Auf der Informationsseite des jeweiligen Studiums finden Sie jeweiligen exemplarischen Studienverlauf finden Sie, der als Grundlage bei der Planung einzelner Lehrveranstaltungen dient. Das bedeutet, dass die im Studienverlaufsplan für das gleiche Studiensemester vorgesehene Lehrveranstaltungen sich terminlich nicht überschneiden und das gesamte Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.

Sollten Sie beispielsweise berufstätig sein und aus diesem oder ähnlichen Grund bestimmte Lehrveranstaltungen nicht in der vom Studienverlaufsplan vorgesehenem Semester besuchen können, ist es möglich einzelne Lehrveranstaltungen vorzuziehen oder nachzuholen. Bitte beachten Sie dabei, dass einige Module aufbauend sind. So können Sie im Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik das Pflichtmodul 17 „Fachdidaktik und Praktikum der Primarstufe“ nur belegen, wenn Sie das Pflichtmodul 15 „Religionsdidaktik“ positiv absolviert haben.

Im Studienverlauf sind zu Beginn des Studiums besonders die Veranstaltungen aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase, kurz STEOP, wichtig. Die STEOP-Lehrveranstaltungen müssen im ersten Studiensemester absolviert werden und finden daher sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester statt. Fehlt Ihnen die STEOP, so können Sie im Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik nur Lehrveranstaltungen im Umfang von 20,5 ECTS-AP bzw. im Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Islamische Religion nur Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolvieren.

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