Erasmus+ Praktika

Mit ERASMUS+ können Studierende und Graduierte bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD; Diplomstudierende bis zu 24 Monate) zu Studien- und/oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen.

 

Das ERASMUS+ Praktikum muss mindestens 2 volle Monate und darf höchstens 12 Monate dauern und kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert werden. Ausgenommen davon sind Einrichtungen der Europäischen Union und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten oder aus ihnen finanziert werden.

Es werden Studierendenpraktika (freiwilliges Praktikum und Pflichtpraktikum) und Graduiertenpraktika gefördert. Beim Praktikum muss es sich um eine sinnvolle Ergänzung Ihres Studiums handeln. Das Praktikum muss Vollzeit sein, das heißt, mindestens 35h/Woche.

Sie können sowohl für bezahlte als auch für nicht bezahlte Praktika um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen. 

Die Bewerbung ist spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn vollständig einzureichen.

Vorteile für Studierende

Vorteile für aufnehmende Einrichtungen

  • Wettbewerbsfähigkeit durch neues Know-how verbessern
  • Transfer neuer Technologien und Arbeitsmethoden
  • Kontakt zu Hochschulen und potentiellen neuen MitarbeiterInnen
  • Internationales Netzwerk erweitern
  • Interkulturelle Kompetenzen im Team fördern
     

Kontakt

Larissa Jenewein, MA MSc +43 512 507-32410 (Montag-Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag+Mittwoch 13:30-15 Uhr)

Sie interessieren sich für ein Erasmus+ Praktikum an der Universität Innsbruck?
Finden Sie hier mehr Informationen zu  Incoming Praktika.

Weitere Informationen

Praktika werden in folgenden Ländern gefördert

EU Mitgliedsstaaten inkl. Überseedepartements
Liechtenstein, Norwegen, Island, Türkei, Nordmazedonien, Serbien, Vereinigtes Königreich (s. Versicherung und Visa)

Praktika in Österreich sind nicht förderbar, da sie kein Auslandspraktikum darstellen. Hierbei ist nicht die Staatsangehörigkeit des/der Bewerber/in ausschlaggebend, sondern der Standort der Hochschule. 

Ein Praktikum im Herkunftsland ist grundsätzlich möglich, hat aber niedrigste Priorität. Der Praktikumsplatz muss mindestens 200 Kilometer Luftlinie von der Heimatadresse entfernt liegen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss in diesem Fall ein Wohnsitz in Innsbruck nachgewiesen werden.

Studierendenpraktika

Für Studierende besteht die Möglichkeit, sowohl für ein Pflichtpraktikum als auch für ein freiwilliges Praktikum einen Erasmus+ Zuschuss zu beantragen. Das Praktikum muss eine sinnvolle Ergänzung zum Studium sein. Das bestätigt der/die Studiendekan/in bzw. Studienbeauftragte mit der Unterschrift auf dem Antrag auf Anerkennung. Dadurch wird Ihr Praktikum beim Studienabschluss auch in Ihrem Diploma Supplement aufscheinen.

Graduiertenpraktika

Die Förderung für Graduiertenpraktika kann für ein Praktikum, das an ein abgeschlossenes Studium anschließt, beantragt werden. Dabei muss das Praktikum nicht sofort nach Studienabschluss beginnen, muss aber spätestens ein Jahr nach Studienabschluss beendet sein. Die Bewerbung muss noch während des Studiums erfolgen. Zum Zeitpunkt des Praktikums dürfen Sie kein weiteres Studium betreiben. Der Studienabschluss ist vor Antritt nachzuweisen, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen. Wenn Sie auf dem Studienniveau, das Sie abgeschlossen haben, bereits einen Erasmus Aufenthalt absolviert haben, werden diese Zeiten zusammengezählt (also beispielsweise 5 Monate Erasmus+ Studienaufenthalt im BA Politikwissenschaft, jetzt schließen Sie Ihren BA Physik ab, es kann also noch ein 7 monatiges Praktikum gefördert werden). 

Lehramtspraktika/Sprachassistenz

Erasmus+ Praktika können auch für einen Sprachassistenzaufenthalt beantragt werden. Die Voraussetzungen und Fristen dafür sind die gleichen wie bei Studierenden-/Graduiertenpraktika. Besonders zu beachten ist, dass das Praktikum an einer Institution zu absolvieren ist. Die Voraussetzung von mind. 35h/Woche setzt sich zusammen aus Unterrichtszeit, Vor- und Nachbereitung, Teilnahme am Schulleben etc.. Ihre aufnehmende Einrichtung muss die Summe der Stunden im Learning Agreement bestätigen. Eine Arbeitszeitbestätigung kann verlangt werden.

