Masterstudium Wirtschaftsrecht
Fakultät | Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master des Wirtschaftsrechts, LL.M. (Wirtschaftsrecht) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0421 Recht |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 900 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2016W) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2016W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2020)
- Mitteilungsblatt vom 16.12.2020, 29. Stück, Nr. 256 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.04.2020, 25. Stück, Nr. 345 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 30.05.2017, 42. Stürck, Nr. 590 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2016, 44. Stück, Nr. 488
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (2015W)
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: PM Arbeitsrecht
7,5 ECTS-AP: PM Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
10,0 ECTS-AP: PM Strafrecht
7,5 ECTS-AP: PM Organisation und Personal - Vertiefung
5,0 ECTS-AP: PM Steuerrecht
10,0 ECTS-AP: PM Verfassungs- und Verwaltungsrecht
7,5 ECTS-AP: PM Privates Recht der Wirtschaft
7,5 ECTS-AP: PM Rechnungslegung und Unternehmensbewertung
7,5 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht
7,5 ECTS-AP: PM Europarecht
7,5 ECTS-AP: PM Völkerrecht
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
2,5 ECTS-AP: PM Begleitung der Masterarbeit
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Wirtschaftsrecht dient, aufbauend auf ein korrespondierendes Bachelorstudium, der vertieften Ausbildung in spezifisch wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie dem Ausbau der dazu nötigen Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften. Darüber hinaus bietet dieses Studium Spezialisierungen in diesen Bereichen nach Wahl der Studierenden.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht verfügen über ein erweitertes juristisches Wissen inhaltlicher und methodischer Art sowie über spezifisch wirtschaftsjuristische und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse. Sie sind in der Lage, anspruchsvolle Problemstellungen aus Recht und Wirtschaft mit juristischer Lösungsmethodik selbstständig zu bewältigen. Ihre auf Grundlage dieser universitären Ausbildung erworbene hohe Problemlösungskompetenz bereitet sie darauf vor, in allen wirtschaftsjuristisch relevanten Berufsfeldern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wissenschaftlich fundiert tätig zu werden.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Aufgrund der vom Studium vermittelten fachlichen Breite und fortgeschrittenen juristischen Detailkenntnisse qualifiziert das Masterstudium Wirtschaftsrecht zu Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, für Wirtschaftstreuhandberufe, aber auch für klassische Rechtsberufe in der Anwaltei, im Notariat oder bei Gericht.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Termine
- Überblick über die PrüferInneneinteilung im aktuellen Semester
- Überblick über die Prüfungstermine im Wintersemester
- Überblick über die Prüfungstermine im Sommersemester
- Prüfungsanmeldung
Einteilung der PrüfungskandidatInnen:
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
40,6 | ![]() |
= 100 % |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
32,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
19,7 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
7,5 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.