FAQ's
Bevor Fragen an das Sekretariat gestellt werden, bitten wir Sie, unsere Website als auch die FAQ's durchzulesen.
Allgemeines
Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften unterscheidet sich vom klassischen Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften vor allem durch seine internationale und interkulturelle Ausrichtung. Ein zentraler Bestandteil des Studiums ist ein verpflichtendes Auslandssemester, das den Studierenden ermöglicht, internationale Erfahrungen zu sammeln und wirtschaftliche Zusammenhänge aus einer globalen Perspektive kennenzulernen.
Zudem ist der Studiengang dreisprachig aufgebaut: Neben Deutsch müssen Lehrveranstaltungen auch auf Englisch sowie in einer weiteren Fremdsprache (Italienisch, Französisch oder Spanisch) absolviert werden.
Zulassung & Anforderungen
Um sich für den Bachelor IWW zu inskribieren, beachten Sie bitte die Informationen der Website für das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften. Die Inskription erfolgt online bzw. über die Studienabteilung.
Ein Studienstart im Sommersemester ist nicht optimal und wird NICHT empfohlen!
Anfragen zur Anrechnung bitte immer an iww@uibk.ac.at senden. Sie erhalten eine E-Mail mit der weiteren Vorgehensweise.
Folgendes wird unter anderen im Laufe des Anerkennungsprozesses verlangt:
- Unterlagen siehe unterhalb Anrechnung extern/intern
- ausgefüllter Anerkennungsantrag (wird Ihnen von uns zugesandt)
- ausgefülltes Beiblatt (wird Ihnen von uns zugesandt)
Anrechnung von extern:
Studierende, die von einer anderen Universität in den BA IWW wechseln, bitten wir, folgende Informationen zu senden:
- Link zu Universität und Studium
- Studienerfolgsnachweis
- Curriculum/Studienhandbuch als *.pdf oder Link
- Kursbeschreibungen/Syllabus der bereits absolvierten Kurse/Module
Anrechnungsfragen intern:
Studierende, die bereits Kurse in einem anderen Bachelorstudium an der Universität Innsbruck absolviert haben, bitten wir, folgende Unterlagen als Nachweis einzureichen:
- Auflistung der Kurse, um deren Anerkennung angesucht wird
- Studienerfolgsnachweis
- Link zu den Kursen/Modulen
Freie Wahlfächer werden im BA IWW grundsätzlich erst NACH dem Auslandsaufenthalt angerechnet.
Anhand der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird.
Viele Kurse können von Ihnen selbständig im LFU:online von BA WiWi auf BA IWW anhand der Äquivalenzliste übertragen werden. Ist ein bereits absolviertes Modul nicht aufgelistet, wenden Sie sich bitte an iww@uibk.ac.at.
Freie Wahlfächer werden im BA IWW grundsätzlich erst NACH dem Auslandsaufenthalt angerechnet.
Anhand der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienbeauftragte des Bachelorstudiums WiWi, Ass.-Prof. Mag. Dr. Claudia Müller.
Freie Wahlmodule I oder II werden im BA IWW gewöhnlicherweise NACH dem verpflichtenden Auslandsaufenthalt anerkannt, da die freien Wahlmodule I oder II oftmals im Ausland absolviert werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt können Sie sich mit einer Auflistung der freien Wahlmodule I oder II an iww@uibk.ac.at wenden. Als Nachweis senden Sie bitte den Studienerfolgsnachweis mit, auf welchem Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen markiert haben. Anfragen ohne entsprechende Studienerfolgsnachweise können nicht bearbeitet werden.
Nein, die Wirtschaftsfremdsprache für IWW (Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch) muss in allen Fällen absolviert werden, unabhängig davon, ob schon Vorkenntnisse vorhanden sind.
Für die Auslandsplatzvergabe hingegen, können Vorkenntnisse einer dritten Fremdsprache ggfs. von Vorteil sein. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Anmeldung zur Auslandsplatzvergabe an iww@uibk.ac.at.
Nein, solche Zertifikate entsprechen keiner universitären Ausbildung und werden deshalb nicht angerechnet.
Für die Auslandsplatzvergabe können solche Zertifikate ggfs. herangezogen werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig bei Anmeldung zur Auslandsplatzvergabe an iww@uibk.ac.at.
