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„In der Kirchengemeinde Christi ist zwar vieles, aber nicht alles möglich“. Was ich zur Exkommunikationswarnung an Dr. Martha und Mag. Gert Heizer meine

Autor:Siebenrock Roman
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2014-05-22

Inhalt

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Vorbemerkung: Stand 22. Mai 2014

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In der Meldung der Tiroler Tageszeitung vom 22. 5. wird gesagt, dass Dr. Martha und Mag. Gert Heizer exkommuniziert worden sein. Das ist nicht der Fall. Das Dekret, das sie nicht angenommen haben, besagt, dass die selbstgesetzte Exkommunikation dann in Kraft tritt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht glaubwürdige Schritte setzen, damit dieser „worst case“ nicht eintreten muss. Ob das möglich ist, weiß ich nicht. Nach der Meldung bin ich eher skeptisch geworden. Aber auch ich warte die eingeräumte Frist ab. Dennoch scheint es mir notwendig zu sein, theologisch die Entwicklung zu klären. Dem dienen die folgenden Ausführungen.

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„In der Kirchengemeinde Christi ist zwar vieles, aber nicht alles möglich“. Dieser Satz des niederländischen Dominikaners und Konzilstheologen Eduard Schillebeeckx OP, der nicht nur wegen seiner Amtstheologie von der Glaubenskongregation kritisch betrachtet wurde, ist eine der wichtigsten Orientierungen für eine Kirche, die in einem grundlegenden Erneuerungsprozess wie derzeit sich befindet.1 Denn in solchen Reformprozessen kommen die elementaren Regeln und Überzeugungen einer Gemeinschaft und ihrer geschichtlichen Institutionalisierung zum Ausdruck. Aus diesem Grund ist die Grenzmarkierung die der Diözesanbischof von Innsbruck, Dr. Manfred Scheuer, im Blick auf die privatistischen und selbstermächtigten „Eucharistiefeiern“ von Dr. Martha und Mag. Gert Heizer gezogen hat, von grundlegender Bedeutung für den von Papst Franziskus mit frischem Wind versehenen Reformprozess, der auch in Tirol die Kirche und ihr Erscheinungsbild noch radikaler transformieren wird, als es bereits in den letzten 50 Jahren seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sichtbar geworden ist.

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In einer solchen Situation muss immer wieder gefragt werden, was geht und was wirklich letztlich nicht mehr gehen kann, weil wir sonst uns selbst zerstören würden. Solche Fragen werden aber erst wirklich klar in außerordentlichen Konfliktsituationen. Erst in der Auseinandersetzung z.B. haben sich die bleibenden dogmatischen Entscheidungen der Kirche entwickelt. Deswegen stellen diese Vorgänge uns alle vor die Frage, woraus die Kirche lebt und was ihr und daher auch unserer Willkür oder besten Absicht entzogen ist; - und zwar allen, vom Papst angefangen, Theologinnen nicht ausgenommen bis zu allen Getauften.

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Ich bin der Überzeugung, dass diese Frage auf lange Sicht über Sein oder Nichtsein der Kirche in Tirol mitentscheiden wird. Denn der Bischof hat keine anderen Mittel jetzt in der Hand, als mit dieser Grenzmarkierung an uns alle zu appellieren, diese Notmaßnahme in der eigenen Besinnung auf die Mitte des Glaubens mitzutragen.

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Ich meine zudem: Im Mut zur eigenen Verantwortung und eigenverantwortlichen Besinnung auf die Mitte des Glaubens könnten wir endlich auch aus dem langen Schatten Habsburgs heraustreten und die Vorstellungen einer Obrigkeitskirche hinter uns lassen. Diese Habsburger Obrigkeitskirche hat sich entweder als Moralanstalt und Beamtentum oder als Belobigungsanstalt und großzügige Herablassung gezeigt. Immer war, wie Joseph II es ja ausdrückte, alles für das Volk nichts durch das Volk. Nun liegt es an uns, in eigener Verantwortung zu diesem Vorgang Stellung zu beziehen. Damit möchte ich auch dazu ermuntern, die bleibende Bedeutung und den Kern der Reforminitiative „Wir sind Kirche“ vor deren subjektivistischen Engführung zu bewahren.Ich fasse deshalb das Wort des Bischofs als Ruf zur Gewissenserforschung auf und möchte hier begründen, warum ich diese Entscheidung mittrage; - und wie ich sie mittrage. Denn auch eine richtige Entscheidung, wenn sie in falscher Weise realisiert wird, kann falsch werden. Das Evangelium fordert von uns mehr.

