Eine Tagung des Instituts für Zeitgeschichte und des Archivs für Bau.Kunst.Geschichte der Universität Innsbruck – in Zusammenarbeit mit der Kunstuniversität Linz und dem Haus der Geschichte Österreichs.

4.-6. November 2021
17:00, 08:30 und 09:30 Uhr
Großer Saal, Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck

Wir ersuchen um verbindliche Anmeldung bis zum 24. Oktober 2021 per E-Mail an anmeldungenzeitgeschichte@uibk.ac.at. Bitte vermerken Sie ausdrücklich, ob Sie an einer Führung durch das Landhaus (5.11., 13:00-14:30 Uhr) und / oder am historischen Rundgang am Gelände der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Hall i.T. (6.11., 9:30-11:30 Uhr) teilnehmen möchten. Eine Anmeldung zur Tagung wird – falls noch Plätze frei sind – mit einem 3-G-Nachweis auch vor Ort möglich sein.  

Auch 75 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft lässt sich in Österreich keine klare Haltung im Umgang mit NS-kontaminierten Gebäuden feststellen. Die Frage nach deren adäquater Nutzung oder auch Nicht-Nutzung ist aktueller denn je: Während in die als Teil der NS-Baupolitik geplanten und errichteten Brückenkopfgebäude in Linz die Kunstuniversität Linz eingezogen ist, ist der Altan der Neuen Burg am Wiener Heldenplatz, von dem aus Hitler im März 1938 den sogenannte „Anschluss“ verkündete, noch immer mit einem Betretungsverbot belegt. Der 1938/39 errichtete neue Verwaltungssitz für den Reichsgau Tirol-Vorarlberg in Innsbruck wurde 1945 kurzerhand in das Landhaus des Bundeslandes Tirol umgewandelt und wird seitdem als Sitz von Landtag und Landesregierung genutzt.

Die Ansprüche an diese topographischen und materiellen Bezugspunkte sind berechtigterweise groß, manchmal unvereinbar, jedenfalls aber stets verzahnt mit aktuellen politischen und kulturellen Fragestellungen. Die Notwendigkeit von Beweissicherung und Dokumentation zieht weitere Konsequenzen nach sich, etwa Gedenken und Mahnung, aber auch Bildungsaufgaben. Wird eine Nutzung über diese Zielsetzungen hinaus angestrebt, kommt es häufig zu Konflikten zwischen erinnerungspolitischen und praktischen Anforderungen, zwischen Bewahrung und Zugänglichmachung, zwischen der symbolischen und der materiellen Dimension von Räumen. Verkomplizierend kommt hinzu, dass durch NS-Politik aufgeladene Gebäude seit 1945 multiple Umnutzungen erfahren haben und diese „unbedachte“ Nutzung selbst Teil der Reflexion sein muss.

Mit dem Einzug des Hauses der Geschichte Österreich in die Neue Burg am Heldenplatz, dem Abschluss der Adaptierung der beiden Brückenkopfgebäude für die Nutzung durch die Kunstuniversität Linz und dem Abschluss einer kommissionellen Untersuchung der Baugeschichte des Tiroler Gau-/Landhauses in Innsbruck stellt sich die Frage, wie mit dem (un)sichtbar belastenden Erbe umzugehen ist. Auf welche Art und Weise lässt sich die Geschichte der Häuser multiperspektivisch präsent halten? Wie können die derzeitigen NutzerInnen den Verpflichtungen gerecht werden, die ein solches Gebäude mit sich bringt? Welche Arten von Erinnerungsästhetik, von Zeugenschaft, von künstlerisch-forschender Arbeit sind möglich?

Programm und mehr Infos unter: https://www.uibk.ac.at/events/info/2021/tagung-landhaus-verstoerende-orte.html

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