FAQ's
Bevor Fragen an das Sekretariat gestellt werden, bitten wir Sie, unsere Website als auch die FAQ's durchzulesen.
Zulassung & Anforderungen
Anfragen zur Anrechung bitte immer an iww@uibk.ac.at senden.
Anrechnung von extern:
Studierenden, die von einer anderen Universität in den IWW Studiengang wechseln.
Bei Anrechnungsfragen von extern, bitte immer eine E-Mail mit folgenden Informationen senden:
- Link zur Universität und Studiengang, welchen Sie vorher studiert haben
- Studienerfolgsnachweis
- Curriculum/Studienhandbuch als pdf oder Link
- Kursbeschreibungen/Syllabus der bereits absolvierten Kurse/Module
Anrechnungsfragen intern:
Studierende die bereits Kurse in einem anderen Studienprogramm an der Universität Innsbruck absolviert haben.
Als Nachweis sind einzureichen:
- Auflistung der Kurse, deren Anerkennung angesucht wird
- Studienerfolgsnachweis
- Link zu den Kursen/Modulen
Freie Wahlfächer werden im IWW Studium grundsätzlich erst nach dem Auslandsaufenthalt angerechnet.
Anhand der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird.
Die meisten Kurse können von ihnen selbständig im LFU online von Wiwi Bachelor auf IWW Bachelor anhand der Äquivalenzliste übertragen werden. Ist ein bereits absolviertes Modul nicht aufgelistet, fragen Sie bitte über das IWW Sekretariat um einen Termin bei der IWW Studienbeauftragen Mag. Stürz an.
Anhand der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienbeauftrage des Bachelorstudiums WiWi.
Um sich für den Bachelor IWW zu inskribieren, entnehmen Sie genauere Informationen bitte der Website für das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften. Die Inskription erfolgt online bzw über die Studienabteilung.
Kurse & Prüfungen
Das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 1" ist in erster Linie für WiWi Studierende gedacht, da vorausgesetzt wird, dass IWW Studierende bereits ein ausreichendes Sprachniveau mit mindestens B2 in Englisch und B1 in der ausgewählten Fremdsprache mitbringen und direkt in den Wirtschaftsfremdsprachenkurs 2 einsteigen können bzw. sich diese zusätzlich durch Kurse aneignen.
IWW-Studierende können das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 1" auch ab der zweiten Vergaberunde wählen, vorausgesetzt es sind noch genug freie Plätze vorhanden. Im Kurs werden kommunikative Kompetenzen gezielt ausgebaut. Durch die Vertiefung zentraler Inhalte entsteht eine gute Grundlage für den Einstieg in Modul 2.
Um eine Sprache zu erlernen bzw. das Sprachniveau auf Matura-Niveau zu erhöhen, wird alternativ ein Kurs am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck empfohlen.
Für weitere Fragen diesbzgl. wenden Sie sich an Wirtschaftssprachen.
Die Wirtschaftfremdsprachenmodule auf Niveau 1 werden in IWW NICHT als Wahlmodul angerechnet. Sie dienen den Aufbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die für den erfolgreichen Einstieg in das Modul Wirtschaftsfremdsprache 2 erforderlich sind.
Um zu dem Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2" zugelassen zu werden, muss entweder das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 1" positiv absolviert werden oder der Einstufungstest positiv abgeschlossen werden. Der Einstufungstest richtet sich an ALLE, auch an Muttersprachler*Innen, Südtiroler*Innen für Italienisch und Luxemburger*Innen für Französisch.
Für weitere Fragen diesbzgl. wenden Sie sich an Wirtschaftssprachen.
Sollte jemand bereits zwei Wirtschafsfremdsprachen auf Niveau 2 abgeschlossen haben und eine dritte Wirtschaftsfremdsprache belegen, kann sich die Person bgzl. Anerkennungsmöglichkeiten an das IWW Büro wenden.
Um das WahlmodulPraxis im Rahmen des IWW-Bachelors erfolgreich abzuschließen, sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Bevor Leistungen im Wahlmodul Praxis erbracht werden müssen mind. 30 ECTs nachgewiesen werden.
- Gemäß den aktuellen Richtlinien ist eine relevante Tätigkeit von insgesamt 14 Wochen mit jeweils 25 Stunden zu absolvieren.
- Bei Abweichungen in der Wochenstundenzahl, wie beispielsweise einem Vollzeitpraktikum von 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien, erfolgt eine entsprechende Umrechnung.
- Die praktische Tätigkeit muss vor Beginn schriftlich im IWW-Büro angemeldet werden. Dafür senden sie bitte das ausgefüllte Formular an iww@uibk.ac.at
- Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit ist eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers einzuholen und beim IWW-Büro einzureichen.
- Nach Genehmigung der praktischen Tätigkeit durch das IWW-Büro können sich die Studierenden für den Kurs „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ anmelden. Nur zusammen mit diesem Kurs kann das Wahlmodul Praxis abgeschlossen werden.
- Die Teilnahme an der „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ ist erst nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Tätigkeit möglich.