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Ein Vergleich aus der Fußball-Welt: Was für ein Handspiel im Elfmeter-Raum!

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Ein Spieler nimmt den Ball im Elfmeter-Raum in die Hand, trägt diesen zum Schiedsrichter, hält ihn dem Mann oder der Frau mit der Pfeife unter die Nase; - und: Was nun? Das war kein böser Wille. Diese Person ärgert sich zu Recht über manch strittige und ungerechte Entscheidung während des Spiels. Sie hat sich schon lange gegen die Kommerzialisierung dieses Weltspiels geäußert, zumal Betrug, Schiebereien und evidente Defizite überall zu sehen sind. Er sieht seine Handlung als Notmaßnahme und meint daher, dass der befürchtete Pfiff ungerecht wäre.

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Wie schätzen wir (nach den internen Regeln des Fußballspiels) dieses Handeln ein? Was würde ich außerdem als Trainer tun, wenn die Person dazu noch erklärte, sie würden im nächsten Spiel wiederum so handeln?

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Ich möchte diese Frage nicht beantworten, aber mit diesem Vergleich verdeutlichen, dass das Handeln von Gert und Martha Heizer die christliche Identität in ihrer Mitte in Frage stellt. Warum? Darauf möchte ich in zwei Schritten antworten. Zuerst negativ mit der Frage: Worum geht es hier nicht? Und dann positiv mit der Frage: Worum es geht? Abschließend gebe ich dann zu bedenken, dass diese Maßnahme auch richtig realisiert werden muss. Wir müssen immer das uns abverlangte Richtige auf richtige Weise tun, sonst wird es im Vollzug korrumpiert.

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Worum es nicht geht

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Es geht nicht darum, den anhaltenden Reformprozess der Kirche zu stoppen. Der lässt sich von innen meiner Ansicht nach gar nicht stoppen, weil er weltweit in einer so rasanten Weise in Gange ist, dass wir nur wählen können, uns bewusst mit einzuklinken, oder ihn an uns geschehen zu lassen.2Es geht nicht darum, engagierten und kritischen KatholikInnen ein Bein zu stellen oder sie aus der Kirche zu drängen. Denn niemand aus der Diözese hat begonnen, solchen Vorkommnissen, die ja als Gerücht nicht unbekannt waren, selber nachzugehen. Mit der medialen Präsentation dieser Handlungen im Fernsehen September 2011 wurde dieses Verfahren absolut unausweichlich. Das hatte der damalige Dekan der Theologischen Fakultät, Józef Niewiadomski, unmittelbar danach festgehalten und von verschiedenen möglichen Missverständnissen schon damals unterschieden.3Es geht nicht darum, die eigenverantwortlichen und vielfältigen Gottesdienstformen ohne Priester in Gruppen oder den Gemeinden zurückzuweisen, in denen Christus in seinem Wort real unter den Feiernden gegenwärtig ist. In seinem Beitrag hat der damalige Dekan ausdrücklich festgehalten: „Das Kirchenrecht will auch nicht die Vielfalt jener religiöser Feiern verbieten, bei denen die Gläubigen miteinander die Heilige Schrift lesen und diese auch deuten, miteinander beten und sich auch vielfältiger Symbolik bedienen (inklusive einer Agape mit Brot und Wein) bei denen allen Betroffen klar ist, dass hier keine Eucharistiefeier „gefeiert“ wird.

