Dekret über das bisherige Benefizialrecht (can. 1272)

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 3 vom 15. April 1989, 34.)

Bis zu einer Neuregelung der Materie werden diejenigen Normen des alten Codex, die sich mit der Verwaltung - nicht mit der Verleihung – des Benefiziums befassen, als Partikulargesetz der Bischofskonferenz für Österreich in Kraft gesetzt.

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