Kurse & Prüfungen
Das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 1" ist in erster Linie für BA WiWi-Studierende gedacht, da vorausgesetzt wird, dass BA IWW-Studierende bereits ein ausreichendes Sprachniveau von mindestens B2 in Englisch und B1 in der ausgewählten Fremdsprache mitbringen, und somit direkt in den Wirtschaftsfremdsprachenkurs 2 einsteigen können bzw. sich dieses Level zusätzlich durch (externe) Kurse aneignen.
BA IWW-Studierende können das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 1" auch ab der zweiten Vergaberunde wählen, vorausgesetzt, es sind noch genug freie Plätze vorhanden. Im Kurs werden kommunikative Kompetenzen gezielt ausgebaut. Durch die Vertiefung zentraler Inhalte wird eine gute Grundlage für den Einstieg in Modul 2 geschaffen.
Um eine Sprache zu erlernen bzw. das Sprachniveau auf Matura-Niveau zu erhöhen, wird alternativ ein Kurs am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck empfohlen.
Für weitere Fragen diesbzgl. wenden Sie sich an Wirtschaftssprachen.
Die Wirtschaftsfremdsprachenmodule auf Niveau 1 werden in BA-IWW vor dem Auslandsaufenthalt NICHT als Wahlmodule angerechnet. Sie dienen dem Aufbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die für den erfolgreichen Einstieg in das Modul Wirtschaftsfremdsprache 2 erforderlich sind.
Die Zulassungsvoraussetzungen können auf der Website der Wirtschaftssprachen nachgelesen werden.
Die Fremdsprachenkompetenz muss auf einem hohen Niveau sein. Englisch B2 und Italienisch, Französisch und Spanisch B1. Weitere Informationen können auf der Website der Wirtschaftssprachen nachgelesen werden.
Sollte jemand bereits zwei Wirtschaftsfremdsprachen auf Niveau 2 abgeschlossen haben und eine dritte Wirtschaftsfremdsprache belegen, kann die dritte Wirtschaftsfremdsprache nach dem Auslandsaufenthalt als freies Wahlmodul angerechnet werden.
Ja, das empfehlen wir auch, um für das Ausland und zukünftige Spezialisierungen mehr Spielraum zu haben. Das vierte Modul kann als freies Wahlmodul angerechnet werden.
Um das Wahlmodul Praxis im Rahmen des IWW-Bachelors erfolgreich abzuschließen, sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Bevor Leistungen im Wahlmodul Praxis erbracht werden, müssen mind. 30 ECTS nachgewiesen werden.
- Gemäß den aktuellen Richtlinien ist eine relevante Tätigkeit von insgesamt 14 Wochen mit jeweils 25 Stunden zu absolvieren. (Bei Abweichungen in der Wochenstundenzahl, wie beispielsweise bei einem Vollzeitpraktikum von 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien, erfolgt eine entsprechende Umrechnung.)
- Die praktische Tätigkeit muss vor Beginn formlos schriftlich im IWW-Büro angemeldet werden (iww@uibk.ac.at).
- Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit ist eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers einzuholen und beim IWW-Büro einzureichen.
- Nach Genehmigung der praktischen Tätigkeit durch das IWW-Büro können sich die Studierenden für den Kurs „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ anmelden.
- Spätestens zu Beginn der AG reichen Studierenden ausgefüllte das Formular Praxisvereinbarung beim LV Leiter ein. Nur in Kombination von ausgefüllter Praxisvereinbarung und positivem absolvieren der AG kann das Wahlmodul Praxis abgeschlossen werden.
- Die Teilnahme an der „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ ist erst nach erfolgreichem Abschluss der mindestens notwendigen Arbeitszeit praktischen Tätigkeit möglich.
- Derzeit wird der Kurs „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ nur einmal jährlich im Sommersemester angeboten. Es werden jedoch semestral Informationsveranstaltungen angeboten. Fragen zum Praxismodul werden primär bei dieser Informationsveranstaltung und bei der Beratung der StV SoWi beantwortet.
