Statuten & Konzept des Doktoratskollegs
gemäß der Richtlinie des Rektorats der Universität Innsbruck vom 07. Okt 2026
„Dynamiken von Ungleichheit und Differenz “
“Dynamics of Inequality and Difference”
an der Universität Innsbruck
in Kooperation mit dem FSP Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte,
FZ InnPeace
FZ Migration und Globalisierung,
FZ Kulturen in Kontakt
Statuten (Deutsch und Englisch)
Ungleichheit und Differenz sind allgegenwärtige soziale Realitäten, die prägen, wie Gesellschaften Leben organisieren, Wert verteilen und Formen des Zusammenlebens imaginieren. Sie sind Ausdruck historischer Prozesse der Bewertung, des Ausschlusses und der Anerkennung, die bestimmen, wessen Leben, Wissen und Praktiken sichtbar gemacht oder marginalisiert werden. Das Verständnis dieser Dynamiken erfordert Aufmerksamkeit für das Zusammenspiel materieller Strukturen, symbolischer Ordnungen und affektiver Erfahrungen, die gemeinsam Muster von Inklusion und Exklusion aufrechterhalten.
Als Bedingungen und Ergebnisse umkämpfter sozialer Prozesse betreffen Ungleichheiten den Zugang zu, die Teilhabe an und die Berechtigung über materielle wie immaterielle Ressourcen, darunter Wissen, Raum, Arbeit, Bedeutung und Sein. Differenz ist ebenso nicht einfach eine Frage kategorialer Unterscheidung, sondern geprägt von machtdurchzogenen Beziehungen, durch die Identitäten, Grenzen und Zugehörigkeiten hervorgebracht, ausgehandelt und mitunter transformiert werden. Anstatt ökonomische Ungleichheiten von kulturellen oder symbolischen zu trennen, begreift das DK Dynamiken von Ungleichheit und Differenz als dynamisch miteinander verflochten innerhalb umfassender Konfigurationen von Macht und sozialer Imagination; im Vordergrund stehen hierbei de-/postkoloniale sowie intersektionale Perspektiven. Rassifizierte, soziale, ökonomische, sprachliche, geschlechtliche und epistemische Hierarchien überschneiden sich und produzieren einander in lokaler, nationaler und transnationaler Vielfalt.
Die Forschung im DK nähert sich Ungleichheit und Differenz daher als historisch spezifischen, institutionell vermittelten und durch alltägliche Praktiken sowie globale Interdependenzen fortlaufend neu konstituierten Phänomenen. Sie fragt danach, wie Formen von Ausschluss und Zugehörigkeit organisiert und angefochten werden; wie Kategorien wie Klasse, Geschlecht, Sprache und "Race" miteinander verflochten sind; und wie neue soziale und epistemische Formationen aus Orten der Spannung, Aushandlung und des Widerstreits hervorgehen.
Ungleichheit und Differenz sind weit gefasste Phänomene und werden daher im DK multi- und transdisziplinär untersucht. Eine breite Palette an Disziplinen aus fünf Fakultäten der Universität Innsbruck ist beteiligt: Erziehungswissenschaft, Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung, Geographie, Geschichte, Literaturwissenschaft, Musikwissenschaft, Philosophie, Sprachwissenschaft, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsgeschichte. Darüber hinaus ist das MCI (Soziale Arbeit, Sozialpolitik & Management) institutionell assoziiert, wodurch dieser Austausch in angewandte und internationale Kontexte erweitert wird.
Das DK ist dem Forschungsschwerpunkt Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte angegliedert und mit den Forschungszentren InnPeace, Kulturen in Kontakt sowie Migration & Globalisierung vernetzt.
Ziel des DK ist es, Doktorand:innen optimale intellektuelle und institutionelle Bedingungen für ihre Forschung zu bieten: die Förderung interdisziplinären Dialogs, internationaler Vernetzung und kollektiver Wissensproduktion.
Die Struktur des DKs gliedert sich in beschlussfassende Gremien (2.1), diesen zugeordnete Funktionen (2.2) sowie ein beratendes Organ (2.3) und eine Mitgliedschaftskategorie (2.4). Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Bestimmungen zu Entscheidungsverfahren ausschließlich auf die Gremien gemäß 2.1.
2.1 Gremien (beschlussfassende Kollegialorgane)
(a) DK-Versammlung
Die DK-Versammlung ist das oberste Organ des DKs. Sie besteht aus allen Faculty-Mitgliedern und Doktorand:innen und tagt mindestens einmal im Semester.