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Die verschiedenen Experimente der Frauenliturgie sind davon nicht berührt; - und auch nicht die notwendige Suche nach der den Frauen zukommenden Stellung in der Kirche. Hier ist noch viel Veränderungsbedarf nötig und unausweichlich. Das steht für mich außer Frage, zumal Papst Franziskus angesichts des Priestermangels um mutige und kühne Vorschläge gebeten hat.4

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Es geht in diesem Verfahren nicht um Willkür von irgendeiner Seite. Dr. Martha und Mag. Gert Heizer wussten ganz genau, was ihr Handeln bedeutet.5 Sie hatten in jedem Schritt des Verfahrens die Möglichkeit, Klärungen einzubringen, Nuancierungen anzugeben oder sich einer Stellungnahme zu enthalten. Das Verfahren war also in der Sache klar, ja meiner Ansicht nach unzweifelhaft klar, und in seiner Durchführung korrekt und transparent.6 Gerade weil der Text kanonisch-juristisch filigran spricht, ist daran abzulesen, dass es sich niemand leicht gemacht hat (es läuft ja schon mehr als 2 Jahre) und alle Gesichtspunkte betrachtet worden sind. Und auch jetzt haben sie, nach der Aushändigung des Dekrets noch ausreichend Zeit, diesen Bruch zu verhindern. Vielleicht wirkt hier der neue Wind, der Papst Franziskus entfacht hat.

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Es geht in diesem Verfahren nicht darum, dass der Bischof in die Privatsphäre von Menschen eindringen und Ihnen verbieten möchte, ihre Freiheit zu gebrauchen. In dieser Hinsicht werden mit diesem Spruch die Menschenrechte, und das heißt vor allem die Religions-, Äußerungs- und Handlungsfreiheit nicht berührt. Der Bischof von Innsbruck erklärt nur, dass das keine gültige Eucharistiefeier ist und dass sie, weil sie die elementaren Regeln der Eucharistiefeier gebrochen haben, offensichtlich mit dieser Kirche nicht mehr gemeinsam auf dem Weg bleiben möchten. Dieser Spruch mutet den beiden Ihre Freiheit zu, indem er den Etikettenschwindel als solche benennt. Salopp könnte man das Ziel dieser Entscheidung in den Merksatz fassen: „Wo katholisch drauf steht, muss „katholisch“ drin sein. Weil die Kirche in Organisation, gesellschaftlicher Sozialform und in der Form ihrer kulturellen Ausdrucksweise immer auch von dieser Welt ist, hat sie das selbstverständliche Recht, „ihre Marke“ zu schützen. Säkular gesprochen gehören Verfahren und Urteil zum Vereinsrecht.

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Worum es geht!

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Wir Christgläubige leben aus der Gabe Gottes, die uns in Jesus Christus geschenkt worden ist, seinem Evangelium und seiner Gegenwart, die uns in verschiedener Weise geschenkt ist; nicht allein im Sakrament der Eucharistie.

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Denn er ist auch gegenwärtig in seinem Wort und immer wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind (Mt 18,20). Dieser Gegenwart können sich alle Getauften frei und uneingeschränkt erfreuen; -auch wenn sie immer gerufen bleiben, nicht zu privatisieren, sondern mit der Kirche zu leben, ja zu fühlen; - und darin sich zu öffnen zur ganzen Menschheit.

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Die Eucharistie indes gibt uns in ihrer Feierstruktur zu bedenken, dass alle diese Gegenwartsweisen Gabe Gottes im heiligen Pneuma sind, nicht Tun des Menschen aus eigener Souveränität. Wenn das Zweite Vatikanische Konzil sagt, dass das eucharistische Opfer Quelle und Höhepunkt allen christlichen Leben ist (Lumen gentium 11), dann geht es davon aus, dass in und aus der Unterscheidung und dem Zusammenspiel von gemeinsamem Priestertum und Priestertum des Dienstes (LG 10), jene Wirklichkeit uns vorgegeben ist, aus der wir alle leben. Christentum und Kirche haben immer auch Differenzen zu kultivieren.

