Outgoing

Das IWW-Parnteruniversitätsnetzwerk besteht aus renommierten internationalen Universitäten, an denen Sie sich für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des IWW Programms bewerben können. Die Bewerbung läuft im Rahmen der Auslandsplatzvergabe ab, welche in weiterer Folge genauer erläutert wird. 

Studierende haben auch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen außerhalb des IWW-Partnerschaftsnetzwerkes einen Auslandsplatz selber zu organisieren. Dies wird als Non Exchange bzw. Freemover Auslandsaufenthalt bezeichnet. 

Neben der internationalen Ausrichtung hebt sich das IWW Studium auch dadurch hervor, dass Studierende Wirtschaftskommunikationskompetenzen in zwei Fremdsprachen (Englisch und Französisch/Italienisch/Spanisch) erwerben und während des Auslandsaufenthaltes, je nach Land, auf Englisch oder in der Landessprache studieren. 

 

Ablauf der Bewerbung

Da der Auslandsaufenthalt im IWW-Studium verpflichtend ist, gibt es IWW-spezifische Regeln und Voraussetzungen.

Für einen verzögerungsfreien Studienverlauf ist das Auslandssemester im Wintersemester (in der Regel im 5. Semester) vorgesehen. Daher werden die IWW-Austauschplätze in der Regel für das Wintersemester vergeben. 

Die Bewerbung für einen IWW-Auslandsplatz findet ca. ein Semester vor dem geplanten Auslandsaufenthalt statt. Es wird empfohlen, sich bereits im 1. - 2. Semester genauer damit auseinanderzusetzen. 

Das IWW Büro informiert in semestral stattfindenden Informationsveranstaltungen und über die interne Online Learning Plattform (OLAT) über Details und genaue Abläufe.

Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick zu den Rahmenbedingungen der Auslandsplatzvergabe:

Um an dem Auswahlverfahren im Wintersemester 27/28 teilnehmen zu können, muss man folgende Anmeldevoraussetzungen erfüllen:

Bachelor

Bis Ende des Anmeldezeitraumes müssen mindestens 60 ECTS in Form von abgeschlossenen Modulen positiv absolviert sein*, darunter:

  • Block A: mind. 5 von 10 Kernmodulen

  • Block B: mind. 1 von 2 Wirtschaftsfremdsprachen

  • Block C: mind. 2 von 3 Supportmodulen

Diplom

Bis Ende des Anmeldezeitraumes müssen mindestens 90 ECTS in Form von abgeschlossenen Modulen aus dem 1. Abschnitt positiv absolviert sein*, darunter:

  • Block A: mind. 6 von 12 Kernmodule  

  • Block B: mind. 1 von 2 Wirtschaftsfremdsprachen                 

  • Block C: mind. 2 von 5 Supportmodulen

* es werden nur positiv abgeschlossene Module gezählt (Modul= PS + Gesamtprüfung)
* STEOP/Einf. + Kernmodule  (VWL + BWL inkl. GdM Wahlfächer), Support- und Sprachenmodule

Zu beachten für Bachelor- und Diplomstudierende
  • Hat die/der Studierende bei der Testanmeldung mehr als die erforderlichen Module in den verschiedenen Blöcken A, B und C absolviert, so werden für die Bewertung automatisch die Module mit der besten Benotung herangezogen.
  • Freie Wahlfächer und Vertiefungsmodule werden bei der Anmeldung nicht berücksichtigt. 

