Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (2026)
Anerkennung von Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudium Lehramt
- Gesetzliche Grundlagen
- Verlauf des Anerkennungsverfahrens
- Interne Anerkennung / Anerkennung von Prüfungen im Diplomstudium Lehramt für das Bachelorstudium Lehramt
- Anerkennung von Prüfungen in internationalen Studienprogrammen
- Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen von Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
1. Gesetzliche Grundlagen
Die Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen ist im § 78 UG 2002 geregelt (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128). Das Wichtigste dabei ist:
- Ihre Prüfungen müssen nach Umfang (ECTS Punkte) und Inhalt den im Studienplan vorgeschriebenen gleichwertig sein. Sie müssen das durch kurze Beschreibungen der Inhalte der Lehrveranstaltungen, über welche die Prüfungen abgelegt wurden, nachweisen.
- Nur positiv beurteilte Prüfungen (siehe § 73 UG 2002), können anerkannt werden, eine Teilnahmebestätigung an einer Lehrveranstaltung reicht nicht aus.
- Ihre Prüfungen müssen in bestimmten Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, gewisse berufsbildende höhere Schulen, …) abgelegt worden sein.
Sie können die Anerkennung von Prüfungen für ein Studium nur beantragen, wenn Sie für dieses Studium an der Universität Innsbruck inskribiert sind. Anerkennungen vor Studienbeginn sind nicht möglich.
2. Verlauf des Anerkennungsverfahrens

Prüfen Sie, ob die oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen (§ 78 UG 2002) für eine Anerkennung Ihrer Prüfungen erfüllt sind. Sie brauchen zunächst ein Antragsformular samt Beiblatt: Diese finden Sie, indem Sie unter http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la das entsprechende Unterrichtsfach/Spezialisierung anklicken und dann zur Überschrift „Formulare“ gehen.
Anschließend setzen Sie sich mit der/dem Bevollmächtigten des jeweiligen Unterrichtsfachs/Spezialisierung in Verbindung. Deren Kontaktinformationen finden Sie jeweils am Seitenende der Kurzprofile der Fächer (http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la). Für die Anerkennung von Prüfungen aus dem Bereich der bildungswissenschaftlichen Grundlagen ist Mag. Ann-Kathrin Dittrich, PhD (DW 44416, Anerkennung-BWG@uibk.ac.at) bevollmächtigt.
Füllen Sie vor oder bei diesem Gespräch das Antragsformular und gegebenenfalls das Beiblatt sorgfältig aus. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Beilagen (Studienbestätigung, Zeugnisse usw.) als Originale zur Besprechung mitzubringen.
Die/ der Bevollmächtigte für das jeweilige Unterrichtsfach entscheidet entsprechend § 78 UG, ob die Anerkennung möglich ist. Wenn ja, unterschreibt sie/er Ihren Antrag und teilt Ihnen mündlich mit, dass Ihr Antrag genehmigt ist. Wenn Ihnen diese „mündlichen Verkündigung“ genügt, verzichten Sie ausdrücklich auf das Berufungsrecht und unterschreiben die „Niederschrift über den Inhalt und die Verkündigung eines mündlichen Bescheides“. Wenn nicht, stellt Ihnen die Universität einen schriftlichen Bescheid aus. Da die Wirkung des mündlichen und des schriftlichen Bescheides dieselbe ist, der schriftliche aber wesentlich mehr Aufwand erfordert, wird die „mündliche Verkündigung“ empfohlen.
Anschließend wird der Anerkennungsbescheid der/dem Bevollmächtigten an die Registratur zu Vergabe der Geschäftszahl weitergeleitet. Von dort gelangt der Anerkennungsbescheid ins Prüfungsreferat Standort Innrain 52d. Die anerkannten Prüfungen werden nicht sofort im online- System erfasst. Sollten Sie dies unbedingt benötigen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen im Prüfungsreferat Standort Innrain 52d.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie des Bescheides. Es wird Ihnen dringend empfohlen, diese sorgfältig aufzubewahren.
3. Interne Anerkennung / Anerkennung von Prüfungen im Diplomstudium Lehramt für das Bachelorstudium Lehramt
Wenn Sie Prüfungen, die im Lehramtsstudium vorgeschrieben sind, als Studierende/r einer anderen Studienrichtung der Universität Innsbruck abgelegt haben, brauchen Sie diese nicht eigens anerkennen zu lassen.
Ebenso brauchen Sie Prüfungen, die Sie nach einem früheren Studienplan abgelegt haben und die in einer Äquivalenzliste/Anerkennungsverordnung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck als gleichwertig zu Prüfungen nach dem derzeit gültigen Studienplan angegeben sind, nicht anerkennen zu lassen. Die Verordnung für die Anerkennung von Prüfungen im Diplomstudium Lehramt für solche im Bachelorstudium Lehramt finden Sie im Anhang des Studienplans für das Bachelorstudium Lehramt: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/gesamtfassung/ba-lehramt-sekundarstufe_stand-01.10.2017.pdf [1]
Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind die ausgefüllten "Prüfungsprotokolle" sowie die "Nachweise über die Bachelorarbeiten gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat Standort Innrain 52d einzureichen.
4. Anerkennung von Prüfungen in internationalen Studienprogrammen
Für die Anerkennung von Prüfungen, die in internationalen Studienprogrammen (z. B. Erasmus) abgelegt werden, gibt es ein vereinfachtes Verfahren: Sie legen vor Antritt Ihres Auslandsstudiums das beabsichtigte Studienprogramm zur Genehmigung vor, und reichen nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums das tatsächlich absolvierte Studienprogramm zur Anerkennung ein. Alles Nähere dazu finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/international-relations/llp-erasmus/
5. Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen von Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
Die Ausbildung an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dauert fünf Jahre. Deshalb sind diese Schulen, im Vergleich zu den vier Jahre dauernden Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), nach der „International Standard Classification of Education“ (ISCED) auf der Stufe 5 eingeordnet (AHS Stufe 3). Es bestehen Möglichkeiten der Anerkennung für die folgenden Fächer:
- Spezialisierung Inklusive Pädagogik
- Spezialisierung Medienpädagogik
- Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde
- Unterrichtsfach Chemie
- Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde
Details zu den möglichen Anerkennungen finden Sie unter: https://www.uibk.ac.at/studium/anerkennungen/index.html.de
[BEZIEHT SICH AUF 2015W - Anerkennungen auf 2026W zu klären]
Einen Anspruch auf Entscheidung durch Bescheid haben die Studierenden erst, wenn sie als ordentliche Studierende des entsprechenden Studiums zugelassen sind. Vorab erteilte Auskünfte über eine Berücksichtigung liegen im Ermessen des zuständigen Organs -> Studienbevollmächtigte der Fächer
Stand: 1.7.2022
[1] Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.