Sprachkenntnisse und Sprachkurs

Sie müssen bei Ihrer Bewerbung bei uns keine besonderen Sprachkenntnisse nachweisen.
Im Rahmen Ihres Aufenthalts wird Ihnen ein online Sprachassessment zugeteilt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einen Onlinesprachkurs in der Landes- oder Arbeitssprache zu absolvieren (momentan verfügbare Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL (alle Niveaus), PT (B2), BG, CS, DA, FI, EL, HU, HR, PL, RM, SV, SK (A1)).

Sonderzuschüsse

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit Beginn des Erasmus Programms in Österreich fördert die nationale Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit auf einen monatlichen pauschalen Zuschuss (= Top-up) oder/und eine sogenannten Inklusionsunterstützung. Beim Top-up handelt es sich um eine Pauschale und diese kann beliebig ausgegeben werden. Bei der Inklusionsunterstützung werden auf Basis eines Antrags real anfallenden Mehrkosten übernommen, Beispiele für förderbare Kosten: Echtkosten für zusätzliche Kinderbetreuung, die Aufgrund der Abwesenheit entsteht; Reisekosten zur Therapie im Heimatland; Versandkosten für Medikamente usw.

Unter die definierte Personengruppe „Studierende mit geringen Chancen“ fallen aktuell:

  • Studierende und kürzlich Graduierte mit Behinderung
  • Studierende und kürzlich Graduierte mit chronischer Erkrankung (wenn Mehrkosten im Ausland anfallen)
  • Studierende und kürzlich Graduierte mit Kind/Kindern (Top-up wenn Kind mit im Gastland)   Erfahrungsbericht und weitere Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)

Wer unter eine dieser Gruppen fällt kann dies bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Aufenthalt angeben. Im weiteren Verlauf ist der Antrag an der Heimatuniversität zu stellen und wird ggf. der Nationalagentur zur Genehmigung weitergeleitet.

Auch Studierende, die aus anderen Gründen (z.B. Beinbruch kurz vor dem Beginn des Erasmus Aufenthalts und daher erhöhte Reisekosten) einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.

Weitere Information stehen hier zur Verfügung: https://erasmusplus.at/de/hochschulbildung/mobilitaet/inklusion

Tipp

ISIC

Die Bewerbung ist spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn vollständig einzureichen.

Wenn Sie sich für ein Erasmus+ Studierenden- oder Graduiertenpraktikum bewerben wollen, dann füllen Sie diese Limesurvey aus und in Folge dessen erfolgt ein Upload folgender Dateien:

  • Lebenslauf (wir empfehlen den Europass Lebenslauf zu verwenden)
  • Antrag auf Anerkennung (muss bei Studierendenpraktika vollständig unterschrieben angefügt werden)
  • Wohnsitznachweis (bei Mobilitäten ins Herkunftsland)
  • ggf. Nachweis der Studienbeihilfe

Sie können das Ausfüllen jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weitermachen. Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Bewerbungen bei der Zuschussvergabe nicht berücksichtigt werden.

Bewerber/innen, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Absage. 

Bei Graduiertenpraktika: zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch Studierende/r der Universität Innsbruck und spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn Absolvent/in sein. Während des Praktikums dürfen Sie in keinem anderen Studium eingeschrieben sein.

Eine Checkliste hilft Ihnen bei der Planung: 



Weitere Schritte

Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von uns ein Learning Agreement, welches unterschrieben (u.a. die aufnehmende Organisation und Studiendekan/in Studienbeauftragte/r) spätestens 4 Wochen vor Praktikumsantritt an uns zu retournieren ist. 

Danach bekommen Sie von uns eine Vereinbarung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung erhalten Sie dann 80 % Ihres Zuschusses ausbezahlt. Nach Absolvierung Ihres Aufenthaltes sind Sie aufgefordert, die jeweiligen Nachweise vorzulegen und einen Online-Studierendenbericht auszufüllen. Dann erhalten Sie die restlichen 20% Ihres Zuschusses.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Larissa Jenewein, MA MSc +43 512 507-32410
Parteienverkehr: MO-FR 09.00-12.00 Uhr, DI-MI 13.30-15.00 und nach Vereinbarung

Mit der Zuerkennung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses ist kein Versicherungsschutz verbunden. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen und sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren.

