Doktoratsstudium Architektur
Ab dem Wintersemester 2021/2022 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »
Fakultät | Fakultät für Architektur |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Doktorin/Doktor der technischen Wissenschaften (Dr.techn.) |
Niveau der Qualifikation | Doctorate (3. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8 |
ISCED-F | 0731 Architektur und Städteplanung |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 786 xxx | UC 796 705 xxx |
Curriculum |
Informationen zum Curriculum (2010W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch / Englisch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis |
* Informationen zum Curriculum (2010W)
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Architektur
- Masterstudium Architektur
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Architektur erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Module und Dissertation
Pflichtmodule 30 ECTS-AP |
Dissertation 120 ECTS-AP |
Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema Forschungsreflexion I Dissertationsprojekt Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) |
Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Architektur zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 30 ECTS-AP |
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Gemäß Curriculum sind drei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Doktoratsstudium dient
- der Vertiefung des im Masterstudium erworbenen Wissens;
- der Erlangung der Kompetenz zur Lösung komplexer wissenschaftlicher Probleme der Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung und des Entwurfs auf hohem internationalem Niveau;
- der Erwerbung der Kompetenz, Forschungsarbeiten und Entwürfe selbstständig zu planen und durchzuführen.
Die Abfassung der Dissertation dient
- dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Problem der Architektur auf hohem fachlichem Niveau selbstständig wissenschaftlich korrekt und methodisch einwandfrei zu lösen.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die Dissertation befähigt zum Beruf als WissenschafterIn und bietet die Möglichkeit der Qualifikation für leitende Positionen inner- und außerhalb des Hochschul- und Forschungsbetriebs.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
85,5 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
10,2 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
3,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
0,9 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen
- Allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium
- Einreichung der Disseration
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare (bitte elektronisch ausfüllen)
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Dissertation
- Deckblatt der Dissertation
- Eidesstattliche Erklärung (der Dissertation beifügen)
- Einreichung der Dissertation
- Sperre der Dissertation
- Anmeldung zur Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekanin
Assoz. Prof. Dr.-Ing. Christiane Weber, MA