Zuständigkeiten:
• Änderungen in den Zielsetzungen des DK (soweit diese das vom Rektorat genehmigte Konzept berühren, ist eine erneute Genehmigung durch das Rektorat erforderlich);
• Überwachung der effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeiten im DK;
• Organisation von wissenschaftlichen Vorträgen und Aktivitäten (z. B. Klausuren, Workshops);
• Beendigung des DK.
(b) Faculty
Die Faculty ist das zentrale Beschlussorgan des DKs. Sie besteht aus den am DK teilnehmenden Wissenschaftler:innen (universitätsinterne und assoziierte Mitglieder) sowie einer Vertretung von Doktorand:innen (Sprecher:in der Doktorand:innen gemäß 2.2.3). Sie tagt mindestens einmal im Semester.
Zuständigkeiten:
• Änderungen der DK-Statuten und des DK-Programms;
• Aufnahme neuer Doktorand:innen;
• Aufnahme neuer Faculty-Mitglieder;
• Bestellung und Einberufung des internationalen wissenschaftlichen Beirats (gemäß 2.3);
• Vergabe finanzieller Mittel;
• Ausschluss von Faculty-Mitgliedern oder Doktorand:innen.
Unterstruktur: Die Faculty bildet pro DK-Doktorand:in ein Betreuungskomitee aus drei Personen. Diese Komitees treffen sich mindestens einmal pro Jahr, um sich ein Bild vom Fortschritt des jeweiligen Doktoratsprojektes zu machen. Die Tätigkeit der Komitees ist mit der jeweiligen Dissertationsvereinbarung gemäß §§ 26 und 28 Abs. 2 STSB abzustimmen. Die Betreuungskomitees sind keine eigenständigen Gremien, sondern arbeitsteilige Untereinheiten der Faculty.
(c) Doktorand:innenversammlung
Die Doktorand:innenversammlung besteht aus allen DK-Doktorand:innen und tagt mindestens einmal im Semester.
Zuständigkeiten:
• Vorschläge für Semesterablauf und Aktivitäten;
• Feedback an die Faculty.
2.2 Funktionen (personenbezogene Rollen, den Gremien zugeordnet)
2.2.1 Sprecher:in und Stv. Sprecher:in des DK
Sprecher:in und Stv. Sprecher:in werden aus den Reihen der Faculty-Mitglieder für jeweils drei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Sie sind der Faculty rechenschaftspflichtig. Der/Die Sprecher:in hat in einem aktiven Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck zu stehen.
Zuständigkeiten:
• Vertretung des DK nach außen;
• Organisation des Semesterablaufs;
• Planung von Aktivitäten;
• Einberufung von Sitzungen der Faculty und der DK-Versammlung;
• Administration der finanziellen Mittel.
2.2.2 Koordination
Die/der Koordinator:in des Forschungsschwerpunkts unterstützt das Doktoratskolleg bei allgemeinen administrative und organisatorische Tätigkeiten.
2.2.3 Sprecher:in der Doktorand:innen und Stellvertretung
Sprecher:in und Stellvertretung werden aus den Reihen der Doktorand:innen für jeweils ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
Zuständigkeiten:
• Vertretung der Doktorand:innen in der Faculty und nach außen;
• Vorschläge an die Faculty;
• Mitstimmung in der Faculty bei deren Sitzungen und Entscheidungen.
2.3 Beratendes Organ: Internationaler wissenschaftlicher Beirat
Der internationale wissenschaftliche Beirat ist kein eigenständiges Gremium mit eigener Sitzungslogik. Er besteht aus mindestens drei externen Expert:innen und wird von der Faculty gemäß den Kriterien Qualifikation, Kompetenz, Relevanz für das DK und Internationalität durch Mehrheitsbeschluss bestellt.
Der Beirat tagt nicht eigenständig. Seine Mitglieder werden von der Faculty schriftlich einzeln konsultiert und/oder zu Faculty-Sitzungen bzw. zur DK-Versammlung hinzugezogen. Eine Beschlussfassung durch den Beirat findet nicht statt.
Beratungsaufgaben:
• Beratung der Faculty im Hinblick auf externe Gutachter:innen;
• Beratung der Faculty bei der Weiterentwicklung von Zielsetzungen, Profilbildung und wissenschaftlichen Netzwerken.
