Religionsunterricht als Veranstaltung der Kirchen

Bearbeitung: Wilhelm Rees

Da die Kirchen und Religionsgesellschaften Veranstalter des Religionsunterrichts sind, liegen die Erstellung der Lehrpläne im Rahmen der vorgesehenen Stundenzahl, die inhaltliche und methodische Gestaltung sowie die Aufsicht über den Inhalt des Religionsunterrichts ausschließlich in eigenen Händen.

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