in BA (NEU):

Sie können sich anhand der Äquivalenzrechner ein Bild davon machen, welche Lehrveranstaltungen Ihnen in Ihren Fächern anhand Äquivalenzliste bei einem Wechsel in das neue Bachelorstudium angerechnet werden. Im Äquivalenzrechner ist auch die Anerkennungsverordnung hinterlegt, d.h. Sie erhalten auch Informationen darüber, welche Lehrveranstaltungen Sie für das Masterstudium NEU anerkennen lassen können, sobald Sie nach absolviertem Bachelorstudium zu diesem zugelassen sind.
 

2. Wechsel MA (ALT) in MA (NEU):

In der Äquivalenzliste sind die Lehrveranstaltungen des Masterstudiums angegeben, die Ihnen bei einem Wechsel in das neue Masterstudium angerechnet werden.
In der Anerkennungsverordnung sind die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums (ALT) angegeben, die Sie sich für das Masterstudium (NEU) anerkennen lassen können.

 

Ad 1 und 2: Bitte beachten: Äquivalenzliste und Anerkennungsverordnung decken nicht alle möglichen Optionen ab! Sollten Sie Lehrveranstaltungen absolviert haben, die sich nicht auf Äquivalenzliste oder Anerkennungsverordnung befinden, können Sie diese eventuell über eine Einzelfallanerkennung durch die Studienbeauftragten Ihrer Fächer oder in den Interdisziplinären Kompetenzen des Masterstudiums anerkennen lassen. Kontaktinformationen dazu erhalten Sie hier: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de

 

3. Mögliche finanzielle Konsequenzen eines Umstiegs:

Informieren Sie sich bei Studienbeihilfebehörde und/oder Finanzamt über mögliche finanzielle Konsequenzen eines Wechsels in das neue Curriculum! 
Bei evtl. durch den Umstieg entstehenden Schwierigkeiten können sich Studierende an Patricia Carli oder an Gerhard Lischka (Referatsleitungen) wenden: https://www.stipendium.at/stipendienstellen/innsbruck

B) Ablauf Umstieg

  1. Wenn Sie in das neue Studienangebot umsteigen möchten schreiben Sie bitte während der allgemeinen Zulassungsfrist zwischen 13.7. und 5.9.2026 ein formloses Mail an die Studienabteilung studienabteilung@uibk.ac.at
     
  2. Es werden nur Mails akzeptiert, die von Ihrer student.uibk.ac.at-Adresse versandt worden sind!
     

  3. Bitte hängen Sie ein Meldungsblatt an: siehe Homepage der Studienabteilung
    Meldung & Abmeldung https://www.uibk.ac.at/de/studienabteilung/meldung-abmeldung/>> Aufnahme eines weiteren Studiums/Wechsel der Studienrichtung/Wechsel des Curriculums >> Meldungsblatt 

Idealerweise melden Sie Ihr Studium dann ab, wenn Sie bereits die Lehrveranstaltungsprüfungen des jeweiligen Semesters absolviert haben; z.B.: Sie möchten mit WS 2026/27 das Studium wechseln – dann können Sie den Umstieg mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist für das Wintersemester ab Mitte Juli starten. Starten Sie den Umstieg dann, wenn Sie die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters weitestgehend abgeschlossen haben.

C) Anerkennungen im Masterstudium (NEU)

Wenn Sie

  • ein vierjähriges Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund LB-WEST absolviert haben, oder
     
  • im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) umgestiegen sind und Lehrveranstaltungen absolviert haben, die Sie sich mittels Anerkennungsverordnung für das Masterstudium anerkennen lassen können:

Nach absolviertem Bachelorstudium und Zulassung zum Masterstudium (NEU) können Sie sich Lehrveranstaltungen anhand der Anerkennungsverordnung anerkennen lassen. 

Studierende, die in das Bachelorstudium (NEU) umsteigen, können Lehrveranstaltungen, die im Bachelorstudium (NEU) keine Äquivalenzen haben (und auch nicht in der Anerkennungsverordnung angeführt sind), für die interdisziplinären Kompetenzen im Masterstudium (NEU) im Umfang von bis zu maximal 10 ECTS-AP anerkennen lassen. Dies erfolgt direkt über den Studiendekan: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at

Zusätzliche Anerkennungen sind ggf. über Einzelfallanerkennung möglich. Bitte setzen Sie sich diesbzgl. mit den zuständigen Studienbeauftragten in Verbindung: Liste der Studienbeauftragten

 

Startseite "Umstellung 2026"

Nach oben scrollen