FAQs - Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (2026W)
Sollten Ihre Fragen durch die FAQs nicht beantwortet werden kontaktieren Sie bitte die Personen und Einrichtungen auf diesen Seiten:
- Studienbeauftragte
- Buddys/Mentor:innen
- Lehramts- und Praktikumsbüro
- Büro für Südtirolagenden
- Studierendenvertretung
Oder nutzen Sie unser Angebot für online Beratung, oder schreiben Sie uns ein Mail an lehramt@uibk.ac.at
Für die Zulassung zum Masterstudium wird die Absolvierung eines vier- oder dreijährigen Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder eines Erweiterungsstudiums für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien (an Pädagogischen Hochschulen) UG § 54c.vorausgesetzt. Es können nur die auch im Bachelorstudium gewählten Fächer im Masterstudium angemeldet werden.
Informationen zur Zulassung (Unterlagen, Fristen etc.): https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/masterstudium/index.html.de
Nein, das Unterrichtsfach „Psychologie und Philosophie“ kann nicht im Verbund LehrerInnenbildung WEST studiert werden
Für Fragen zu den Schulpraktika im Lehramt BA/MA ist das Praktikumsbüro an der Fakultät für LehrerInnenbildung zuständig (falls Sie Auskünfte zu den schulpraktischen Anteilen im Diplomstudium Lehramt benötigen, finden Sie Informationen und Kontaktdaten hier). Vielleicht können Ihnen auch die FAQs des Praktikumsbüros weiterhelfen.
Die Empfehlungen für die ersten beiden Semester bzw. der gesamte Studienverlauf für die verschiedenen Unterrichtsfächer inkl. bildungswissenschaftliche Grundlagen sind bei den jeweiligen Kurzprofilen abrufbar: www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la
Insgesamt sollten Sie in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von ca. 30 ECTS-AP absolvieren.
Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen im Lehramt erhalten Sie auf dieser Webseite: https://www.uibk.ac.at/de/sandbox/lehrerinnenbildung/studium/infos/anerkennungen/
Die Formulare erhalten Sie im Bereich Formulare bei den Kurzprofilen der einzelnen Unterrichtsfächer: www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la
Eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist erst mit absolviertem drei- oder vierjährigem Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung möglich.
- Für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung an der Universität Innsbruck/im Verbund LB-WEST: es genügt, dass Sie sich online zum Masterstudium in Ihren Fächern in lfu:online bewerben.
- Für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung aus anderen Verbünden: Nachdem Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben können Sie sich online zum Masterstudium bewerben: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/uf-sekundaerstufe/start/ Dabei werden neben den persönlichen Daten auch Dokumente hochgeladen. Es müssen die gleichen Fächer wie im Bachelorstudium gewählt werden. Zur persönlichen Einschreibung müssen angehende Studierende während der Zulassungsfrist mit der Mitteilung über das gewählte Studium und den benötigten Dokumenten im Original in die Studienabteilung kommen. Der Ablauf und die benötigten Unterlagen sind auf dieser Webseite genauer beschrieben https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/masterstudium/index.html.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter*innen der Studienabteilung https://www.uibk.ac.at/studienabteilung/index.html.de oder an lehramt@uibk.ac.at
Informationen zur Anerkennung von im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität abgelegten Prüfungen finden Sie auf dieser Webseite: https://www.uibk.ac.at/de/sandbox/lehrerinnenbildung/studium/infos/anerkennungen/
Die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums nennt man „Nostrifizierung“. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/nostrifizierung/nostrifizierungen.html
Eine Mitbelegung von ganzen Unterrichtsfächern/Spezialisierungen an anderen Universitäten/Pädagogischen Hochschulen ist nicht möglich. Sie können aber einzelne Lehrveranstaltungen, die an der Universität Innsbruck bzw. im Verbund LB-WEST nicht angeboten werden auch an anderen Universitäten/Pädagogischen Hochschulen absolvieren. Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Stellen an der jeweiligen Hochschule.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule zugelassen sind und Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck mitbelegen möchten füllen Sie bitte folgendes Mitbelegungsformular aus: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/formulare-merkblaetter/antrag-auf-mitbelegung.pdf
Fristen für die Anmeldung zum Studium, Vorlesungszeiträumen, Nachfristen, … finden Sie unter diesem Link: http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#Termine
Die Anmeldungsfristen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfahren Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis (https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home); am Seitenende finden Sie die Termine der Lehrveranstaltung und ganz unten rechts den Anmeldebutton mit Anmeldefristen.
Bitte kontaktieren Sie das jeweils zustände Kultus-/Bildungsministerium in Ihrem Bundesland, da die Regelung den jeweiligen Ländern unterliegt.
Im Sommersemester ist die Aufnahme eines Lehramtsstudiums nur möglich, wenn Sie entweder ein Aufnahmeverfahren zu einem Lehramtsstudium in Österreich positiv absolviert haben oder bereits einmal zum Lehramtsstudium an einer österreichischen Universität oder einer Pädagogischen Hochschule zugelassen waren.
In einigen Unterrichtsfächern ist die Aufnahme eines Lehramtsstudiums im Sommersemester eher schwierig, da nicht immer alle Lehrveranstaltungen angeboten werden können. Es kann außerdem sein, dass Lehrveranstaltungen im Sommersemester die Kenntnisse aus Lehrveranstaltungen des Wintersemesters voraussetzen.
Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist kein Lehramtsstudium und kann daher nicht mit einem Unterrichtsfach kombiniert werden. Voraussetzung für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist ein Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Kurzprofil des Masterstudiums http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-wirtschaftspaedagogik bzw. unter der Mailadresse master-wipaed@uibk.ac.at
Alle notwendigen Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.
Ja, ein Wechsel der Unterrichtsfächer ist in den Einschreibungszeiträumen möglich. Mögliche Konsequenzen sind allerdings der Verlust der Studienbeihilfe, Familienbeihilfe etc. - für weitere Informationen siehe FAQ "Wo erhalte ich Informationen zu Familienbeihilfe und Studienbeihilfe?".
Bei Motivationsproblemen, Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst und psychischen Problemen bietet die Psychologische Beratungsstelle für Studierende kostenlose Beratung und Betreuung an.
Informationen zu Stipendium und Familienbeihilfe finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH oder Sie wenden sich direkt an die Stipendienstelle Innsbruck, Tel. 0512 / 57 33 70 , oder an das für Sie zuständige Finanzamt.
Informationen über den Versicherungsschutz finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH.
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt für alle Lehrveranstaltungen in lfu:online (über das Vorlesungsverzeichnis). Ausnahme: Nur bei den Lehrveranstaltungen die von der Universität Mozarteum angeboten werden ist eine Anmeldung in moz.online notwendig!
E-Mail-Adresse für Fragen rund um das Lehramtsstudium:
lehramt@uibk.ac.at