ACHTUNG, Änderungen ab Auslandsplatzvergabe für Auslandssemester WS 2028/29

Wer im WS 28/29 ins Ausland gehen möchte, für den gelten folgende Regelungen:

  • Die Registrierung zur Auslandsplatzvergabe erfolgt im November 2027.
  • Anmeldevoraussetzungen: Es müssen zum Zeitpunkt der Registrierung mind. 55 ECTS aus den Modulgruppen Kern-, Support- und Sprachmodulen positiv abgeschlossen sein. Davon müssen mind. fünf Kernmodule, zwei Supportmodule und mind. ein Sprachmodul (Wirtschaftsfremdsprache 2) positiv abgeschlossen sein.
  • Notenranking: Von der Universität wird der Notendurschnitt, der absolvierten Kern-, Support,- und Sprachmodulen errechnet. Basierend auf diesem Notendurchschnitt wird ein IWW-Notenranking erstellt.
  • Das Auswahlverfahren und die Auslandsplatzvergabe folgen weiterhin den gleichen Regelungen, welche unterhalb erläutert sind.
  • Das IWW‑Büro steht in engem Austausch mit der Studienvertretung FV SoWi. Bei Fragen wendet euch bitte an die FV SoWi; diese sammelt eure Anliegen und bespricht sie mit dem IWW‑Büro. Direkt an das IWW‑Büro gerichtete Anfragen werden nicht beantwortet.

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    Weitere Informationen folgen zeitgerecht… Stay tuned!

Eine Übersicht zu den Antrittsvoraussetzungen, als auch eine Checkliste finden Sie hier:
Voraussetzung Antritt Auslandsaufenthalt - Bachelor IWW
Checkliste - Bachelor IWW

Das Auslandssemester im Sommersemester zu absolvieren ist oftmals nicht optimal. Für ein Auslandssemester im Sommersemester gelten andere Vorgaben. Außerdem stehen nur wenige Plätze zur Verfügung. Genaue Informationen erhalten Sie über die Informationsveranstaltungen und OLAT. 

Auswahlverfahren

Da es eine begrenzte Anzahl an Auslandsplätzen gibt, werden nur eine entsprechende Anzahl an Studierenden zu der Auslandsplatzvergabe zugelassen. Melden sich weniger Studenten an, als Partnerplätze zur Verfügung stehen, werden alle Teilnehmer zugelassen, die die Anmeldevoraussetzungen erfüllen.

In folgenden Unterpunkten wird erklärt, aus welchen und wie vielen Modulen das Notenranking zustande kommt, wie auch die jeweilige Gewichtung.

Notenranking – Bachelor

Block A: 5 von 10 Kernmodule, Gewichtung 3
Block B: 1 von 2 Wirtschaftsfemdprachen II, Gewichtung 2
Block C: 2 von 3 Supportmodulen, Gewichtung 1

Notenranking – Diplom

Block A: 6 von 12 Kernmodule  Gewichtung 3
Block B: 1 von 2 Wirtschaftsfemdprachen II, Gewichtung 2
Block C: 2 von 5 Supportmodule, Gewichtung 1

Auslandsplatzvergabe

Bei der Auslandsplatzvergabe kommen alle Studierende (Bachelor- und Diplomstudierende) zusammen, die sich qualifiziert haben. Nun dürfen die Studierenden ihre zukünftige Gastuniversität wählen. Diese Wahl erfolgt streng nach dem Gesamtrang!

Studierenden können sich in der Reihenfolge ihres Gesamtrankings (1, 2, 3 …) nacheinander einen Austauschplatz gemäß Ihrer Wirtschaftsfremdsprachen aussuchen.

Weiterer Verlauf

Nachdem die Gastuniversität feststeht, folgen im Laufe des Semesters in enger Zusammenarbeit mit dem IWW-Büro viele organisatorische Schritte zur Vorbereitung eines erfolgreichen Auslandsaufenthaltes.

Der verpflichtende Auslandsaufenthalt kann erst nach erfolgreichem Absolvieren von 90 ECTS (aus den Kern-, Support- und Sprachmodulen) als Bachelorstudierende/r bzw. 120 ECTS aus dem ersten Studienabschnittes als Diplomstudierende/r angetreten werden.

Im Ausland sind als Bachelorstudierende/r in der Regel 30 ECTS, jedoch mindestens 24 ECTS positiv zu absolvieren. Als Diplomstudierende/r sind im Ausland in der Regel 60 ECTS, jedoch mindestens 52,5 ECTS positiv zu absolvieren. Werden weniger ECTS im Ausland bestanden, wird der Auslandsaufenthalt nicht anerkannt.