- Zwischen der durchgeführten praktischen Tätigkeit und dem Besuch der AG sollte ein Zeitraum von maximal einem Jahr liegen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Genehmigungen und Berichten sind im IWW Curriculum 2025 unter dem Abschnitt §8 Pflicht- und Wahlmodule (3) 3. „Wahlmodul: Praxis“ einsehbar.
Wenn alle Kurse und Prüfungen des Bachelorstudiums IWW erfolgreich abgeschlossen wurden, kann online ein Termin beim Prüfungsreferat gebucht werden.
Nein, nach dem Auslandsaufenthalt muss das Modul "Seminar mit Bachelorarbeit" an der Universität Innsbruck absolviert werden. Im Rahmen dieses Moduls wird die Bachelorarbeit verfasst (= Teilleistung des Seminars, keine eigenständige wissenschaftliche Arbeit).
Ein Vorziehen der Bachelorarbeit wird nicht empfohlen. Die Bachelorarbeit sollte nach dem Auslandsaufenthalt verfasst werden.
Sie melden sich bei einem fachlich in Frage kommenden Seminar mit Bachelorarbeit an. Wenn Sie bspw. Ihre Internationale SBWL im Bereich Finance absolviert haben, ist es zielführend, sich bei einem BA-Seminar des Instituts für Banking und Finance anzumelden. Im Rahmen des Seminars werden sodann Themen vergeben und Betreuer zugewiesen.
Going abroad
Insgesamt werden ca. 100 Austauschplätze an Partneruniversitäten im Ausland angeboten, die Anzahl und das Angebot kann sich jedoch laufend ändern.
Siehe Exchange > Outgoing > Bewerbung
Kernmodule lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: BWL und VWL.
Die Kernmodule der BWL haben das Ziel Unternehmensprozesse und Managemententscheidungen zu vermitteln. Darunter fallen die Module (internes und externes) Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik und die vier Grundlagen des Managements (Management von Leistungsprozessen, Investition und Finanzierung, Organisation und Personal sowie Strategie und Marketing), wovon 3 verpflichtend absolviert werden müssen.
Die Kernmodule der VWL erklären die Funktionsweise von Märkten und Staaten mittels den zwei Modulen Makroökonomik, sowie dem Modul Märkte und Marktversagen.
Supportmodule sind als unterstützende Module und Werkzeuge für das Studium zu verstehen. Sie vermitteln ein mathematisches, statistisches sowie rechtliches Grundverständnis.
Die Wirtschaftsfremdsprachen unterteilen sich in die Module Erste und Zweite Wirtschaftsfremdsprache für IWW. In der Regel absolvieren Studierende als Erste Wirtschaftsfremdsprache für IWW Englisch und als Zweite Wirtschaftsfremdsprache Spanisch, Italienisch oder Französisch. Wirtschaftsfremdsprache Englisch 2 muss von allen Studierenden verpflichtend absolviert werden. Als zweite Wirtschaftsfremdsprache kann Spanisch, Italienisch oder Französisch gewählt werden. Die Wahl der Sprache kann entscheidend für die Ortswahl des Auslandssemesters sein.
Ja, für das Notenranking zählen die STEOPs/Einführungsmodule zu den Kernmodulen.
Vor Beginn des Auslandsaufenthalts müssen Studierende 90 ECTS aus allen Kern-, Support-, und Wirtschaftsfremdsprachen-Modulen ( laut Curriculum Pflichtmodule 1-13 und drei von vier Grundlagen das Managements Wahlmodulen) positiv absolviert haben.
Es ist nicht möglich, das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2" nach dem Auslandssemester zu absolvieren. Bereits VOR Antritt des Auslandsaufenthalts müssen die beiden Module "Wirtschaftsfremdsprache 2" erfolgreich absolviert worden sein.
Falls man die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. eine relevante Prüfung wurde nicht bestanden bzw. die erforderlichen ECTS wurden nicht erreicht), kann der geplante Auslandsaufenthalt NICHT angetreten werden und man muss sich im Rahmen der folgenden Semester neu für die Auslandsplatzvergabe bewerben.
Während des Auslandsaufenthalts müssen mind. 24 anrechenbare ECTS (oder ein entsprechendes Äquivalent) positiv absolviert werden, ansonsten kann der Auslandsaufenthalt nicht für das IWW Bachelorstudium anerkannt werden. Sollte dies der Fall sein, kann das IWW-Studium in den meisten Fällen zudem nicht fortgesetzt werden. Viele Studierende wechseln im Anschluss auf das Bachelorstudium WiWi.