2.4 Mitgliedschaftskategorie: Assoziierte Mitglieder
Assoziierte Mitglieder bilden kein eigenes Gremium. Universitätsinterne und universitätsexterne Personen mit einschlägiger Qualifikation können als assoziierte Mitglieder in das DK aufgenommen werden. Sie nehmen an Faculty-Sitzungen und der DK-Versammlung teil, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Beim Ausscheiden aus der Universität können ordentliche Faculty-Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss der Faculty in den Status assoziierter Mitglieder überführt werden (vgl. Abschnitt "Ausscheiden von Faculty-Mitgliedern").
2.5 Entscheidungsverfahren in den Gremien
Alle Entscheidungen in den Gremien gemäß 2.1 (DK-Versammlung, Faculty, Doktorand:innenversammlung) werden mit Mehrheitsbeschluss in einer Sitzung bei Anwesenheit bzw. Teilnahme von Personen, die mindestens zwei Drittel der Mitgliederstimmen vertreten, oder auch im Wege eines Umlaufbeschlusses mit Rücklauf von mindestens zwei Dritteln der Mitgliederstimmen getroffen. Eine Stimmübertragung ist möglich; eine Person darf allerdings maximal zwei Stimmen repräsentieren.
Betreuungen
DK-Doktorand:innen werden im Regelfall von zwei Faculty-Mitgliedern interdisziplinär betreut. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Betreuung auch nur von einem Faculty-Mitglied übernommen wird. Das Betreuungsverhältnis muss, wie von §§ 26 und 28 Abs. 2 STSB geregelt, schriftlich vereinbart, regelmäßig ausgeübt und in der Dissertationsvereinbarung dokumentiert werden.
Aufnahme von Faculty-Mitgliedern in das DK
Wissenschaftler:innen können jederzeit formlos ein Ansuchen an die/den Sprecher:in zur Aufnahme in die Faculty des DK stellen. Die Faculty entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über Aufnahmeansuchen. Notwendige Voraussetzungen: persönliche Vorstellung, fachliche Einschlägigkeit und Einbringung mindestens eines/r Doktoranden/in.
Ausscheiden von Faculty-Mitgliedern aus dem DK
Das Ausscheiden von Faculty-Mitgliedern aus dem DK geschieht auf eigenen Wunsch, nachdem sie dies ehestmöglich dem/der Sprecher:in bekanntgegeben haben. Zudem scheiden Faculty-Mitglieder durch Beendigung des Dienstverhältnisses zur Universität aus dem DK aus; die Faculty kann durch Mehrheitsbeschluss den Status des assoziierten Mitglieds vergeben. Bei Ausscheiden eines Faculty-Mitglieds wird die Betreuung von DK-Doktorand:innen von anderen Faculty-Mitgliedern übernommen, sofern die Doktorand:innen im DK verbleiben wollen.
Ausscheiden von DK-Doktorand:innen
Das Ausscheiden von DK-Doktorand:innen aus dem DK geschieht auf eigenen Wunsch, nachdem sie dies ehestmöglich dem/der Sprecher:in bekanntgegeben haben. Zudem scheiden DK-Doktorand:innen durch Beendigung des Doktoratsstudiums oder nach Exmatrikulation – je nachdem, was zuerst eintritt – aus dem DK aus.
Karenzierungen
Faculty-Mitglieder und DK-Doktorand:innen können sich für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren unter Bekanntgabe von Gründen karenzieren lassen.
Die Bewerbung um Aufnahme erfolgt schriftlich an die/den Sprecher:in des DK und umfasst:
• Empfehlungsschreiben (entfällt, wenn Betreuer:innen bereits Mitglieder des DKs sind).
Die Bewerbungsfristen sind der 1. Juni und der 1. Dezember jeden Jahres.
Die Auswahl erfolgt durch die Faculty per Mehrheitsbeschluss nach folgenden Kriterien: Qualität und Potential des Dissertationsprojekts, Exzellenz (MA-/Diplomarbeit usw.), Internationalität (Auslandserfahrungen usw.), Vernetzung/Sichtbarkeit (Teilnahme an Konferenzen, Publikationen usw.).
Die Erstbetreuung erfolgt im Regelfall von einem betreuungsberechtigten Faculty-Mitglied. Ausnahmen bedürfen einer Begründung und eines Mehrheitsbeschlusses durch die Faculty.
Die Kandidat:innen müssen sich nach erfolgter Aufnahme vor der Faculty und den Doktorand:innen vorstellen.
Doktorand:innen müssen sich vor Aufnahme ins DK als ordentliche Hörer:innen einschreiben und jeweils zur Fortsetzung melden.
