Organisation des Auslandsaufenthalts

Nachdem Sie sich für ein Mobilitätsprogramm und eine bestimmte Gastinstitution entschieden haben, beginnen Sie am besten so rasch wie möglich mit der konkreten Planung Ihres Auslandsaufenthalts.

In der unten stehenden Infobox finden Sie allgemeine Informationen, die für die Planung Ihres Auslandsaufenthalts nützlich sein können. Damit Sie nichts Wichtiges übersehen oder verpassen, sind die Punkte nach dem Zeitpunkt, an dem Sie die einzelnen Dinge erledigen sollten, angeordnet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass viele Vorgaben programmspezifisch sind und lesen Sie selbständig auf den jeweiligen Unterseiten zu den einzelnen Mobilitätsprogrammen weiter. Die Infobox stellt primär eine Art allgemeine Checklist dar, damit Sie nichts vergessen.

Einige Punkte gelten nur für Studierende, die ein klassisches Austauschsemester im Ausland verbringen möchten. Wenn der Zweck Ihres Auslandsaufenthalt Forschung oder ein Praktikum ist, treffen eventuell andere Vorgaben auf Sie zu.

 

Studierende mit besonderen Bedürfnissen finden zusätzliche Informationen auf der Website der Behindertenbeauftragten der Universität Innsbruck, des ÖH-Referats für Studieren mit Beeinträchtigungen und dem Online-Portal Inclusive Mobility.

Vorbereitung

Dieser Schritt steht ganz am Anfang Ihrer Planung eines studienrelevanten Auslandsaufenthalts. Wenn Sie ein traditionelles Austauschsemester absolvieren, d. h. für ein ganzes Semester im Ausland studieren und sich die erworbenen ECTS Credits an der Universität anrechnen lassen möchten, sehen Sie sich zunächst die Übersicht unserer Partneruniversitäten an. Bitte beachten Sie, dass einige Austauschabkommen nur für bestimmte Studienprogramme gelten, wohingegen viele unserer außereuropäischen Partnerschaften gesamtuniversitärer Natur sind.

Wenn Sie eine Partneruniversität gefunden haben, die Sie anspricht, informieren Sie sich zunächst selbständig auf der Website der jeweiligen Universität, ob überhaupt anrechenbare Kurse in einer Sprache, der Sie mächtig sind, angeboten werden. Sollte dies zutreffen, kontaktieren Sie anschließend den oder die zuständige*n Fachkoordinator*in oder Partnerschaftsbeauftragte*n an der Universität Innsbruck, um weitere allfällige Fragen zu klären und sich für einen Austauschplatz zu bewerben.

Im Erasmus+ Programm müssen Sie im Rahmen der Bewerbung ein so genanntes "Online Learning Agreement" erstellen, im Joint-Study-Programm einen Vorausbescheid. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig von den jeweiligen Programmverantwortlichen im International Relations Office:  erasmus@uibk.ac.at bzw.  international-outgoing@uibk.ac.at

Je nach Gastuniversität werden unterschiedliche Sprachkenntnisse inklusive entsprechender Nachweise verlangt. Relevante Informationen diesbezüglich finden Sie normalerweise auf der Website Ihrer gewünschten Gastuniversität. Ob Sie für die Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz an der Universität Innsbruck einen Sprachnachweis benötigen und ob es bestimmte Vorgaben gibt, wie dieser auszusehen hat, finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Mobilitätsprogramms.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Richtlinien für Ihr Programm gelten! In einigen Fällen reicht ein Maturazeugnis oder die Absolvierung einschlägiger Sprachkurse an der Universität Innsbruck aus, manche Gastuniversitäten setzen jedoch einen zusätzlichen standardisierten Nachweis (IELTS, TOEFL etc.) voraus, den Sie jedoch erst für die Bewerbung an der Gastuniversität benötigen, sobald Sie den Studienplatz zugesprochen bekommen haben. Sollten Sie den geforderten Nachweis nicht erbringen, kann die Gastuniversität Ihre Zulassung als Austauschstudierende*r verweigern!

Sprachkompetenzprüfung für Auslandssemester

Sofern die Partneruniversität keinen standardisierten Nachweis Ihrer Fremdsprachkenntnisse (IELTS, TOEFL etc.) verlangt, können Sie am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck kostengünstig und ohne großen organisatorischen Aufwand einen Sprachkompetenznachweis für Auslandssemester erwerben. Die Prüfungen (Kombination aus mündlicher und schriftlicher Beurteilung) werden vier Mal pro Jahr für die Sprachen Englisch (B2), Französisch (B1) und Spanisch (B1) angeboten. Die Anmeldung erfolgt online oder im Kursbüro des Sprachenzentrums.

