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Masterstudium Architektur

Fakultät Fakultät für Architektur
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Diplomingenieurin/Diplomingenieur (Dipl.-Ing. oder DI)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0731 Architektur und Städteplanung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 443
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2019W) *
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2019W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

in Bearbeitung

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

10,0 ECTS-AP: EP Entwurfsstudio 1
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
2,5 ECTS-AP: VO Städtebau oder VO Territoriale Strategien und Nachhaltigkeit oder VO Landschaft
2,5 ECTS-AP: VO Architekturtheorie oder VO Baugeschichte oder VO Transdisziplinäre künstlerische Praxis
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur

2. Semester »

10,0 ECTS-AP: EP Entwurfsstudio 2
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur
2,5 ECTS-AP: VO Struktur und Computerbasierte Gestaltung oder VO Tragwerk und Leichtbau oder VO Nachhaltige Architektur
2,5 ECTS-AP: VO Gebäudelehre oder VO Wohnbau oder VO Raumgestaltung
5,0 ECTS-AP: VU Experimenteller Hochbau

3. Semester »

10,0 ECTS-AP: EP Pre-Diploma oder SE Pre-Diploma
2,5 ECTS-AP: SE zur Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: SE Präsentation und Vermittlung
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung

10,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen bzw. Individuelle Schwerpunktsetzung

4. Semester »

20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
7,5 ECTS-AP: Vorbereitung
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Grafische Darstellung »

Studienverlauf_MA Architektur 19w

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Architektur erweitert und vertieft das im Bachelorstudium erworbene Basiswissen und fördert eine selbstständige, wissenschaftlich und künstlerisch fundierte, individuelle Arbeitsweise. Das Studium vermittelt Kernkompetenzen und vertieftes Fach- und Spezialwissen in Praxis und Theorie der Architektur unter Berücksichtigung künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte. Dem Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre entsprechend ist im Masterstudium die Vertiefung eines Schwerpunktthemas mit individuell wählbaren Varianten möglich. Das Masterstudium dient den Studierenden zur Ausbildung integrativer Gestaltungs- und Problemlösungsfähigkeiten in Architektur und Städtebau sowie breiter (multidisziplinärer) Kontexte und zur Entwicklung von Fähigkeiten, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen.

Erwartete Lernergebnisse

Absolventinnen und Absolventen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in den gestalterischen, technischen und wissenschaftlich-theoretischen Bereichen von Architektur für verschiedene Anwendungsgebiete wie Objekt- und Detailplanung, Städtebau und Raumplanung, sowie Landschaftsarchitektur. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in Forschung und Innovation und an den Schnittstellen zu anderen Disziplinen durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und methodengestütztes Lösen von Problemen zu demonstrieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Der Abschluss des Masterstudiums der Architektur qualifiziert zur leitenden und verantwortungsvollen Durchführung von Projekten in Architektur, Städtebau, Raumplanung, Regionalentwicklung und verwandten Disziplinen, zur selbstständigen oder leitenden Mitarbeit in Architektur- oder Planungsbüros, Bau- und Planungsabteilungen von Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung, zur Ausübung von Projektentwicklung und Consulting, zur Produktentwicklung in Bau- und Designindustrie, zu Tätigkeiten in den Bereichen Architektur und Medien, Architekturpublizistik, Architekturtheorie, Architekturkritik, Architekturgeschichte, Bauforschung und Denkmalschutz und den Creative Industries, sowie zu Lehre und Forschung an Universitäten, Akademien, Fachhochschulen und Höheren Technischen Lehranstalten.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung
46,5
TAB = 100%

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler
31,3
3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
15,4
4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien
6,8
5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation


Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Bitte 1-seitiges Exposé beifügen, in dem Inhalte und Methoden der geplanten Masterarbeit kurz dargestellt sind.
Inhalt Exposè: Der Anmeldung der Masterarbeit beizulegen ist ein formloser Abstract, in welchem die geplante Masterarbeit kurz beschrieben wird und der architektonische Bezug klar formuliert wird. Anzugeben ist, ob es sich um eine theoretische Arbeit oder um einen Entwurf/Projekt/Installation handelt. Weitere Angaben: verkürzte Bibliographie (5 wichtigsten Werke) im Falle der theoretischen/wissenschaftlichen Arbeit, bzw. Referenzprojekte/Referenzbauten (5 wichtigsten) im Falle der Projektarbeit.

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekanin
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Karolin Elisabeth Schmidbaur

Informationen für Studierende mit Behinderung 


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