Zentrales Mahnwesen der Universität Innsbruck

Ab 01.09.2023 wird der Mahnlauf zentral von der Finanzabteilung der Universität Innsbruck wie folgt vorgenommen:

  • Der Mahnlauf wird von der Finanzabteilung einmal Mitte des Monats durchgeführt.
  • Die Zahlungserinnerungen erfolgen für Rechnungen, deren Fälligkeitsdatum zwei Wochen überschritten ist.
  • Der Versand der Mahnungen an die Geschäftspartner:innen erfolgt durch die Finanzabteilung (postalisch oder per Mail).
  • Nach jedem Mahnlauf werden im Hintergrund die Mahnstufen vergeben und sollte eine Rechnung bis zur dritten Mahnung nicht bezahlt werden, dann wird der zentrale Rechtsdienst eingeschaltet.
  • Sofern ein Kontakt zum Schuldner möglich ist und es zweckdienlich ist, erfolgt ein weiteres Mahnschreiben durch den zentralen Rechtsdienst. Nach vorheriger Abstimmung mit dem/der Rektor*in erfolgt die Beauftragung einer Mahnklage durch einen Rechtsanwalt als letztes Mittel.
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