Informationen zum Aufnahmeverfahren vor Zulassung für das Masterstudium Psychologie im Studienjahr 2026/2027
| Anmeldung/Registrierung | Prüfungsdatum |
|---|---|
| 01.03. - 30.04.2026 | 15.07.2026 |
Wenn Sie sich für das Masterstudium Psychologie interessieren, beachten Sie bitte folgende Rahmenbedingungen: Die Universität Innsbruck stellt für das Masterstudium Psychologie pro Studienjahr 40 Studienplätze für externe Absolvent*innen zur Verfügung. Um einen dieser Studienplätze zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:
Aufnahmeverfahren - Ablauf:
Elektronische Registrierung und Bezahlung des Kostenbeitrags 01. März bis 30. April 2026
- Registrierung/Bewerbung zum Aufnahmeverfahren vor Zulassung.
- Sie geben Ihre Daten in das System ein, entrichten den Kostenbeitrag von € 50,-- und schließen somit die Bewerbung als Studienwerber*in für das Masterstudium Psychologie an der Universität Innsbruck ab. Bitte beachten Sie, dass der Kostenbeitrag in den letzten 4 Tagen vor dem Ende der Registrierungsfrist nur noch mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung beglichen werden kann, um nachträgliche Zahlungen zu verhindern.
- Nach Abschluss der Dateneingabe und Bezahlung des Kostenbeitrages können Sie Ihre Registrierungsbestätigung ausdrucken.
Aufnahmetest
Für den Fall, dass sich mehr als 40 Studienwerber*innen innerhalb der vorgegebenen Registrierungszeit für das Masterstudium Psychologie an der Universität Innsbruck registrieren, findet am 30. April 2026 ein schriftlicher Aufnahmetest statt. Sie werden nach dem Ende der Registrierungsfrist per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.
Der Aufnahmetest wird in schriftlicher Form durchgeführt und beinhaltet Fragen zu Fachwissen und methodischen Basisfertigkeiten, die auf dem Niveau von Bachelorabsolvent*innen angesetzt sind. Die Prüfungszeit beträgt maximal 90 Minuten (1,5 Stunden).
Den Prüfungsstoff für das Studienjahr 2025/2026 finden Sie hier:Prüfungsliteratur Aufnahmeverfahren MA Psychologie 2025/2026.(Aktualisierung für das Studienjahr 2026/2027 folgt!)
Bitte beachten Sie:
Eine Zulassung zum Masterstudium Psychologie ist nur möglich, wenn Sie einen Rangplatz innerhalb der verfügbaren 40 Studienplätze im Rahmen des Aufnahmeverfahrens im Studienjahr 2026/2027 erreichen und ein fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium abgeschlossen haben. Die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorstudiums kann nur anhand der vollständigen Abschlussdokumente geprüft werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig in der Studienabteilung der Universität Innsbruck.
Wir bitten jene Studienwerber*innen, die spezielle Hilfsmittel oder Unterstützung benötigen (z. B. starke Sehschwäche, Hörhilfen, barrierefreier Zugang, andere physische oder psychische Beeinträchtigungen) bis spätestens 30. April 2026 Kontakt mit dem Büro der Behindertenbeauftragten aufzunehmen, damit wir die notwendigen Vorkehrungen treffen können. Senden Sie hierfür ein fachärztliches Attest direkt an: behindertenbeauftragte@uibk.ac.at.
Kontakt und Information
aufnahmeverfahren@uibk.ac.at oder +43 512 507-37008
- Die Verordnung über das Aufnahmeverfahren finden Sie hier
- Richtlinien der Universität Innsbruck zur Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen der Aufnahmeverfahren Psychologie für das Studienjahr 2026/2027
Kontakt für Studienwerber*innen, die spezielle Hilfsmittel oder Unterstützung benötigen:
behindertenbeauftragte@uibk.ac.at
