Allgemeines Dekret über Bestandsverträge (Miet- und Pachtverträge) (can. 1297 CIC)

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 28 vom 1. August 2000, II. 1.)

  1. Alle Bestandsverträge sich schriftlich abzuschließen.
  2. Jeder Bestandsvertrag bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Ordinarius.

Für die Genehmigung von Bestandsverträgen bedarf der Ordinarius der Zustimmung von Seiten des diözesanen Wirtschaftsrates dann, wenn entweder Bestandsverträge über bestimmte Dauer abgeschlossen werden und diese Dauer mehr als zwanzig Jahre währen soll oder Bestandsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden und auf ein Kündigungsrecht für mehr als zwanzig Jahre verzichtet wird oder das Jahresentgelt des Bestandsvertrages 10.000,-- Euro übersteigt.

Dieses Dekret wurde seitens der Kongregation für die Bischöfe am 7. Jänner 2000 Nr. 32/84 rekognosziert.

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