Die Betreuung der Doktorand:innen erfolgt durch möglichst interdisziplinäre Teams.
Eine regelmäßige und aktive Teilnahme an Veranstaltungen des DK wird für Faculty-Mitglieder und Doktorand:innen erwartet.
Es ist eine zweifache Begutachtung der jeweiligen Dissertation mit mindestens einem externen Gutachten vorgesehen. Das Begutachtungsverfahren folgt, wie von § 26 STSB geregelt, der Prüfungsordnung für Doktoratsstudien an den Fakultäten der Universität Innsbruck.
Von den DK-Doktorand:innen wird erwartet, dass sie teils zusätzlich zu den Bestimmungen des Curriculums des jeweiligen Doktoratsstudiums auch nachstehende Leistungen im Rahmen ihrer DK-Mitgliedschaft erbringen:
• Teilnahme an internationalen Tagungen und Konferenzen, Publikationen, Auslandsaufenthalt nach Maßgabe der finanziellen Mittel.
Jahr 1
Konzept der Dissertation: Das Konzept wird vom möglichst interdisziplinären Team der betreuenden Faculty-Mitglieder gelesen und begutachtet; Vorstellung und Verteidigung.
Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen: Diskussion von Schlüsseltexten und Erprobung ihrer Anwendung auf unterschiedliche disziplinäre Kontexte, möglichst im interdisziplinären Co-Teaching (2 Faculty-Mitglieder).
Jahr 2
Dissertant:innen-Seminar: Im interdisziplinären Co-Teaching (2 Faculty-Mitglieder) werden theoretische und methodologische Herangehensweisen (Erarbeitung einer Fragestellung, Methodik, Forschungsziele und -zeitplan) der Dissertation diskutiert.
Generische Kompetenzen: offen/Wahl; abgestimmt auf das Thema des DK und der eigenen Arbeit.
Jahr 3
Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs: Doktorand:innen präsentieren eigene Forschungsergebnisse im Rahmen von Gastvorträgen, Konferenzen, Progress-Reports, Workshops, Wettbewerben oder Zeitschriften- bzw. Sammelbandartikeln unter der Supervision der betreuenden Faculty-Mitglieder.
Defensio / Rigorosum.
Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen sind einmal jährlich eine Klausurtagung mit Präsentationen der Doktorand:innen vor allen beteiligten Faculty-Mitgliedern und ggf. Gastwissenschaftler:innen sowie Termine in Form von Gastvorträgen u. Ä. geplant.
Für die Teilnahme am DK erhalten die Doktorand:innen von der/vom Sprecher:in des DK eine formelle Teilnahmebestätigung, die die Teilnahme sowie die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen bescheinigt. Form und Inhalt der Bestätigung sind mit dem Rektorat/USL und ggf. dem Senat abzustimmen (vgl. § 74 Abs. 2 UG).
Im Falle der Auflösung/Beendigung des DK wird den bereits im DK aufgenommenen Doktorand:innen die Möglichkeit eingeräumt, eine Teilnahmebestätigung über die bis dahin erbrachten Leistungen im DK zu erhalten.
Doktoratsstudium Philosophie
Konzept der Dissertation [institutsöffentliche Präsentation beim Einstieg] Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Dissertant:innen-Seminar
Generische Kompetenzen
Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen
Diskurs Defensio / Rigorosum
Doktoratsstudium Bildungs- und Erziehungswissenschaft Forschungsseminar
Dissertant:innen-Seminar
Forschungsmethoden
Generische Kompetenzen Publizieren und Präsentieren Defensio / Rigorosum
Doktoratsstudium Literatur- und Kulturwissenschaft Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Interdisziplinäres Dissertant:innen-Seminar Generische Kompetenzen
Wissenschaftlicher Diskurs Defensio / Rigorosum
Doktoratsstudium Politikwissenschaft
Dissertationsprojekt [institutsöffentliche Präsentation beim Einstieg und zur Halbzeit]
Forschungsdesign und Methoden
Dissertationsseminar
Generische Kompetenzen
Wissenschaftliches Publizieren
Defensio / Rigorosum
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Konzipierung der Dissertation Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen Juristische Schlüsselqualifikationen Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Defensio / Rigorosum
Doktoratsstudium Sprach- und Medienwissenschaft Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Interdisziplinäres DissertantInnen-Seminar Generische Kompetenzen
Wissenschaftlicher Diskurs Defensio / Rigorosum
Innsbruck, am 8.1.2020
Sprecherin: Univ.-Prof. Dr. Silke Meyer