Dekret über Vollmachten für Beichtväter
zur Absolution von der Exkommunikation des can. 1398

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Jänner 1984, 23.)

Die bisher in den einzelnen Diözesen gegebene Vollmacht zur Absolution von der Exkommunikation wegen Abtreibung wird unter den gleichen Bedingungen den Beichtvätern ab 27. November 1983 wieder gegeben.

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