Eine Checkliste finden Sie hier unter: Checkliste IWW.
Nachdem wir Sie an einer Partneruniversität nominiert haben, wird die Partneruniversität Sie kontaktieren und Sie bitten, sich dort ebenso zu registrieren. Dies wird teilweise auch als "Application" bezeichnet. Lassen Sie sich von dieser Bezeichnung nicht verwirren: Es ist keine "Bewerbung", sondern eher eine Inskription bzw. Registrierung als Austauschstudierende/r.
Das kann pauschal nicht beantwortet werden und hängt von der Partneruniversität bzw. dem Auswahlpfad der Partneruniversität (ERASMUS+, Joint Study, Non-Exchange/Freemover) ab.
Studierende können sich auch nach der Auslandsplatzvergabe entscheiden als Non-Exchange ins Ausland zu gehen, hierbei sind aber Firsten zu beachten. Informationen hierzu finden Sie im OLAT Kurs „IWW Auslandsaufenthalt“ .
Nein, auch als Non-Exchange wird in der Landessprache studiert. Die Wahl des Gastlandes richtet sich dementsprechend nach dem positiv absolvierten Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2".
Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ (Freemover) bezeichnet. Man muss den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen und die Anerkennung VORHER mit der Studienbeauftragten, Mag. Maiko Stürz, absprechen. Als Freemover hat man zudem keinen Anspruch auf Förderprogramme wie Erasmus+ oder Joint Study.
Weitere Informationen sind im OLAT-Kurs "IWW Auslandsaufenthalt" ersichtlich.
Auslandssemester im Wintersemester: Die Anerkennung erfolgt in der Regel zwischen Ende April und Ende Mai, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Auslandssemester im Sommersemester: Die Anerkennung erfolgt in der Regel im Juli, wenn alle Unterlagen bis Anfang Juli vorliegen. Weitere Anerkennungen erfolgen ab Ende September.
Ausland - Kurswahl
Es ist eine wesentliche Zielsetzung im Bachelorstudium IWW, während Ihres Auslandsaufenthalts in der jeweiligen Landessprache zu studieren. Bitte prüfen Sie daher das für Exchange Studierende verfügbare Studienangebot auf Italienisch / Französisch / Spanisch und wählen Sie möglichst alle Kurse in der Landessprache (= Ihre 2. Wirtschaftsfremdsprache). Da viele Universitäten in den vergangenen Jahren auf englischsprachige Kurse umgestellt haben, kann es je nach Angebot und inhaltlichem Schwerpunkt notwendig sein, 25-50% der Kurse auf Englisch zu besuchen.
Nein. Wenn Sie z.B. International Management 1 bereits positiv abgeschlossen haben (oder aktuell absolvieren), sollten keine Inhalte in Ihren gewählten Kursen vorkommen, die in International Management 1 bereits abgedeckt werden - auch nicht bei den freien Wahlfächern.
Beachten Sie bitte, dass für alle (!) Pflichtfächer auch passende Backupkurse recherchiert werden müssen. Aufgrund der kleinteiligen Kursstruktur an Ihrer Partneruniversität ist das etwas aufwendig, allerdings unerlässlich, um einen reibungslosen Austausch zu gewährleisten.
Ja, absolut. Freie Wahlmodule eignen sich grundsätzlich sehr gut für das Ausland. Sie sind inhaltlich absolut ungebunden (es würde z.B. auch ein Geschichte-Kurse angerechnet werden).
Sprachkurse aus dem Bereich der 2. Wirtschaftsfremdsprache (Italienisch, Spanisch oder Französisch) werden grundsätzlich nicht als Freie Wahlfächer anerkannt. Die Zielsetzung ist vielmehr, dass Sie die Sprache bereits VOR Antritt Ihres Auslandsaufenthalts auf dem Niveau B2 beherrschen. Ausnahmen: 1) Das Niveau des Sprachkurses liegt über dem Niveau, dass sie bereits in Innsbruck absolviert haben (z.B. Italienisch C1) sowie 2) die Landesssprache ist eine andere, als Ihre 2. Wirtschaftsfremdsprache (z.B. Dänisch).