Die Kosten für ordentliche Studierende der Universität Innsbruck belaufen sich auf EUR 65. Wird das Auslandssemester tatsächlich angetreten, werden EUR 30 davon vom International Relations Office (nach Vorlage des Sprachkompetenznachweises) refundiert. Wenden Sie sich dazu bitte an die jeweiligen Programmverantwortlichen im International Relations Office: erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at

Online Linguistic Support (OLS)

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Erasmus+ Studierende:

Die Online Sprachunterstützung (OLS) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse einzustufen und einen Sprachkurs zu absolvieren. Das OLS System steht in 22 Sprachen zu Verfügung.

OLS Assessment (verpflichtend):
Das OLS Assessment ist in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache vor Antritt des Erasmus+ Aufenthaltes verpflichtend vorgesehen. Am Ende des Erasmus+ Aufenthaltes kann freiwillig ein zweites Assessment gemacht werden, um den eigenen Fortschritt zu messen. Erasmus+ Nominierte erhalten per E-Mail eine Aufforderung zum ersten Assessment. Vor Testbeginn können Sie wählen, ob Sie einen Sprachkurs in der Unterrichtssprache bzw. in der Landessprache machen möchten.

OLS Kurse (optional):
Sie können nach erfolgtem OLS Sprachtest einen OLS Sprachkurs absolvieren. Dieser Kurs kann in der Unterrichtssprache und/oder in der Landessprache absolviert werden.

  • alle Niveaus (A1-C1): Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch
  • bis einschließlich Niveau B2: Portugiesisch
  • bis einschließlich Niveau A2: Tschechisch
  • Niveau A1: Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Griechisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch und Ungarisch

Beachten Sie bitte, dass sich die lokale Sprache nur auf die Sprachkurse bezieht, nicht auf den Sprachtest. Daher findet der abschließende Sprachtest in der gleichen Sprache wie Ihr erster.

Manche Gastinstitutionen stellen Ihnen Unterkünfte zur Verfügung bzw. unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Unterkunft oder geben Ihnen zumindest nützliche Hinweise auf deren Website. Bitte unterschätzen Sie die Wohnungssuche nicht und erkundigen Sie sich selbständig und möglichst frühzeitig über Wohnmöglichkeiten im Gastland, um Ihren Auslandsaufenthalt nicht kurzfristig wieder absagen zu müssen.

Wenn Sie ins außereuropäische Ausland reisen möchten, benötigen Sie ggf. einen Nachweis über die gebuchte Unterkunft für die Beantragung eines Visums. Es herrscht jedoch auch in einigen europäischen Städten Wohnungsknappheit, sodass manche Gastuniversitäten vom Antritt des Austauschsemesters abraten, sofern Sie bis Semesterbeginn noch keine Unterkunft gefunden haben sollten.

Nachdem wir Sie an der jeweiligen Gastuniversität nominiert haben, müssen Sie sich nun selbstständig an der Gastinstitution bewerben. Die meisten Gastinstitutionen kontaktieren Sie per E-Mail und teilen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Bewerbung (Einreichfristen, benötigte Unterlagen etc.) mit, sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie sich bitte auf der Website der Gastuniversität. 

Reichen Sie Ihre Bewerbung wenn möglich nicht erst kurz vor Ablauf der Frist ein, damit Sie notfalls noch Zeit haben, fehlende Unterlagen zu besorgen.

Grundsätzlich benötigen österreichische Staatsbürger*innen für Aufenthalte in anderen EU-Staaten bzw. innerhalb des Schengen-Raums kein Visum. Wenn Sie jedoch ins außereuropäische Ausland reisen möchten, ist eventuell bereits für die Einreise in Ihr Gastland ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel notwendig. Als Austauschstudierende*r sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über entsprechende Fristen, Kosten und Unterlagen zu informieren, sollten Sie ein Visum beantragen müssen. Wichtige Informationen zu Ihrem Gastland erhalten Sie von den  österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder den  ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Visabestimmungen für deutsche oder italienische Staatsbürger*innen (Südtiroler*innen). Auf den Websites der jeweiligen Außenministerien und Botschaften finden Sie tagesaktuelle Informationen.

