Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Politikwissenschaft 

Fakultät Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
Niveau der Qualifikation Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 0312 Politikwissenschaft und politische Bildung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 094 xxx | UC 794 570 xxx
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2009W)*
Unterrichtssprache Deutsch/Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

 

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
10 ECTS-AP
Dissertation
150 ECTS-AP

Dissertationsprojekt
5 ECTS-AP

Wissenschaftliches Publizieren
2,5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
2,5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Politikwissenschaft zu entnehmen.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Wahlmodule
20 ECTS-AP

Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.

Forschungsdesign und Methoden I
5 ECTS-AP

Foschungsdesign und Methoden II
5 ECTS-AP

Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren I
5 ECTS-AP

Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren II
5 ECTS-AP

Aktuelle Debatten in der Politikwissenschaft I
5 ECTS-AP

Aktuelle Debatten in der Politikwissenschaft II
5 ECTS-AP

Dissertationsseminar I
5 ECTS-AP

Dissertationsseminar II
5 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Den Kern des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Politikwissenschaft bildet die Befähigung, theoretische und empirische politikwissenschaftliche Forschung zu betreiben und diese publizistisch in den nationalen und internationalen Forschungsprozess einzubringen. AbsolventInnen dieses Studiums sind daher in der Lage, im Fach Politikwissenschaft zu lehren und theoretische und empirische Forschungsmethoden weiterzuentwickeln.

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Politikwissenschaft besitzen Kompetenzen und Kenntnisse, entsprechend internationaler Forschungsstandards wissenschaftliche Beiträge zu verfassen und diese in den internationalen Forschungsprozess einzubringen, insbesondere durch die Dissertation als eigenständige Forschungsarbeit. Sie sind in der Lage, Forschungsprojekte allgemein selbstständig und kreativ zu entwickeln und diese bei nationalen und internationalen Forschungsförderungsorganisationen erfolgreich einzubringen und umzusetzen. Sie können in ihrem speziellen Fachgebiet mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft kommunizieren und die eigenen Forschungsergebnisse innerhalb der Gesellschaft präsentieren sowie interdisziplinär arbeiten und diskutieren.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiter zu entwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Politikwissenschaft finden ihr berufliches Tätigkeitsfeld unter anderem an Universitäten, in Forschungsinstitutionen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen. Sie sind befähigt, in Forschungseinrichtungen nationaler, transnationaler und internationaler Organisationen und Interessensvertretungen staatlicher und nicht-staatlicher Art in gehobener Position zu arbeiten und sich in politischen Institutionen und Medien zu bestätigen. Hier finden Sie einzelne unserer Absolventinnen und Absolventen im Portrait.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
63,8
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
27,2
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
7,4
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,6
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragter
Assoz. Prof. Mag. Dr. Franz Eder

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Wilhelmus Johannes Gerardus Uunk

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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