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Deshalb sagt der Spruch mit großem Nachdruck: „Diese Gabe zu schützen, war und ist eine essentielle Aufgabe der Kirche. Aus der Erfahrung ihrer wechselvollen Geschichte ist die Kirche zur normativen Erkenntnis gelangt, dass dieser Auftrag nur in Einheit mit dem Bischof und der Gesamtkirche angemessen verwirklicht werden kann“. Diese grundsätzliche Aussage möchte ich im Blick auf die Eucharistiefeier auslegen (ähnliches wäre auch im Blick auf den Kanon der Heiligen Schrift zu sagen), um den Kern des Problems zu verdeutlichen:

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Allen ist die Gabe der Eucharistiefeier anvertraut. Deshalb sind alle Getaufte mit den Ämtern Christi betraut und tragen diese Feier mit; – und daher auch ihre Integrität.

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Deshalb kann Eucharistie nur in Gemeinschaft mit der und in Befähigung und/oder Beauftragung durch die Kirche gefeiert werden.Weil diese Gabe aber Gabe bleiben soll, kann niemand aus eigener Vollmacht oder rein privat Eucharistie feiern. Eucharistie wird immer mit und im Auftrag der oder Befähigung durch die Kirche gefeiert. Niemand kann sich selbst ermächtigen und ernennen: das ist der Kern der Fragestellung und des Problems. Hier liegt die Bedeutung der Ordination oder anderer Formen der Beauftragung. Es gibt wohl unterschiedliche Formen der Befähigung und Beauftragung, aber diese Grundregel gilt für alle denkbaren Formen des Eucharistievorstandes (ob zölibatär oder nicht, ob männlich oder weiblich). Ohne irgendeine Form von Beauftragung und/oder Ordination durch die Kirche (die nie nur die private, zufällige Gruppe auf einem Sofa sein kann) kann niemand die Eucharistie feiern. Wer dies dennoch tut, gründet eine neue Form von Kirche und christlicher Tradition. Und wenn er eine neue Kirche gegründet haben sollte, wird diese Regel wieder von essentieller Bedeutung werden. Daher ist diese Regel nicht eine katholische Sonderlehre, sondern in verschiedener Ausprägung elementare Grundregel des Christentums überhaupt.Aber es gilt auch: Niemand kann hier, wenn er beauftragt sein sollte, beliebig oder willkürlich handeln. Niemand, auch kein Papst und kein Bischof, kann selbstmächtig Eucharistie nach eigenem Belieben feiern, oder tun und lassen, was sie gerade wollen. Wir sind und bleiben frei gebunden an die apostolische Überlieferung, die apostolische Vor-Gabe.

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Es geht in diesem Konflikt also um die Integrität der Eucharistie und um die Wahrung der unvergleichlichen Gabe, die uns Jesus Christus in seinem Sakrament anvertraut hat.

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Der Spruch des Bischofs war unausweichlich. Er hat ihn nicht gewollt und nicht selbstherrlich herbeigeführt. Das Verfahren wurde ihm durch die Handlungen im September 2011 aufgedrängt. Es liegt nun an uns, an jeder und jedem einzelnen von uns, die Bedeutung und Gültigkeit dieser Notmaßnahme zu erwägen. Denn die Feststellung einer Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer auch für die Kirche eine Niederlage, wie Bischof Scheuer in einer Stellungnahme betont. Sie ist nur möglich, weil es keinen anderen Weg geben konnte.

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Deshalb ist es gut, ja sogar notwendig, dass letztlich die Kirchenleitung nur ihr Wort zur Verfügung hat; - und in diesen Tagen noch einmal Raum gibt für Besinnung und einen Ausweg, der sich bislang aber leider nicht im Ansatz abzeichnete. Das ist vor den Augen unserer medialen Öffentlichkeit Schwäche. Und das ist gut so. Ich hoffe, dass die Kirchenleitung den Mut hat, sich dieser Schwäche auszusetzen und vor der Welt „närrisch“ zu erscheinen. Denn darin erfahren wir nach dem Heiligen Paulus, der ein Narr um Christi willen geworden ist, die Kraft des Glaubens (2 Kor 11). Vielleicht ist das sogar noch heute in Tirol möglich.

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Was bedeutet diese Entwicklung?