Länderspezifische Informationen:

Türkei:

Visa für Tourismus und Geschäftsreisen müssen bereits vor Reisebeginn online über das  Electronic Visa Application System beantragt und ausgedruckt werden. Ein Touristenvisum gilt für einen Aufenthalt von 90 Tagen und kann verlängert werden. Weitere Informationen zum e-Visum finden Sie auf der Website des türkischen Generalkonsulats in Wien. Die türkischen Behörden haben als Übergangsmaßnahme bis auf Widerruf die Möglichkeit eingeräumt, das Visum bei der Einreise an den Flughäfen und Grenzstationen bei elektronischen Visa-Desks zu erhalten, was jedoch zu Verzögerungen bei der Einreise führen kann. Die Bezahlung der Visagebühr ist nur in Euro, US-Dollar oder englischen Pfund (gemäß des jeweils gültigen Aushangs) in bar möglich. Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftszwecken einreisen (z. B. Lastwagenfahrer*innen, Journalist*innen, Studierende, Montagearbeiter*innen usw.) müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde beantragen. Hierfür ist ein  Online-Termin zu vereinbaren (vgl. BMEIA, Stand: August 2018).

Deutsche und italienische StaatsbürgerInnen benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Vereinigtes Königreich (UK):

Durch den Austritt des UK aus der EU gilt seit dem 01.01.2021 ein veränderter Aufenthaltsstatus für alle EU-Bürger*innen und somit auch für Austauschstudierende, was Auswirkungen auf die Planung von Mobilitäten hat. Seit 2021 wird je nach Aufenthaltsdauer und Staatsbürgerschaft in manchen Fällen ein Studierendenvisum benötigt und Ihre europäische Krankenversicherung über die e-card hat im UK keine Gültigkeit mehr. Studierende müssen sich daher selbständig um eine geeignete Krankenversicherung kümmern. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf folgenden Websites:  Government UK Österreichisches Außenministerium Österreichische Botschaft London Britische Botschaft Wien

Des Weiteren empfiehlt es sich, die Informationen auf den Websites der Gastuniversitäten gut durchzulesen, die für internationale Studierende in der Regel schon einige Informationen zusammengestellt haben. 

Studierende, die ein Visum benötigen (entweder aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder aufgrund der Aufenthaltsdauer), müssen dafür auch entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.

USA:

Die Gastinstitution übermittelt das für die Visumsbeantragung benötigte Formular (DS-2019) an die Programmbeauftragte des International Relations Office ( Christina Plattner). Sie werden per E-Mail informiert, wenn Ihr DS-2019 Formular eingelangt ist.

Zusätzliche Informationen für Praktikant*innen:

Sollten Sie ein Erasmus+ Praktikum außerhalb der EU bzw. des EWR-/Schengenraums planen (dies beinhaltet z. B. die Türkei und seit 01.01.2021 auch das Vereinigte Königreich inkl. Überseegebiete), dann könnte je nach Dauer des Aufenthalts, Art der Beschäftigung und Ihrer Staatsbürgerschaft ein Visum notwendig sein. Sie müssen sich selbständig darüber informieren, wie das Visaverfahren für das jeweilige Land abläuft. Erkundigen Sie sich bei Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber*in nach weiteren Vorgaben und holen Sie tagesaktuelle Informationen auf den Websites der jeweiligen Vertretungsbehörden ein. Sollten Kosten für die Visumsbeantragung anfallen, können diese im Rahmen des Erasmus+ Programms vom International Relations Office unter bestimmten Voraussetzungen teilweise übernommen werden.

Hinweise für Praktika im Vereinigten Königreich (UK): 

Wie oben erwähnt hat der Brexit auch Auswirkungen auf die Planung Ihres Auslandspraktikums und Sie müssen nun in Eigenverantwortung noch vor Beginn Ihres Praktikums um eine Arbeitsgenehmigung ansuchen.

Wenn Ihr komplettes Praktikum über Erasmus+ gefördert wird, kann der British Council eine sogenannte Sponsorship für Sie übernehmen. Dafür müssen Sie sich um ein Certificate of Sponsorship bewerben. Sie müssen selbständig alle Unterlagen (siehe Auflistung der Unterlagen) vorbereiten, wobei einige davon vom International Relations Office und andere von Ihrem oder Ihrer Praktikumsgeber*in ausgestellt bzw. unterzeichnet werden müssen. Dann werden diese Dokumente alle gesammelt über das International Relations Office an den British Council übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für den zeitlichen Rahmen und die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich sind. Wir empfehlen daher, sich so früh wie möglich um den Erasmus+ Zuschuss zu bewerben und sich früh genug mit dem Prozess der Beantragung des Certificate of Sponsorship zu beschäftigen.

    Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen – die Zuerkennung eines Zuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz!

    Studierende, die in Österreich eine Pflichtversicherung haben, sind grundsätzlich auch im europäischen Ausland über die e-card versichert. Bitte überprüfen Sie jedoch, ob Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) besitzen, d. h. alle Datenfelder auf der Rückseite Ihrer e-Card vollständig ausgefüllt sind. Wenn die Datenfelder nur mit Sternchen befüllt sind, gilt die e-card nicht als Anspruchsnachweis im Ausland. Die EKVK wird in den EU-Ländern, sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien und dem Vereinigten Königreich anerkannt. Für Reisen in einige Länder müssen Sie jedoch zusätzlich vor Antritt des Auslandsaufenthalts eine gülte Anspruchsbescheinigung bei Ihrem oder Ihrer Sozialversicherungsträger*in einholen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem oder Ihrer Versicherungsträger*in, welche medizinischen Leistungen im Ausland inbegriffen sind.

    Manche Partnerinstitutionen verpflichten Sie dazu, eine bestimmte Versicherung für internationale Studierende abzuschließen. Falls nicht, müssen Sie sich selbständig um eine passende Versicherung kümmern.

    Alle Studierenden, die den ÖH-Beitrag bezahlt haben, sind auch während ihres studienrelevanten Auslandsaufenthaltes unfall- und haftpflichtversichert. Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die am Campus oder auf dem Weg dorthin bzw. die im Rahmen des Studiums entstehen können, nicht aber im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der ÖH.  

    Es ist jedenfalls empfehlenswert, sich noch über weitere Möglichkeiten zu informieren, die einen umfassenden Schutz im Ausland bieten, wie z. B.:

    • Mitversicherung bei den Eltern: Die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm kann ein Verlängerungsgrund sein, falls Sie das Höchstalter bereits überschritten haben. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung für weitere Informationen.
    • private Zusatzversicherung    
    • Versicherungsschutz über Kreditkarte (Vorsicht: häufig darf eine maximale Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten werden), ÖAMTC, Alpenverein etc.
    • Selbstversicherung für Studierende über ÖGK

    Mit der Zuerkennung eines Mobilitätszuschusses durch das International Relations Office ist kein Versicherungsschutz verbunden. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen und sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren.

    Zusatzinformationen für Praktikant*innen:

    Bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Klären Sie auf jeden Fall im Vorhinein ab, ob Sie für die Dauer des Praktikums von Ihrer Praktikumsstelle versichert werden. Grundsätzlich sind alle Studierenden, die den ÖH-Beitrag bezahlt haben, auch während ihres studienrelevanten Auslandsaufenthaltes unfall- und haftpflichtversichert. Hierbei ist zu beachten, dass die ÖH-Versicherung nur Unfälle und Schäden innerhalb der Arbeitszeit bzw. die An- und Abreise zum Arbeitsplatz deckt, nicht aber Freizeitunfälle. Genauere Informationen finden Sie auf der  Website der ÖH.

    Die ÖH-Versicherung greift nicht, wenn Sie ein Graduiertenpraktikum absolvieren!

    Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Mit Versicherungsschutz ist nach den europäischen Programmregeln einerseits eine Unfallversicherung an der Aufnahmeeinrichtung gemeint und andererseits eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist also nicht mit einer österreichischen Sozialversicherung bzw. einer Krankenversicherung zu verwechseln, für die die mobilen Personen immer selbst verantwortlich sind. Holen Sie bitte Informationen über die Bedingungen der bestehenden Versicherung für ÖH- Mitglieder ein. Darüber hinaus wird jedenfalls für die Dauer des Auslandsaufenthaltes der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.

    Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen ohne dass Ihr Mobilitätszuschuss reduziert wird. Nähere Informationen erhalten Sie von der  Stipendienstelle Innsbruck direkt.

    Viele unserer Incomings suchen für einen befristeten Zeitraum eine Wohnung oder ein Zimmer in Innsbruck. Wenn Sie Interesse haben, Ihr Zimmer während Ihres eigenen Auslandsaufenthalts an eine*n internationale*n Studierende*n unterzuvermieten, dann senden Sie folgendes Formular an OeAD Housing oder füllen Sie unsere Umfrage aus, deren Link Sie einige Zeit vor Beginn Ihres Austauschsemesters vom International Relations Office erhalten. Fragen bezüglich unserer Umfrage richten Sie bitte an erasmus-incoming@uibk.ac.at.