- Derzeit wird der Kurs AG Begleitung und Reflexion der Praxis nur einmal jährlich im Sommersemester angeboten.
- Zwischen der durchgeführten praktischen Tätigkeit und dem Besuch der AG sollte ein Zeitraum von maximal einem Jahr liegen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Genehmigungen und Berichten sind im IWW Curriculum 2025 unter dem Abschnitt §8 Pflicht- und Wahlmodule (3) 3. „Wahlmodul: Praxis“ einsehbar.
Wenn alle Kurse und Prüfungen des Bachelorstudiums IWW erfolgreich abgeschlossen wurden, kann ein Termin beim Prüfungsreferatgebucht werden.
Nein, nach dem Auslandsaufenthalt muss das Modul "Seminar mit Bachelorarbeit" an der Universität Innsbruck absolviert werden. Im Rahmen dieses Moduls wird die Bachelorarbeit verfasst.
Going abroad
Siehe Exchange > Outgoing > Bewerbung
Voraussetzung für IWW Bachelor: 90 ECTS aus allen erfolgreich abgeschlossenen Kern-, Support und Wirtschaftsfremdsprachen-Modulen (13 Module + STEOP/Einführungsmodule)
Siehe Studienplan IWW
Ja, für das Notenranking zählen die STEOPs/Einführungsmodule zu den Kernmodulen.
Falls man die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. eine relevante Prüfung wurde nicht bestanden bzw. die erforderlichen ECTS wurden nicht erreicht), kann der geplante Auslandsaufenthalt NICHT angetreten werden und man muss sich neu für die Auslandsplatzvergabe bewerben.
Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ bezeichnet. Man muss den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen und die Anerkennung VORHER mit der Studienbeauftragen, Mag. Maiko Stürz, absprechen.
Bitte vereinbaren Sie über das IWW Büro einen Termin, nachdem Sie alle relevanten Informationen Ihrer potentiellen Austauschuniversität eingeholt haben.
Nein, auch als Non-Exchange wird in der Landessprache studiert. Die Wahl des Gastlandes richtet sich dementsprechend nach dem positiv absolviertem Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2".
Dies ist vorher mit dem IWW Büro abzusprechen.
Es ist nicht möglich, das Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2" nach dem Auslandssemester zu absolvieren. Bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalts müssen die beiden Module "Wirtschaftsfremdsprache 2" erfolgreich absolviert worden sein.
Allgemeines
Ab dem Wintersemester 2023/24 gilt, dass IWW Diplomstudierende 6 Semester Zeit haben, den Studienabschnitt, in dem sie sich aktuell befinden, abzuschließen (in den meisten Fällen gilt aktuell der 01.10.2026).
Falls man sich gerade noch im ersten Abschnitt befindet, ist der zweite Studienabschnitt anschließend ebenfalls innerhalb von 6 Semestern zu absolvieren.
Studierende werden in dem Fall automatisch dem IWW Bachelorstudium zugeordnet und unterliegen sodann dessen Curriculum.
Einen Überblick darüber, welche Module Ihnen angerechnet werden können, finden Sie in der Äquivalenzliste.
Die Wiederzulassung zu einem bereits ausgelaufenen Studium (Diplomstudium IWW) ist nicht möglich. Das Studium muss immer zu den aktuell geltenden Curriculumskonditionen (in diesem Fall Umstellung auf BA IWW) aufgenommen werden.
Kurse & Prüfungen
Die Wirtschaftfremdsprachenmodule auf Niveau 1 werden in IWW NICHT als Wahlmodul angerechnet. Sie dienen den Aufbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die für den erfolgreichen Einstieg in das Modul Wirtschaftsfremdsprache 2 erforderlich sind.
Sollte jemand bereits zwei Wirtschafsfremdsprachen auf Niveau 2 abgeschlossen haben und eine dritte Wirtschaftsfremdsprache belegen, kann sich die Person bgzl. Anerkennungsmöglichkeiten an das IWW Büro wenden.
Going abroad
Man muss den ersten Studienabschnitt aus dem Bachelorstudium IWW erfolgreich absolviert haben (umfasst 120 ECTS).
Falls man die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. eine relevante Prüfung nicht bestanden wurde bzw. die erforderlichen ECTS nicht erreicht wurden), kann der geplante Auslandsaufenthalt NICHT angetreten werden und man muss sich im folgenden Jahr wieder neu zur Auslandsplatzvergabe bewerben.
Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ bezeichnet. Man muss den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen und die Anerkennung VORHER mit der Studienbeauftragen, Mag. Maiko Stürz, absprechen.
Bitte vereinbaren Sie über das IWW Büro einen Termin, nachdem Sie alle relevanten Informationen Ihrer potentiellen Austauschuniversität eingeholt haben.
Nein, auch als Non-Exchange wird in der Landessprache studiert. Die Wahl des Gastlandes richtet sich dementsprechend nach dem positiv absolviertem Modul "Wirtschaftsfremdsprache 2".
Dies ist vorher mit dem IWW Büro abzusprechen.