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Zunächst bedeutet diese Situation für mich, dass ich meine Mitgliedschaft in der Bewegung und im Verein „Wir sind Kirche“ zur Disposition stelle. Von Anfang an war ich Mitglied und Sympathisant. Wenn Dr. Martha und Mag. Gert Heizer bei Ihrer Position bleiben, werde ich austreten. Ich meine, dass mit dieser Zuspitzung nun allen in dieser Bewegung und allen Sympathisanten die Frage auferlegt worden ist, ob sie dieses Handeln für gut halten oder auch nur tolerieren. Jedenfalls werde ich mich an alle VertreterInnen dieser Bewegung wenden, soweit mir das möglich ist, und um eine klärende Stellungnahme bitten.Ebenfalls werde ich an die Mitglieder der „Pfarrerinitiative“ und ihrer Repräsentanten diese Frage richten. Ich erwarte von ihnen, vor allem von den Mitgliedern in Tirol, eine klares Wort zu dieser Entwicklung.

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Man könnte meinen, dass dieser Vorgang nur den seltsamen Verein „Katholische Kirche“ angeht und damit zusammenhängt, dass er von gestern oder eben von vorgestern ist. Das meine ich aber gerade nicht. Denn in diesem Vorgang kommt eine Entwicklung in unserer Zeit und in unserer Gesellschaft zum Ausdruck, die ich sehr zu bedenken gebe. Kann das einzelne Individuum, in aller Freiheit, die ihm zusteht, sich von jeglichen Vorgaben und gemeinschaftlichen Regeln lossagen und sich selbst ernennen? Allen, die an der Entwicklung unseres Landes gelegen ist, stellt sich daher die Grundfrage diese Auseinandersetzung in ähnlicher Weise, wenn auch auf sehr verschiedenen Feldern, die immer auch Graubereiche und Toleranzgrenzen bergen. Dennoch kann auch hier nicht alles möglich sein, gerade weil eine pluralistische Gesellschaft permanent die Grenzen und Möglichkeiten ausweitet und neu auslotet. Die folgenden Beispiele wollen exemplarisch sein, sie können ohne weiteres fortgesetzt werden:

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In der Universität: Soll sich jemand selbst zur Magister oder zur Doktorin ernennen können; oder nach der Ernennung nicht mehr der „science community“ und dem gemeinsamem Diskurs verpflichtet bleiben?

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Im Gesundheitsbereich: Soll sich jemand selbst zum Arzt machen; oder, wenn er nach den anerkannten Regeln Arzt geworden ist, nicht mehr der Überprüfung und den anerkannten, wenn auch immer wieder neu auszulotenden medizinischen Verfahren verpflichtet sein?

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In Politik und Gesellschaft muss ich diese Frage nicht wiederholen. Damit ist das Wesen aller Demokratie berührt: Niemand kann sich selbst ernennen und niemand darf sich der Verpflichtung und der Überprüfung durch die Gesellschaft entziehen. Was hier geschehen kann, haben wir in den letzten Jahren erlebt und werden es noch lange bezahlen. Ich bin bisweilen konsterniert, wie in diesem Land z.B. mit dem Verfassungsgericht umgegangen wird.

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Es geht um das Seelenheil, d.h. um die Würde und Integrität der Personen: das Unvermeidbare auf gute Weise realisieren

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Gerade weil der Verweis in der TT, heute und vor Ostern, sich etwas seltsam ausnimmt, bedeutet diese Grundausrichtung aller kanonischen Regelungen („das höchste Gesetz ist das Heil der Seelen“: can 1752) ein Aufforderung an alle in Achtung und Würde zu verfahren. Da die Eschatologie nicht erst nach dem Tode beginnt, sondern in ihr vollendet wird, was hier begonnen und gelebt worden ist, ist in diesem Verfahren und seiner Umsetzung darauf zu achten, dass Würde und Integrität der Personen gewahrt werden; - denn das bedeutet „Seelenheil“ in der Zeit. Es gibt keinen Grund, die beiden Personen zu stigmatisieren. Der unausweichliche Spruch muss auch in guter Weise realisiert werden.Dr. Martha und Mag. Gert Heizer bringen ans Licht, und insofern bin ich für Ihre Radikalität dankbar, was eine latente Gefahr in unserer Kirche ist. Sie glauben, in eigener Souveränität Kirche sein zu können. Vor dieser Gefahr war und ist selbst ein Papst nicht geschützt. Pius IX., war der Meinung: „La tradizione sono io“ („die Tradition bin ich“).7 Diese moderne Sichtweise, die aus der Souveränitätsvorstellung des Absolutismus erwächst (Ludwig XIV.: „L‘État c‘est moi“: „Der Staat bin ich“), hat die Kirche in eine gehörige Schieflage gebracht, wie John Henry Cardinal Newman (1801-1890) schon unmittelbar nach 1870 betonte. Alle Reform, und Papst Franziskus hat klare Zeichen gesetzt, wird davon getragen sein, dass alle Getauften Kirche sind. Insofern drückt der Ruf „Wir sind Kirche“ eine grundlegende Überzeugung aller Glaubenden aus.