Studierende, die in Österreich krankenversichert sind, sind grundsätzlich auch im europäischen Ausland über die E-Card versichert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche medizinischen Leistungen dadurch gedeckt sind.

Bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherungen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Klären Sie auf jeden Fall ab, ob Sie für die Dauer des Praktikums von Ihrer Praktikumsstelle versichert werden. Grundsätzlich sind alle Studierenden, die den ÖH-Beitrag bezahlt haben, auch während ihres Auslandsaufenthaltes unfall- und haftpflichtversichert. Hierbei ist zu beachten, dass die beiden oben angeführten Versicherungen nur Unfälle und Schäden innerhalb der Arbeitszeit bzw. die An- und Abreise zum Arbeitsplatz decken, nicht aber Freizeitunfälle. Genauere Informationen zu Versicherungen finden Sie auf der   Website der ÖH.

ACHTUNG: Die ÖH-Versicherung greift nicht, wenn Sie ein Graduiertenpraktikum absolvieren!

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich noch über weitere Möglichkeiten zu informieren, die einen umfassenden Versicherungsschutz im Ausland bieten, wie zum Beispiel:

  • Mitversicherung bei den Eltern (Die Teilnahme am Erasmusprogramm kann ein Verlängerungsgrund sein, Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
  • private Zusatzversicherung    
  • Versicherungsschutz über Kreditkarte, ÖAMTC, Alpenverein etc.
  • Selbstversicherung für Studierende über ÖGK

Visa

Sollten Sie ein Erasmus+ Praktikum außerhalb der EU/des EWR bzw. des Schengenraums planen (dies beinhaltet z.B. die Türkei und seit 01.01.2021 auch das Vereinigte Königreich inkl. Überseegebiete), dann müssen Sie sich darüber informieren, wie das Visaverfahren dort abläuft. Je nach Dauer, Art der Beschäftigung und Staatsbürgerschaft könnte ein Visum benötigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach weiteren Vorgaben. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen Vertretungsbehörden. Sollten Kosten für die Visabeantragung anfallen können diese vom International Relations Office teilweise übernommen werden.


Visakosten können gegen Nachweis bis zu max. EUR 200 übernommen werden.

Hinweise für Praktika im Vereinigten Königreich (UK):

Durch den Austritt des UK aus der EU hat sich dort seit dem 01.01.2021 der Status aller EU BürgerInnen verändert. Dies hat Auswirkungen auf die Planung Ihres Praktikums. Sie müssen in Eigenverantwortung noch vor Beginn Ihres Praktikums um eine Arbeitsgenehmigung ansuchen. Zudem hat die europaweite Krankenversicherung (e-card) im UK keine Gültigkeit mehr. Studierende müssen sich also selbständig um eine geeignet Auslandskrankenversicherung kümmern. Auf folgenden Webseiten finden Sie alle aktuellen und wichtigen Informationen: 

Wenn Ihr komplettes Praktikum mit Erasmus+ gefördert wird, kann das British Council das sog. Sponsorship für Sie übernehmen. Dafür müssen Sie sich für ein Certificate of Sponsorship bewerben. Sie müssen selbständig alle Unterlagen vorbereiten, einige davon müssen vom IRO und andere von Ihrem Praktikumsgeber ausgestellt bzw. unterzeichnet werden. Dann werden diese Dokumente alle gesammelt über das IRO an das British Council übermittelt. Sie finden eine Auflistung dieser Unterlagen und alle weiteren Informationen hier. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für den zeitlichen Rahmen und die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich sind. Wir empfehlen daher sich so früh wie möglich um den Erasmus+ Zuschuss zu bewerben und sich früh genug mit dem Prozess der Beantragung des Certificate of Sponsorship zu beschäftigen.

Sie sind selber für die Organisation Ihres Praktikumsplatzes zuständig. Beachten Sie, dass ein Praktikum bei EU-Institutionen und  Einrichtungen, die EU-Programme verwalten oder aus ihnen finanziert werden, nicht gefördert werden kann.

Liste von Firmen, bei denen Studierende der Universität Innsbruck bereits ein Erasmus+ Praktikum absolviert haben und die sich bereit erklärt haben, ihre Daten weiterzugeben.

Allgemeine Hilfestellung in Bezug auf Bewerbungen und Jobsuche, sowie verschiedene Stellenausschreibungen finden Sie beim Career-Service der Universität Innsbruck.

Wir empfehlen für Bewerbungen den Europass Lebenslauf zu verwenden.

Praktikumsbörsen finden Sie hier:


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