     Vorteile:

    • Sie können nach Ihrem Auslandsaufenthalt wieder in Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer zurück
    • Sie können Ihre Möbel in der Wohnung oder im Zimmer lassen
    • Ihre Mitbewohner*innen können in einer Fremdsprache kommunizieren und lernen eine neue Kultur kennen
    • Sie erleichtern einem oder einer internationalen Studierenden die Wohnungssuche und den Start in Innsbruck ungemein
    • Sie müssen keine doppelte Miete bezahlen

    Sie sind während des Studienaufenthalts im Rahmen eines klassischen Eramus+ oder Joint-Study-Austauschsemesters an Ihrer Gastinstitution von den Studiengebühren befreit. Dies gilt jedoch nicht für Freemover, die sich ihren studienrelevanten Auslandsaufenthalt selbständig organisieren müssen.

    Außerdem müssen Sie während Ihres Auslandsaufenthalts auch an der Universität Innsbruck keine Studiengebühren bezahlen, falls Sie die Regelstudiendauer inklusive Toleranz bereits überschritten haben oder nicht in die Personengruppenverordnung fallen.

    Der ÖH-Beitrag muss jedoch verpflichtend jedes Semester einbezahlt werden, damit Sie weiterhin für Ihr Studium gemeldet sind!

    Während des Auslandsaufenthalts

    Je nach Mobilitätsprogramm kann es sein, dass Sie bereits kurz nach Beginn Ihres Austauchsemesters eine Ankunftsbestätigung ans International Relations Office retournieren müssen (z. B. Certificate of Arrival).

    Nähere Informationen finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Mobilitätsprogramme oder erhalten Sie direkt von den jeweiligen Programmverantwortlichen:  erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at

    Die Praxis hat gezeigt, dass es am Studienort häufig zu kurzfristigen Änderungen hinsichtlich Ihrer geplanten Kurse kommt, da Lehrveranstaltungen entweder gar nicht angeboten werden, schon voll sind oder Sie Ihren Plan aufgrund von Terminkollisionen nicht einhalten können.

    Nähere Informationen, was in einem solchen Fall zu tun ist, finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Mobilitätsprogramme bzw. erhalten Sie direkt von den jeweiligen Programmverantwortlichen: erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at

    Sollten Sie den Auslandsaufenthalt aus irgendwelchen Gründen abbrechen, bitte informieren Sie umgehend die Programmbeauftragten des International Relations Office darüber: erasmus@uibk.ac.at bzw.  international-outgoing@uibk.ac.at

    Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit den Programmbeauftragten ( erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at), sowie auch Ihrer Gastinstitution Kontakt auf, um herauszufinden, unter welchen Umständen eine Verlängerung möglich ist.

    Für die meisten Mobilitätsprogramme benötigen Sie eine von Ihrer Gastinstitution unterschriebene Aufenthaltsbestätigung am Ende Ihres Auslandsaufenthalts. Nähere Informationen, ob es dafür ein spezielles Formular gibt oder eine formlose Bestätigung ausreichend ist, finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Mobilitätsprogramme oder erhalten Sie direkt von den jeweiligen Programmverantwortlichen:  erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at

    Nach der Rückkehr

    Sobald Sie Ihr Transcript von der Gastuniversität erhalten haben, lassen Sie bitte die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen möglichst zeitnah vom zuständigen Organ bestätigen:  Studiendekan*innen/Studienbeauftragte

    Je nach Programm müssen Sie dem International Relations Office verschiedene Unterlagen zukommen lassen bzw. diese hochladen (z. B. Aufenthaltsbestätigungen, Erfahrungsberichte, Transcript, Anrechnungsbescheid), Umfragen ausfüllen (z. B. Erasmus+ Participant Report) oder Belege zukommen lassen (gilt v. a. für Studierende, die sich derzeit in einem Anstellungsverhältnis mit der Universität Innsbruck befinden).

    Nähere Informationen, was auf Ihre Situation zutrifft, finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Mobilitätsprogramme bzw. erhalten Sie direkt von den jeweiligen Programmverantwortlichen:  erasmus@uibk.ac.at bzw. international-outgoing@uibk.ac.at

    Wir hoffen, dass Sie einen angenehmen Auslandsaufenthalt hatten!

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