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Mag. Gert und Dr. Martha Heizer haben aber diesem Ruf eine neue Interpretation gegeben. Denn, wer sich selbst zum Priester oder zur Priesterin macht, sagt: „Ich bin die Kirche, ich bin Bischof oder Bischöfin, ich bin Papst oder Päpstin; – und zwar aus eigener Souveränität.“ Damit aber gründen sie eine neue Kirche. Darüber kann bei allen, die mit der Kirche fühlen, keine Freude und noch weniger Triumph aufkommen.

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Ein letzter Vorbehalt im Blick auf eine gute Kultur der Differenz

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Was macht mich in meiner Meinung so sicher? Die ganze Tradition der Kirche kennt keine selbstermächtigte Feier der Eucharistie.8 Die in Frage stehende Grundregel gilt mit unterschiedlichen Akzentuierungen in allen christlichen Gemeinden. Diese Grundregel hat auch Bedeutung für die säkulare Gesellschaft, ja für jede institutionalisierte menschliche Gruppe. Und dennoch mahnt mich mein theologisches Gewissen, noch einmal eine denkbare Möglichkeit gegen meine Position durchzuspielen.

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Vielleicht, so mahnt mich mein historisches Gewissen im Blick auf die Geschichte unserer Kirche, mag darin noch im objektiv irrenden, aber subjektiv authentischen und damit diese Personen unbedingt bindenden Gewissen ein verborgener Ratschluss Gottes liegen. Allzu schnell haben wir uns ja gegen den Dissens in kontroverstheologischer Manier positioniert, in absolut unterscheidender Grenzziehung. So haben wir auch in diesem Land die Bewegung der Wiedertäufer im 16. Jahrhundert vertrieben und getötet. Und doch hatten diese ernsthaften Menschen zwei Optionen gelebt, die für die Zukunft von großer Bedeutung werden sollten; – und ohne die unser Christentum heute kaum noch denkbar wäre. Ich denke an die Gewaltfreiheit und vor allem an die Religionsfreiheit in der Verweigerung des Eids. Wenn wir eine Gedenktafel zu dem für Jakob Hutter (+ 1536) in der Nähe jener Stelle angebracht haben, wo er am 26. Feber 1536 verbrannt worden ist, dann mahnt mich das zu einem radikalen Einspruch gegen meine eigene Überzeugung. Da wir ja immer nur hoffen können, auch mit diesem Schritt dem Wohl der Kirche und dem Heil der Seelen zu dienen, ist es nicht falsch, immer auch einen kleinen Vorbehalt zu kultivieren, auch wenn ich zweifelsfrei der Überzeugung bin, dass dem Bischof keine andere Wahl blieb.

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Denn: wenn von Absam-Eichat aus jetzt eine evangelisierende Erneuerung dieses Land erfassen sollte, da von allem „Ballast der alten Kirche“ befreit sie ihren Weg in eigener Verantwortung und ohne Rivalität zur römisch-katholischen Kirche gehen können, dann werde ich meine Meinung revidieren. Wie sagte schon Gamaliël am Beginn der Kirchengeschichte: „Lasst von diesen Männern ab, und gebt sie frei; denn wenn dieses Vorhaben oder dieses Werk von Menschen stammt, wird es zerstört werden; stammt es aber von Gott, so könnt ihr sie nicht vernichten; sonst werdet ihr noch als Kämpfer gegen Gott dastehen“ (Apg 5, 38-39).

