Österreichisches Hospiz zur Heiligen Familie in Jerusalem

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 47 vom 2. März 2009, II. 7.)

Die Bischofskonferenz hat in Ergänzung zum geltenden Statut des Österreichischen Hospizes zur Heiligen Familie in Jerusalem beschlossen, dass die Amtsperiode des jeweiligen Rektors des Österreichischen Hospizes in Jerusalem auf jeweils fünf Jahre beschränkt wird.

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