BSc Voraussetzung Antritt Auslandsaufenthalt

Bitte beachte, dass nicht alle Universitäten jährlich angeboten werden können.
Universitäten werden je nach passendem Kursangebot auf Bachelor-, Diplomstudierende IWW und Masterstudierende International Management aufgeteilt.


LandParnteruniverisätStudiengebührenLinks

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*Chinesische Partneruniversitäten dürfen bei der Auslandsplatzvergabe (APV) nur gewählt werden, wenn Studierende die nachfolgenden beiden Kriterien erfüllen:

  • Es wurden beim Sprachenzentrum zwei Semester "Chinesisch Basisstufe 1 und 2"  oder zwei Semester das freie Wahlmodul "Wahlpaket China/Taiwan/Ostasien" erfolgreich absolviert. Alternativ: Vorliegen eines Sprachnachweises Chinesisch (mind. auf Niveau A2).

  • Studierende müssen einen Notendurchschnitt von bis zu max. 2,5 nachweisen. (ACHTUNG: ab WS28/29 Notendurchschnitt von bis zu max. 2,0). Der herangezogene Notendurchschnitt setzt sich aus den positiv absolvierten Pflichtmodulen zusammen und muss offiziell vom Prüfungsreferat berechnet werden. Bei Bedarf sende bitte frühzeitig eine Anfrage bzgl. Berechnung des Notendurchschnitts an pruefungsreferat@uibk.ac.at.

Die oben genannten Kriterien müssen spätestens bei Anmeldung zur Auslandsplatzvergabe nachgewiesen werden.

**der Austausch mit russischen Partneruniversitäten wird derzeit ausgesetzt

Erasmus und Joint Study

  • Voraussetzungen zur Anmeldung für Auslandsplatzvergabe erfüllen

  • ggf. Teilnahme am IWW-Test

  • Auslandsplatzvergabe

  • Länderbesprechung

  • Studierende bereiten sich auf das Ausland vor (z.B. Unterkunft, Applikation).

  • Kursbesprechung

  • Voraussetzungen für den Auslandsaufenthalt erfüllen

  • Auslandsaufenthalt

  • Anerkennung der Kurse

Non-Exchange/Freemover

  • Selbstständig um passende Gastuniversität erkundigen

  • Gastuniversität von Studienbeauftragter (Mag. Maiko Stürz) bestätigen lassen

  • Studierende bereiten sich auf das Ausland vor (z.B. Unterkunft, Applikation).

  • Kursbesprechung

  • Voraussetzungen für den Auslandsaufenthalt erfüllen

  • Auslandsaufenthalt

  • Anerkennung der Kurse

Erasmus+

Erasmus+

  • Innerhalb Europas
  • Auswahl aus einer Vielzahl an Partneruniversitäten
  • Teilnahme an der Auslandsplatzvergabe
  • In den meisten Fällen Erlass der Studiengebühren der Partneruni durch Partnerschaftsabkommen
  • Monatlicher Zuschuss (Erasmus+)
Joint Study

Joint Study

  • Außerhalb Europas
  • Auswahl an einer Vielzahl an Partneruniversitäten
  • Teilnahme an der Auslandsplatzvergabe
  • In den meisten Fällen Erlass der Studiengebühren der Partneruni durch Partnerschaftsabkommen
  • Studiengebühren vereinzelt möglich
  • Monatlicher Zuschuss möglich (Joint Study)
Freemover

Freemover

  • Auch Non-Exchange genannt
  • Innerhalb und außerhalb Europas möglich
  • Eigenständige Suche und Bewerbung an einer Gastuniversität
  • Non-Exchange können keine IWW-Partneruniversität wählen
  • Keine Teilnahme an der Auslandsplatzvergabe
  • Im Voraus Abklärung mit IWW Büro bzgl. Anerkennungsmöglichkeit 
  • Gewöhnliche Studiengebühren
  • Kein monatlicher Zuschuss
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