Dekret über die Weise der Versprechen bei Mischehen (can. 1126)

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 12 vom 3. August 1994, II., 3.)

Die Österreichische Bischofskonferenz verlangt vom katholischen Partner, der eine Ehe mit einem nichtkatholischen Christen eingehen will, gemäß can. 1126 folgende

Erklärung:

„Ich will in meiner Ehe am katholischen Glauben festhalten. Ich erkenne an, dass mein Glaube von mir verlangt, mich für die Taufe und Erziehung unserer Kinder in der katholischen Kirche einzusetzen. Ich werde mich bemühen, dem zu entsprechen unter Rücksichtnahme auf das Gewissen meines Partners.“

Sind keine Kinder mehr zu erwarten, so lautet die Erklärung: „Ich will in meiner Ehe am katholischen Glauben festhalten.“

Diese Erklärung soll schriftlich gegeben werden.

Der Seelsorger hat dafür zu sorgen, dass der nichtkatholische Partner über Versprechen und Verpflichtung des katholischen Partners unterrichtet ist. Er hat die Unterrichtung im Ehevorbereitungsprotokoll zu bestätigen.

+ Alfred Kostelecky e. h.        + Hans H. Kard. Groer e. h.

Sekretär                      Vorsitzender

Beschlossen von der Österreichischen Bischofskonferenz am 4. November 1993; Recognitio durch die Kongregation für die Bischöfe am 20. Mai 1994.

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