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Im letzten bedeutet das Wort des Bischofs die Anerkennung anderer Freiheit und beinhaltet daher auch die Pflicht, sie dem anderen zuzumuten. Hoffentlich gelingt es uns in wechselseitiger Anerkennung dieser gewissenhaften Freiheitsentscheidungen, und zwar beider Seiten, eine gute Kultur des grundlegenden Dissenses zu leben. Denn eine solche Kultur benötigt eine pluralistische Gesellschaft fast noch nötiger als das tägliche Brot.

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Anmerkungen

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    1 Schillebeeckx, Edward: Das kirchliche Amt. Düsseldorf 1981, 9.

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    2 John Allen hat diese Entwicklung meisterhaft beschrieben. Siehe hierzu meine Rezension: Evangelikaler Katholizismus. Ein hölzernes Eisen oder die künftige Einheit der Gegensätze? Rezension zu: Allen, John L.: Das neue Gesicht der Kirche. Die Zukunft des Katholizismus. Übersetzt von Bernardin Schellenberger. Gütersloh 2011. In: Theologisch-praktische Quartalschrift160 (2) (2011), 192–195.

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    3 Provokation durch „private Eucharistiefeier” in der Diözese Innsbruck – Stellungnahme des Dekans (vom 13.9.2011; siehe: http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/938.html[10.03.2014 19:49:05]

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    4 Siehe: http://www.pfarrebadtatzmannsdorf.at/pfarre_wp/?p=5616.

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    5 Siehe die Beiträge von Martha Heizer: Eucharistie in Hauskirchen vom 14.01.2012; (auf der Homepage: http://www.wir-sind-kirche.at? Aus der Ausgabe der Zeitung „Wir sind Kirche“ Nr 72, vom Dezember 2011)

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    6 In beiden Beiträgen spielt Martha Heizer mit dem prekären Vergleich zum Kindesmissbrauch. Sie behauptet darin, dass kein einziger Kinderschänder exkommuniziert worden wäre. Wie die Situation sich in der Diözese Innsbruck verhält, weiß ich nicht. Gesamtkirchlich kann ich folgende Informationen weitergeben. Der für die Verfahren von 2002 bis 2012 gesamtkirchlich zuständige heutige Weihbischof von Malta nennt 4000 Fälle, die er in dieser Zeit zu bearbeiten hatte ({Scicluna 1. März 2013 #4165}). In den Jahren 2011 und 2012 bestätigte der Vatikan, dass Papst Benedikt 384 Priester aus dem Priesteramt verstoßen hat. (siehe: http://vaticaninsider.lastampa.it/en/the-vatican/detail/articolo/benedetto-xvi-benedict-xvi-benedicto-xvi-31348/). Manche nennen höhere Zahlen (auch: Seewald, Interview mit Erzbischof Gänswein, in: Süddeutsche Zeitung Magazin, Heft 9 2014). Dies bedeutet immer, dass die Exkommunikation festgestellt worden ist. Bei Tatstrafen werden diese nicht verhängt, sondern festgestellt. Wirksam werden sie, wenn die betreffenden Personen keine glaubwürdigen Schritte zur Umkehr setzen.

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    7 Diese Aussage wird heute als zuverlässig überliefert angesehen; siehe: Schatz, Klaus: Vaticanum I. 1869-1870. Band III: Unfehlbarkeitsdiskussion und Rezeption (1994). (Konziliengeschichte. Reihe A: Darstellungen. Hg. Walter Brandmüller). Paderborn - München - Wien – Zürich 1994, 312-322 (zusammenfassende Rekonstruktion der Szene 322).

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    8 Oft wird in dieser Frage auf die Forschung von E. Schillebeeckx hingewiesen, der eine Laienfeier der Eucharistie bei Tertullian festgehalten hat (Schillebeeckx, Fn 1, 87-89). Das Erkenntnis hält hierzu fest: „Doch selbst hier ist die Beauftragung durch die Gesamtgemeinde unverzichtbar, weil nicht die einzelne Person, sondern die Gesamtgemeinde als priesterliches Gottesvolk angesehen wird. Selbstermächtigt konnte niemand in der langen Geschichte der Kirche Eucharistie feiern.“

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