Ja, sofern nicht bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt abgeschlossen, empfehlen wir ausdrücklich, die internationale SBWL im Ausland zu absolvieren, um Ihren Studienfortschritt zu fördern. Im Anschluss können Sie direkt mit der BA-Arbeit starten* und verlieren somit kein Semester. Sollten Sie sich dazu entscheiden, wählen Sie bitte auch inhaltlich passende Backup-Kurse aus. (*Beachten Sie bitte, dass viele Seminare mit BA-Arbeit den positiven Abschluss einer fachbezogenen SBWL (z.B. Marketing, Finance, etc.) als qualitatives Aufnahmekriterium voraussetzen)
Für die Internationale SBWL ist es erforderlich, mindestens 7,5 ECTS (oder mehr) aus einem gleichen Themenblock zu absolvieren. Konkret geht es darum, dass alle drei Kurse einen einheitlichen Fachbezug (Marketing, Unternehmensführung, Finance, HR, etc.) haben, idealerweise eine internationale Ausrichtung, und/oder in einer Fremdsprache abgehalten werden.
Für International Management 2 ist es wichtig, dass alle gewählten Kurse einen inhaltlichen Fokus aufweisen. Lt. Curriculum wäre eines dieser Themengebiete zielführend: Internationales Human Ressource Management, Internationales Finanzmanagement, Internationales Kostenmanagement, Internationales Marketing, Internationales Supply Chain Management, Internationalisierung von Familienunternehmen, Internationalisierung von gemeinnützigen Organisationen, Internationale Tourismuswirtschaft.
Allgemeines
Ab dem Wintersemester 2023/24 gilt, dass IWW Diplomstudierende 6 Semester Zeit haben, den Studienabschnitt, in dem sie sich aktuell befinden, abzuschließen (in den meisten Fällen gilt aktuell der 01.10.2026).
Falls man sich gerade noch im ersten Abschnitt befindet, ist der zweite Studienabschnitt anschließend ebenfalls innerhalb von 6 Semestern zu absolvieren.
Studierende werden in dem Fall automatisch dem IWW Bachelorstudium zugeordnet und unterliegen sodann dessen Curriculum.
Einen Überblick darüber, welche Module Ihnen angerechnet werden können, finden Sie in der Äquivalenzliste.
Die Wiederzulassung zu einem bereits ausgelaufenen Studium (Diplomstudium IWW) ist nicht möglich. Das Studium muss immer zu den aktuell geltenden Curriculumskonditionen (in diesem Fall Umstellung auf BA IWW) aufgenommen werden.
Kurse & Prüfungen
Die Wirtschaftfremdsprachenmodule auf Niveau 1 werden in IWW NICHT als Wahlmodul angerechnet. Sie dienen den Aufbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die für den erfolgreichen Einstieg in das Modul Wirtschaftsfremdsprache 2 erforderlich sind.
Sollte jemand bereits zwei Wirtschafsfremdsprachen auf Niveau 2 abgeschlossen haben und eine dritte Wirtschaftsfremdsprache belegen, kann sich die Person bgzl. Anerkennungsmöglichkeiten an das IWW Büro wenden.
Going abroad
Man muss den ersten Studienabschnitt aus dem Bachelorstudium IWW erfolgreich absolviert haben (umfasst 120 ECTS).
Falls man die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. eine relevante Prüfung nicht bestanden wurde bzw. die erforderlichen ECTS nicht erreicht wurden), kann der geplante Auslandsaufenthalt NICHT angetreten werden und man muss sich im folgenden Jahr wieder neu zur Auslandsplatzvergabe bewerben.
Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ bezeichnet. Man muss den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen und die Anerkennung VORHER mit der Studienbeauftragen, Mag. Maiko Stürz, absprechen.
Bitte vereinbaren Sie über das IWW Büro einen Termin, nachdem Sie alle relevanten Informationen Ihrer potentiellen Austauschuniversität eingeholt haben.
Nein, auch als Non-Exchange wird in der Landessprache studiert. Die Wahl des Gastlandes richtet sich dementsprechend nach dem positiv absolviertem Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2".
Dies ist vorher mit dem IWW Büro abzusprechen.