Doktoratsstudium Architektur

Curriculum (2010W)

Doktorin/Doktor der technischen Wissenschaften
(Dr.techn.)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Architektur

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F 
0731 Architektur und Städteplanung

Studienkennzahl
UC 786 xxx | UC 796 705 xxx

Ab dem Wintersemester 2021/2022 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.

Informationen zum Curriculum (2010W)

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

  • Diplomstudium Architektur
  • Masterstudium  Architektur


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Architektur erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 30 ECTS-APDissertation 120 ECTS-AP
Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema10 ECTS-AP Forschungsreflexion I 5 ECTS-AP Dissertationsprojekt10 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Architektur zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.
Wahlmodul30 ECTS-AP
Gemäß Curriculum sind drei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Doktoratsstudium dient

  • der Vertiefung des im Masterstudium erworbenen Wissens;
  • der Erlangung der Kompetenz zur Lösung komplexer wissenschaftlicher Probleme der Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung und des Entwurfs auf hohem internationalem Niveau;
  • der Erwerbung der Kompetenz, Forschungsarbeiten und Entwürfe selbstständig zu planen und durchzuführen.

Die Abfassung der Dissertation dient

  • dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Problem der Architektur auf hohem fachlichem Niveau selbstständig wissenschaftlich korrekt und methodisch einwandfrei zu lösen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln.  NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die Dissertation befähigt zum Beruf als WissenschafterIn und bietet die Möglichkeit der Qualifikation für leitende Positionen inner- und außerhalb des Hochschul- und Forschungsbetriebs.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung85,5= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler10,2
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler3,1
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien0,9
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation


Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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